Bürgschaftsversicherung

  • Avalrahmen für gewerbliche Bürgschaften

  • Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften und Anzahlungsbürgschaften flexibel abrufen

  • Kostengünstig, schnell und digital – ohne zusätzliche Banktermine

Bürgschaftsversicherung mit Avalrahmen –
gewerbliche Bürgschaften für Werkverträge

Ob Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft oder Anzahlungsbürgschaft:

Mit der ERGO Bürgschaftsversicherung erhalten Unternehmen eine kostengünstige Lösung für gewerbliche Bürgschaften aus Werkverträgen.

Schnell, digital und ohne zusätzliche Belastung der Kreditlinie bei der Hausbank.

So funktioniert’s:
Wir richten für Ihr Unternehmen einen Bürgschaftsrahmen, auch Avalrahmen genannt, ein. Aus diesem Rahmen können Sie bei Bedarf flexibel Bürgschaften für unterschiedliche Projekte abrufen.

 
Avalrahmen bis 1 Mio. Euro
Mit dem Tarif “Pauschal” sichern Sie sich einen Avalrahmen für bis zu 1 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf.

  • Fester Jahresbeitrag:
    Unabhängig von der Anzahl der abgerufenen Bürgschaften.
  • Keine Nachberechnungen:
    Ihr Beitrag bleibt konstant, unabhängig davon, wie oft Sie den Rahmen nutzen.


Avalrahmen ab 1 Mio. Euro
Mit dem Tarif  “Individual” bieten wir ein flexibles Abrechnungsmodell für Unternehmen, die hohe Bürgschaftsvolumen flexibel und kosteneffizient steuern möchten.

  • Keine Fixkosten
    Keine Vorauszahlung, abgerechnet wird taggenau und je ausgestellter Bürgschaft.
  • Attraktive Beitragssätze
    Vertraglich fixiert, transparent und planbar.


Persönliche Beratung für Firmenkunden:
0711 / 93 55 12 16

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So einfach funktioniert es - die ERGO Bürgschaftsversicherung

Anfrage starten
Bürgschaftslösung direkt online berechnen und Anfrage digital übermitteln.

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Gewünschten Avalrahmen-Summe als Bürgschaftslimit angeben.

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Prüfung durch ERGO
ERGO prüft Anfrage, Unternehmen und Bonität.

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Bei positiver Prüfung erhalten Sie Ihre Angebots-Police zur Unterschrift.

Bürgschaften abrufen
Nach Aktivierung gewünschte Bürgschaften bequem im Online-Portal abrufen.

Was ist eine Bürgschaftsversicherung?

Eine Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, ist eine Alternative zur klassischen Bankbürgschaft. Dabei stellt ein Versicherer für ein Unternehmen gewerbliche Bürgschaften aus, zum Beispiel für Gewährleistung, Vertragserfüllung oder Anzahlungen.

Der Versicherer übernimmt dabei gegenüber dem Auftraggeber die vereinbarte Sicherheit. Das Unternehmen kann dadurch vertraglich geforderte Bürgschaften stellen, ohne die Kreditlinie bei der Hausbank zusätzlich zu belasten.

In der Regel wird dafür ein sogenannter Avalrahmen eingerichtet. Innerhalb dieses Bürgschaftsrahmens kann das Unternehmen bei Bedarf Bürgschaften für unterschiedliche Projekte abrufen.

Was ist ein Avalrahmen?

Ein Avalrahmen ist der Bürgschaftsrahmen, bis zu dem ein Unternehmen gewerbliche Bürgschaften abrufen kann. Die Versicherung prüft dafür zunächst das Unternehmen und legt anschließend eine maximale Rahmensumme fest. Innerhalb dieses Rahmens können einzelne Bürgschaften für konkrete Aufträge oder Projekte ausgestellt werden.

Der Avalrahmen ist besonders sinnvoll für Unternehmen, die regelmäßig Sicherheiten aus Werkverträgen stellen müssen – zum Beispiel Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften oder Anzahlungsbürgschaften. Statt jede Bürgschaft komplett neu zu beantragen, besteht bereits ein geprüfter Bürgschaftsrahmen, aus dem die benötigten Bürgschaften flexibel abgerufen werden können.

Praktisch funktioniert der Avalrahmen wie ein verfügbares Bürgschaftslimit: Wird eine Bürgschaft ausgestellt, reduziert sich der freie Rahmen um den jeweiligen Bürgschaftsbetrag. Wird die Bürgschaftsurkunde später zurückgegeben oder die Sicherheit nicht mehr benötigt, steht dieser Betrag wieder für neue Bürgschaften zur Verfügung.

Ein wichtiger Vorteil gegenüber einer klassischen Bankbürgschaft: Der Avalrahmen über eine Bürgschaftsversicherung belastet in der Regel nicht die Kreditlinie bei der Hausbank. Dadurch bleibt mehr finanzieller Spielraum für Betriebsmittel, Investitionen und laufende Projekte.

Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe sowie Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau kann ein Avalrahmen deshalb eine praktische Lösung sein, um vertraglich geforderte Sicherheiten zu stellen und gleichzeitig die eigene Liquidität zu schonen.

Über den Online-Rechner können Sie den gewünschten Avalrahmen berechnen und eine Anfrage für Ihre ERGO Bürgschaftsversicherung stellen.

Praxisanwendung:

Oftmals geht es bei den benötigen Bürgschaften um folgende klassische Fälle:

Insbesondere in der Baubranche, im Handwerk sowie im Maschinen- und Anlagenbau sind Bürgschaften bei der Erteilung und Durchführung von Aufträgen üblich. Das beauftragte Unternehmen stellt dem Auftraggeber mit der Bürgschaft die vertraglich geforderte Sicherheit.

Häufig decken Unternehmen ihren Bürgschaftsbedarf über klassische Bankbürgschaften. Dadurch kann jedoch die Kreditlinie bei der Hausbank belastet werden, da Bankbürgschaften regelmäßig auf den bestehenden Kreditrahmen angerechnet werden.

Mit einer Bürgschaftsversicherung bleibt die Kreditlinie bei der Hausbank in der Regel unberührt. Das Unternehmen bleibt dadurch liquide, flexibel und kann neue Aufträge leichter annehmen.

Zudem ist eine Bürgschaftsversicherung häufig günstiger als eine klassische Bankbürgschaft. Bei ERGO erhalten Unternehmen Avalrahmen für gewerbliche Bürgschaften bereits ab 0,75 % p. a. der Avalrahmensumme.

ERGO bietet Bürgschaften ausschließlich für folgende Branchen an:

Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Für Bauunternehmen, Handwerk und Ausbaugewerke.

Garten- und Landschaftsbau
Für gewerbliche Projekte im GaLaBau.

Maschinen- und Anlagenbau
Für Werkverträge im Maschinen- und Anlagenbau.

Unsere Bürgschaftsarten:

Anzahlungsbürgschaft
Sichert erhaltene Anzahlungen des Auftraggebers ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft
Sichert die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrags ab.

Gewährleistungsbürgschaft
Sichert Mängelansprüche nach Abnahme der Leistung ab.

Bietungsbürgschaft / § 650f BGB
Für Ausschreibungen und Sicherheiten im Zusammenhang mit Bauverträgen.

Bürgschaftsversicherung mit Avalrahmen einfach erklärt

Im Vergleich: Bürgschaftsversicherung oder Bankbürgschaft

Kreditlinie des Unternehmens: 1 Mio. Euro

Bürgschaft über 250.000 €

Beispiel:

Das Unternehmen muss bei seinem Auftraggeber eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft über 250.000 Euro erbringen.

750.000 Euro

Liquiditätsreserve

1.000.000 Euro

Liquiditätsreserve

verfügbar zur Finanzierung

des operativen Geschäfts

verfügbar zur Finanzierung

des operativen Geschäfts

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Bürgschaft

Bankbürgschaft

Bürgschaft über Versicherung

Bankbürgschaft

Ein Unternehmen möchte einen Auftrag für ein neues Bauprojekt erhalten. Dafür verlangt der Auftraggeber eine Bürgschaft über 250.000 Euro.

Wird diese Bürgschaft über die Hausbank gestellt, kann sie den bestehenden Kreditrahmen entsprechend belasten. Von insgesamt 1 Mio. Euro Kreditlinie stehen dann nur noch 750.000 Euro für das operative Geschäft zur Verfügung.

Bürgschaftsversicherung

Mit einer Bürgschaftsversicherung wird der Kreditrahmen des Unternehmens bei der Hausbank in der Regel nicht belastet. Dadurch stehen weiterhin 1 Mio. Euro für das operative Geschäft zur Verfügung.

Wie funktioniert eine Bürgschaftsversicherung?

Ablauf einer Bürgschaftsversicherung: Auftraggeber und Auftragnehmer schließen ein Grundgeschäft mit Leistung und Zahlung. Bei Nichterbringung der Leistung greift die Bürgschaftsversicherung zwischen Auftragnehmer und Versicherer. Der Versicherer stellt dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde aus und leistet im Schadensfall.
Ablauf einer Bürgschaftsversicherung: Auftraggeber und Auftragnehmer schließen ein Grundgeschäft mit Leistung und Zahlung. Bei Nichterbringung der Leistung greift die Bürgschaftsversicherung zwischen Auftragnehmer und Versicherer. Der Versicherer stellt dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde aus und leistet im Schadensfall.
Ablauf einer Bürgschaftsversicherung: Auftraggeber und Auftragnehmer schließen ein Grundgeschäft mit Leistung und Zahlung. Bei Nichterbringung der Leistung greift die Bürgschaftsversicherung zwischen Auftragnehmer und Versicherer. Der Versicherer stellt dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde aus und leistet im Schadensfall.

1.

Werkvertrag & Sicherheitsanforderung
Auftraggeber und Auftragnehmer schließen einen Werkvertrag, zum Beispiel über ein Bauprojekt, eine handwerkliche Leistung oder eine Anlage. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer eine Bürgschaft als Sicherheit stellen muss.

2.

Avalrahmen beim Versicherer
Der Auftragnehmer richtet bei ERGO einen Bürgschaftsrahmen, auch Avalrahmen genannt, ein. Aus diesem Rahmen können je nach Bedarf einzelne Bürgschaften für unterschiedliche Projekte abgerufen werden.

3.

Bürgschaftsurkunde & Absicherung
ERGO stellt die Bürgschaftsurkunde aus und übermittelt diese an den Auftragnehmer oder direkt an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält damit eine Sicherheit für den vertraglich vereinbarten Bürgschaftsfall.

Die wichtigsten Bürgschaftsarten im Vergleich

 

KriteriumAnzahlungsbürgschaftGewährleistungsbürgschaftVertragserfüllungsbürgschaft
ZweckAbsicherung erhaltener Anzahlungen des AuftraggebersAbsicherung möglicher Mängelansprüche nach AbnahmeAbsicherung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
EinsatzgebietProjekte mit Vorauszahlungen, z. B. Material, Produktion oder ProjektstartNach Abnahme zur Absicherung der GewährleistungsphaseWährend der Projektphase bis zur Abnahme
LaufzeitIn der Regel bis zur Leistungserbringung, Verrechnung oder Rückzahlung der AnzahlungHäufig 2 bis 5 Jahre nach Abnahme, abhängig vom VertragIn der Regel bis zur vollständigen Vertragserfüllung bzw. Abnahme
FlexibilitätErmöglicht dem Auftragnehmer, Anzahlungen zu erhalten und für das Projekt einzusetzenErsetzt häufig den Sicherheitseinbehalt und verbessert die Liquidität nach AbnahmeSchafft Sicherheit für den Auftraggeber während der Ausführung

Kosten

Avalrahmen unter 1 Mio. €

1,1 % bis 1,4 % p. a. der Avalrahmensumme0,75 % p. a. der Avalrahmensumme0,75 % p. a. der Avalrahmensumme
Avalrahmen über 1 Mio. €Vertraglich geregelter Beitragssatz von 0,7 % bis 1,4 % p. a.Vertraglich geregelter Beitragssatz von 0,5 % bis 0,75 % p. a.Vertraglich geregelter Beitragssatz von 0,5 % bis 0,75 % p. a.
Vorteil für den AuftragnehmerAnzahlungen können abgesichert und zur Finanzierung des Projekts genutzt werdenSchlusszahlung kann ohne Sicherheitseinbehalt vollständig ausgezahlt werdenErleichtert die Auftragsvergabe, wenn der Auftraggeber eine Sicherheit verlangt
Absicherung für den AuftraggeberSchutz, falls die Anzahlung nicht vertragsgemäß verwendet oder die Leistung nicht erbracht wirdSicherheit für berechtigte Mängelansprüche nach AbnahmeSicherheit, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt 

Die angegebenen Beitragssätze dienen der Orientierung und beziehen sich auf die jeweiligen ERGO-Tarifmodelle für Avalrahmen. Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Rahmenhöhe, Bürgschaftsart, Bonität und gewünschtem Bürgschaftstext ab.

Neben Anzahlungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften und Gewährleistungsbürgschaften können je nach Bedarf auch Bietungsbürgschaft, eine Bürgschaft im Zusammenhang mit einer Bauhandwerkersicherung  nach § 650f BGB oder eine Mietkautionsversicherung geprüft werden

ERGO Tarife und Avalrahmen im Rahmen der Bürgschaftsversicherung

Avalrahmen bis 1 Mio. Euro
Für Bürgschaftsrahmen bis 1 Mio. Euro steht der Tarif „Pauschal“ zur Verfügung – je nach Bedarf als Kompakt, Plus oder Exklusiv.

Avalrahmen ab 1 Mio. Euro
Für größere Bürgschaftsvolumen ab 1 Mio. Euro kommt der Tarif „Individual“ zum Einsatz – mit flexibler Abrechnung je ausgestellter Bürgschaft.

Avalrahmen bis 1 Mio. Euro
Tarif „Pauschal“

Flexibel, transparent und kostengünstig
Bürgschaftsversicherung

Flexibilität

  • Avalrahmen bis 1 Mio. Euro frei wählbar
  • Einzelbürgschaften bis zu
    30 % des Avalrahmens möglich
  • Abruf mehrerer Bürgschaften innerhalb des Avalrahmens
  • Geeignet für Unternehmen mit regelmäßigem Bürgschaftsbedarf
Bürgschaftsversicherung

Transparenz

  • Feste Prämiensätze je Tarifmodell
  • Pauschale Jahresprämie für bessere Planbarkeit
  • Keine Nachberechnung bei mehreren Bürgschaften innerhalb des Rahmens
  • Verwaltung über das Online-Bürgschaftsportal
Symbol eines Geldscheins in einem grünen Kreis, steht sinnbildlich für Geld, Finanzierung oder Liquidität.

Attraktive Konditionen

  • Günstige Prämiensätze ab 0,75 % p. a.
  • In der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich
  • Avalrahmen bis 250.000 Euro bei entsprechender Bonität häufig ohne zusätzliche Finanzunterlagen möglich
  • Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel unberührt

Tarif „Pauschal“ – drei Optionen zur Auswahl

Der ERGO Tarif „Pauschal“ bietet drei Varianten, die sich nach den benötigten Bürgschaftsarten, dem Beitragssatz und dem Mindestbeitrag unterscheiden.

Für Avalrahmen bis 1 Mio. Euro wird ein fester Jahresbeitrag auf die vereinbarte Rahmenhöhe berechnet. Innerhalb des Avalrahmens können die passenden Bürgschaften flexibel abgerufen werden.

Kompakt

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


0,75 % p.a.

Mindestbeitrag: 300 Euro p.a.

Vertragserfüllung

Gewährleistung

 

Plus

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


1,1 % p.a.

Mindestbeitrag: 350 Euro p.a.

Vertragserfüllung

Gewährleistung

Anzahlung

bis max. 30% des Gesamtrahmens

Exklusiv

Nur für Maschinen- und Anlagenbau

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


1,4 % p.a.

Mindestbeitrag: 350 Euro p.a.

Vertragserfüllung

Gewährleistung

Anzahlung

bis max. 100% des Gesamtrahmens

Alle Varianten bieten einen flexiblen Avalrahmen, der bei konstantem Jahresbeitrag genutzt werden kann. Die Verwaltung und der Abruf der Bürgschaften erfolgen komfortabel über das ERGO Online-Bürgschaftsportal. Welche Option zu Ihrem Unternehmen passt, können Sie direkt über unseren Online-Rechner ermitteln.

Avalrahmen ab 1 Mio. Euro
Tarif „Individual“

Der Individualrahmen für hohe Bürgschaftsvolumen und maximale Flexibilität

Bürgschaftsversicherung

Flexibilität

  • Avalrahmen ab 1 Mio. Euro individuell vereinbar
  • Aufteilung der Bürgschaftsarten nach tatsächlichem Bürgschaftsbedarf
  • Höhe einzelner Bürgschaften individuell abstimmbar
  • Geeignet für hohe oder wechselnde Bürgschaftsvolumen
Bürgschaftsversicherung

Transparenz

  • Beitragssatz abhängig von Bonität, Rahmenhöhe und Bürgschaftsart
  • Abrechnung nach tatsächlichem Abruf der Bürgschaften
  • Taggenaue Berechnung je ausgestellter Bürgschaft
  • Verwaltung über das Online-Bürgschaftsportal
Bürgschaftsversicherung

Alle gängigen Bürgschaftsarten

  • Anzahlungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Gewährleistungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Bürgschaften nach § 650f BGB

Vergleich der Avalrahmen: ERGO Bürgschaftsversicherung

Beide Tarifmodelle haben unterschiedliche Vorteile und eignen sich je nach Bürgschaftsbedarf, Rahmenhöhe und Nutzungsverhalten des Unternehmens.

Persönliche Beratung für Firmenkunden:
0711 / 93 55 12 16

Avalrahmen bis 1 Mio. € 

ERGO Tarif “Pauschal“

Beim Tarif „Pauschal“ wird zu Vertragsbeginn ein fester Jahresbeitrag auf die vereinbarte Rahmenhöhe festgelegt. Dieser Beitrag wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Avalrahmens jährlich fällig.

  • Bonitätsprüfung grundsätzlich nur bei Einrichtung des Avalrahmens erforderlich
  • Hohe Planungssicherheit durch festen Jahresbeitrag
  • Kostengünstig bei regelmäßiger Nutzung des Avalrahmens
  • Schneller Abruf von Bürgschaften nach Einrichtung des Rahmens
  • Verwaltung und Abruf über das ERGO Online-Bürgschaftsportal
  • Jahresbeitrag fällt auch an, wenn keine oder nur wenige Bürgschaften abgerufen werden
  • Maximales Einzelstück je nach Tarif begrenzt, z. B. bei Anzahlungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften und Bürgschaften nach § 650f BGB sind im Tarif „Pauschal“ nicht vorgesehen

Avalrahmen ab 1 Mio. € 

ERGO Tarif „Individual“

Beim Tarif „Individual“ wird bei Vertragsbeginn kein pauschaler Jahresbeitrag auf den gesamten Rahmen fällig. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Abruf einzelner Bürgschaften. Der Beitrag wird taggenau je ausgestellter Bürgschaft berechnet.

  • Kosten entstehen nur für tatsächlich abgerufene Bürgschaften
  • Taggenaue Abrechnung je Bürgschaft
  • Attraktive Beitragssätze bei passender Bonität und Rahmenhöhe
  • Besonders interessant bei hohen oder wechselnden Bürgschaftsvolumen
  • Verwaltung und Abruf über das ERGO Online-Bürgschaftsportal
  • Erst ab 1 Mio. Euro Avalrahmen möglich
  • Sehr gute Bonität und ausreichende Unternehmenskennzahlen erforderlich

Was kostet eine Bürgschaftsversicherung bei ERGO
und wie wird diese abgerechnet?

Avalrahmen bis 1 Mio. €

ERGO Tarif “Pauschal”

Beim ERGO Tarif „Pauschal“ wird ab Vertragsbeginn ein fester Jahresbeitrag auf die vereinbarte Avalrahmensumme berechnet. Der Beitrag wird jährlich vorschüssig fällig und liegt je nach gewähltem Tarifmodell bei 0,75 % bis 1,4 % p. a. der Avalrahmensumme.

Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich danach, welche Bürgschaftsarten benötigt werden, zum Beispiel Gewährleistung, Vertragserfüllung oder Anzahlungen.

Beispiel:
Ein Avalrahmen über 100.000 Euro im Tarif „Pauschal“ für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften kostet bei einem Beitragssatz von 0,75 % p. a. jährlich 750 Euro.

Dieser Beitrag fällt unabhängig davon an, wie viele Bürgschaften innerhalb des Avalrahmens tatsächlich abgerufen werden.

Avalrahmen über 1 Mio. €

ERGO Tarif “Individual”

Beim ERGO Tarif „Individual“ wird zu Vertragsbeginn kein pauschaler Jahresbeitrag auf den gesamten Avalrahmen fällig. Die Abrechnung erfolgt erst, wenn einzelne Bürgschaften aus dem Rahmen abgerufen werden.

Im Rahmenvertrag werden feste jährliche Beitragssätze vereinbart. Diese liegen je nach Bürgschaftsart, Rahmenhöhe und Bonität des Unternehmens in der Regel zwischen 0,5 % und 1,4 % p. a.

Bei Avalrahmen ab 1 Mio. Euro wird somit nur der tatsächlich genutzte Bürgschaftsbedarf abgerechnet. Die Kosten der abgerufenen Bürgschaften werden jährlich vorschüssig fällig. Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt eine taggenaue Abrechnung.

Der Tarif „Individual“ kann besonders für Unternehmen mit hohen, wechselnden oder kurzfristigen Bürgschaftsvolumen wirtschaftlich interessant sein.

Ablauf der Bürgschaftsversicherung –
von der Anfrage bis zum Avalabruf

Schritt 1: Anfrage, dargestellt in einem grünen Kasten mit runder Nummerierung
  • Kunde stellt eine Anfrage beim Versicherer.
  • Die Anfrage enthält: Stammdaten, Angaben zur wirtschaftlichen Lage und den gewünschten Bürgschaftsbedarf.
  • Ab ca. 250.000 Euro Rahmenhöhe können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, z. B. Jahresabschluss und aktuelle BWA.
Schritt 2: Bonitätsprüfung, dargestellt in einem grünen Kasten mit runder Nummerierung.
  • Der Versicherer prüft die Bonität des Unternehmens.
  • Die Beurteilung erfolgt unter anderem auf Basis von Unternehmenszahlen und externen Wirtschaftsauskünften
Schritt 3: Versand der Angebotspolice, dargestellt in einem grünen Kasten mit runder Nummerierung.
  • Bei positiver Prüfung erstellt der Versicherer eine Angebotspolice.
  • Die Beitragskonditionen richten sich nach den Anfragedaten, der gewünschten Rahmenhöhe und der Bonitätsprüfung.
Schritt 4: Bürgschaftsversicherungsvertrag, dargestellt in einem grünen Kasten mit runder Nummerierung.
  • Der Kunde sendet die unterschriebene Angebotspolice zurück.
  • Danach wird die Bürgschaftsversicherung aktiviert und der vereinbarte Avalrahmen steht zur Verfügung.
Schritt 5: Abruf einzelner Bürgschaften, dargestellt in einem grafischen Kasten mit grüner Nummerierung
  • Der Kunde kann nun je nach Projekt einzelne Bürgschaften bzw. Avale abrufen.
  • Der Abruf der Bürgschaften erfolgt wahlweise über das ERGO Online-Bürgschaftsportal oder per PDF-Antrag.

Ihre Vorteile mit der ERGO Bürgschaftsversicherung

ERGO als starker Bürge
Versicherer mit sehr guter Bonität

Günstige Konditionen
Attraktive Beitragssätze für gewerbliche Bürgschaften

Flexible Vertragsgestaltung
Passende Avalrahmen je nach Bürgschaftsbedarf

Schnelle Bearbeitung
Professionelle Prüfung und zügige Ausstellung

Transparente Kosten
Keine versteckten Kosten

Spezialist für Werkverträge
Fokus auf gewerbliche Bürgschaften aus Werkverträgen

Fester Ansprechpartner
Persönliche Betreuung für Ihren Vertrag

Expertenberatung
Beratung durch erfahrene Bürgschafts-Experten

Für eine individuelle Einschätzung Ihres Bürgschaftsbedarfs stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Wir beraten Sie zu den passenden Bürgschaftsarten, dem geeigneten Avalrahmen, den ERGO Tarifmodellen und den voraussichtlichen Kosten Ihrer Bürgschaftsversicherung.

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FAQ - Häufige Fragen zur Bürgschaftsversicherung

Nein. Die ERGO Bürgschaftsversicherung richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

Privatpersonen können über diese Lösung keine Bürgschaft abschließen. Die angebotenen Bürgschaften sind für Unternehmen gedacht, die im Rahmen von Werkverträgen eine Sicherheit stellen müssen, zum Beispiel für Gewährleistung, Vertragserfüllung oder Anzahlungen.

Für private Bürgschaften, private Mietkautionen, Kredite oder sonstige private Sicherheiten ist dieses Angebot nicht geeignet.

Nein. Über die ERGO Bürgschaftsversicherung sind grundsätzlich nur Bürgschaften für gewerbliche Werkverträge möglich.

Das bedeutet: Die Bürgschaft muss sich auf ein konkretes Werk oder einen konkreten Projekterfolg beziehen, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Garten- und Landschaftsbau oder Maschinen- und Anlagenbau.

Für reine Dienstleistungsverträge, Finanzierungen, Kredite, Darlehen oder allgemeine Zahlungsversprechen bietet ERGO über diese Lösung keine Bürgschaften an.

ERGO bietet gewerbliche Bürgschaften für Werkverträge grundsätzlich für folgende Branchen an:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Maschinen- und Anlagenbau

Die Bürgschaftslösungen sind auf Unternehmen ausgerichtet, die im Rahmen von Werkverträgen Sicherheiten stellen müssen, zum Beispiel für Gewährleistung, Vertragserfüllung oder Anzahlungen.

Eine Ausnahme können gewerbliche Mietkautionen sein. Diese werden separat geprüft und können auch außerhalb der oben genannten Branchen relevant sein.

Die Antrags- und Bonitätsprüfung dauert in der Regel 2 bis 3 Arbeitstage, sofern alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.

Bei größeren Avalrahmen, komplexeren Unternehmensstrukturen oder fehlenden Unterlagen kann die Prüfung im Einzelfall länger dauern, häufig bis zu 7 Arbeitstage.

 

Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt insbesondere von der gewünschten Rahmenhöhe, der Bonität des Unternehmens und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Eine Einzelbürgschaft wird für einen konkreten Vertrag, ein bestimmtes Projekt oder eine einzelne Verpflichtung ausgestellt. Sie bezieht sich nur auf diesen einzelnen Bürgschaftsfall.

Ein Avalrahmen ist dagegen ein vereinbarter Bürgschaftsrahmen. Innerhalb dieses Rahmens können mehrere Bürgschaften für unterschiedliche Projekte abgerufen werden, ohne jedes Mal einen komplett neuen Vertrag abschließen zu müssen.

Ein Avalrahmen ist daher besonders sinnvoll, wenn ein Unternehmen regelmäßig Bürgschaften benötigt. Er bietet mehr Flexibilität, eine schnellere Bereitstellung der Bürgschaften und kann bei laufendem Bürgschaftsbedarf wirtschaftlicher sein.

Hinweis: Derzeit bietet ERGO über diese Lösung keine Einzelbürgschaften an.

Für die Antragsprüfung benötigen wir zunächst eine vollständig ausgefüllte Vordeklaration. Darin werden grundlegende Angaben abgefragt, zum Beispiel Name des Unternehmens, Gründungsdatum, Jahresumsatz, Branche und gewünschter Bürgschaftsbedarf. Die Vordeklaration können Sie uns direkt hier online übermitteln.

Bei kleineren Avalrahmen kann je nach Bonität teilweise eine vereinfachte Prüfung ausreichend sein.

Ab einem Avalrahmen oder einer Einzelbürgschaft von 250.000 Euro werden in der Regel zusätzliche Finanzunterlagen benötigt. Dazu gehören insbesondere:

  • letzter Jahresabschluss
  • aktuelle BWA
  • Summen- und Saldenliste, sofern erforderlich

Bei höheren Avalrahmen oder komplexeren Unternehmensstrukturen können weitere Unterlagen angefordert werden.

Nach Abschluss der Bürgschaftsversicherung und Aktivierung des Avalrahmens können Sie einzelne Bürgschaften bzw. Avale abrufen. Der Abruf erfolgt in der Regel bequem über das ERGO Online-Bürgschaftsportal.

Nach Beantragung einer Bürgschaft wird die Bürgschaftsurkunde innerhalb weniger Werktage per Post versendet. Auf Wunsch kann die Urkunde auch direkt an den Gläubiger bzw. Auftraggeber gesendet werden.

Die Nutzung ist somit grundsätzlich möglich, sobald der Vertrag aktiviert und der Avalrahmen eingerichtet wurde.

Aktuell ist der Abschluss einer ERGO Bürgschaftsversicherung für Existenzgründer und Neugründungen nicht möglich.

Voraussetzung für eine Prüfung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen seit mindestens 24 Monaten besteht und belastbare Geschäftszahlen vorliegen. Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem wirtschaftliche Kennzahlen, Jahresabschluss, BWA und externe Wirtschaftsauskünfte berücksichtigt.

Sobald das Unternehmen länger als 24 Monate am Markt ist und aussagekräftige Zahlen vorliegen, kann eine Anfrage erneut geprüft werden.

Hinweis: Bei UGs haftungsbeschränkt ist eine Annahme derzeit ebenfalls nicht möglich.

Grundsätzlich ist eine ausreichende Bonität Voraussetzung für den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung.

Als Orientierung gilt: ERGO zeichnet Verträge in der Regel bis zu einem Creditreform-Scoring von 300 Punkten. Ein besseres Scoring ist jedoch keine automatische Zusage.

Die Entscheidung hängt immer von der vollständigen Bonitätsprüfung ab. Dabei werden unter anderem Unternehmensalter, Jahresabschluss, BWA, wirtschaftliche Entwicklung, Branche, gewünschte Rahmenhöhe, bestehende Verbindlichkeiten und externe Wirtschaftsauskünfte berücksichtigt.

Das Creditreform-Scoring ist daher ein wichtiger Indikator, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung durch ERGO.

Im Regelfall sind für die Einrichtung einer ERGO Bürgschaftsversicherung keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich.

In Einzelfällen kann ERGO im Rahmen der Bonitätsprüfung jedoch zusätzliche Sicherheiten verlangen. Dies kann zum Beispiel eine Bankbürgschaft oder die Abtretung eines Sparguthabens sein.

Ob Sicherheiten erforderlich sind, hängt von der Bonität des Unternehmens, der gewünschten Rahmenhöhe und der individuellen Risikoprüfung ab.

Über die ERGO Bürgschaftsversicherung sind ausschließlich folgende Bürgschaftsarten möglich:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft
  • Bürgschaft im Zusammenhang mit der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB

Nicht möglich sind insbesondere:

  • Bürgschaften für reine Dienstleistungsverträge
  • Bürgschaften für Kredite, Darlehen oder Finanzierungen
  • Bürgschaften für reine Warenlieferungsverträge
  • Bürgschaften für private Zwecke

Die Kosten hängen vom gewählten Tarifmodell, der Avalrahmenhöhe, der Bürgschaftsart und der Bonitätsprüfung ab.

Beim Tarif „Pauschal“ für Avalrahmen bis 1 Mio. Euro wird ein fester Jahresbeitrag auf die vereinbarte Avalrahmensumme berechnet. Je nach Tarif liegt der Beitragssatz bei 0,75 % bis 1,4 % p. a.

Beim Tarif „Individual“ ab 1 Mio. Euro werden die abgerufenen Bürgschaften taggenau abgerechnet. Die Beitragssätze werden individuell vereinbart.

Nach Abruf der Bürgschaft wird die Bürgschaftsurkunde erstellt und per Post versendet. Auf Wunsch kann die Urkunde auch direkt an den Auftraggeber bzw. Gläubiger geschickt werden.

Für die Ausbuchung einer erledigten Bürgschaft muss die Originalurkunde in der Regel wieder zurückgegeben werden.

Eine Bürgschaft wird wieder aus dem Avalrahmen ausgebucht, sobald die Bürgschaftsurkunde im Original zurückgegeben wird oder eine wirksame Enthaftungserklärung vorliegt.

Nach der Ausbuchung steht die entsprechende Bürgschaftssumme wieder für neue Bürgschaften innerhalb des Avalrahmens zur Verfügung

Eine Erhöhung des Avalrahmens kann grundsätzlich geprüft werden. Voraussetzung ist eine erneute Bonitäts- und Risikoprüfung durch ERGO.

Ob und zu welchen Konditionen eine Erhöhung möglich ist, hängt unter anderem von der bisherigen Nutzung des Rahmens, der Unternehmensentwicklung, der Bonität und der gewünschten neuen Rahmenhöhe ab.

Der wichtigste Vorteil einer Bürgschaftsversicherung ist, dass die Kreditlinie bei der Hausbank in der Regel nicht belastet wird. Dadurch bleibt mehr finanzieller Spielraum für das operative Geschäft, Investitionen oder neue Aufträge.

Außerdem können Bürgschaften über einen Avalrahmen häufig schneller und flexibler abgerufen werden als klassische Bankbürgschaften.

Bürgschaftsversicherung von A bis Z

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
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  • g
  • h
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  • k
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  • m
  • n
  • o
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  • r
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  • u
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  • x
  • y
  • z

A

Anzahlungsbürgschaft

Eine Anzahlungsbürgschaft sichert eine Anzahlung ab, die der Auftraggeber vor oder während der Projektumsetzung an den Auftragnehmer leistet.

Solche Anzahlungen werden häufig benötigt, damit der Auftragnehmer Material einkaufen, Produktionskosten vorfinanzieren oder ein Projekt starten kann. Für den Auftraggeber entsteht dabei ein Risiko: Wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht oder geht der Auftragnehmer insolvent, kann die geleistete Anzahlung gefährdet sein.

Mit einer Anzahlungsbürgschaft erhält der Auftraggeber eine Sicherheit für die geleistete Vorauszahlung. Der Auftragnehmer kann die Anzahlung nutzen, ohne dass der Auftraggeber auf eine zusätzliche Absicherung verzichten muss.

Auslastung

Die Auslastung zeigt, welcher Teil des eingeräumten Avalrahmens bereits durch bestehende Bürgschaften belegt ist.

Über das ERGO Online-Bürgschaftsportal können Sie jederzeit einsehen, wie hoch die aktuell genutzte Bürgschaftssumme ist und welcher freie Rahmen noch für neue Bürgschaften zur Verfügung steht.

Aval

Ein Aval ist eine Bürgschaft. Im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung bezeichnet ein Aval eine einzelne Bürgschaft, die aus einem bestehenden Avalrahmen abgerufen wird.

Mit einem Aval stellt der Versicherer dem Auftraggeber eine Sicherheit für einen vertraglich vereinbarten Bürgschaftsfall zur Verfügung.

Avalantrag

Ein Avalantrag ist der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft.

Bei einem bestehenden Avalrahmen kann der Avalantrag in der Regel bequem über das ERGO Online-Bürgschaftsportal gestellt werden. Je nach Bürgschaftsart oder Einzelfall kann auch ein PDF- oder Formularantrag erforderlich sein.

Avalart

Die Avalart bezeichnet die Art der Bürgschaft.

Zu den gängigen Avalarten gehören insbesondere:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft

Welche Avalart benötigt wird, hängt vom jeweiligen Vertrag, dem Projekt und der geforderten Sicherheit ab.

Avalrahmen

Der Avalrahmen wird häufig auch Bürgschaftsrahmen genannt. Er bezeichnet den maximalen Gesamtbetrag, bis zu dem ein Unternehmen Bürgschaften abrufen kann.

Der Avalrahmen wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherer eingeräumt. Innerhalb dieses Rahmens können einzelne Avale bzw. Bürgschaften für verschiedene Projekte abgerufen werden.

Ein Avalrahmen funktioniert ähnlich wie eine Kreditlinie, belastet die Kreditlinie bei der Hausbank jedoch in der Regel nicht zusätzlich.

Avalsumme

Die Avalsumme ist der maximale Betrag, bis zu dem der Bürge aus einer einzelnen Bürgschaft haftet.

 

Sie entspricht dem Höchstbetrag, der in der jeweiligen Bürgschaftsurkunde genannt ist. Die Avalsumme wird auf den verfügbaren Avalrahmen angerechnet, solange die Bürgschaft besteht.

Avaltext

Der Avaltext ist der konkrete Inhalt der Bürgschaftsurkunde.

Darin werden unter anderem die beteiligten Parteien, der Bürgschaftszweck, das zugrunde liegende Vertragsverhältnis, die Avalsumme und die Bedingungen der Haftung beschrieben.

 

Der Avaltext ist wichtig, weil er festlegt, in welchem Umfang der Bürge gegenüber dem Gläubiger haftet. Je nach Auftraggeber oder Projekt kann ein bestimmter Bürgschaftstext vorgegeben sein.

B

Bietungsbürgschaft

Eine Bietungsbürgschaft sichert den Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung ab.

Sie kann zum Beispiel verlangt werden, wenn ein Unternehmen ein Angebot für ein Bauprojekt abgibt. Der Auftraggeber möchte damit sicherstellen, dass der Bieter nach Zuschlagserteilung zu den angebotenen Konditionen steht und den Auftrag nicht ohne berechtigten Grund zurückzieht.

 

Bietungsbürgschaften kommen häufig bei öffentlichen Ausschreibungen oder größeren Bauprojekten zum Einsatz.

Bonität

Bonität bezeichnet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.

 

Bei einer Bürgschaftsversicherung ist die Bonität wichtig, weil der Versicherer prüft, ob das Unternehmen voraussichtlich in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche Rückgriffsforderungen zu tragen.

Bonitätsprüfung

Bei der Bonitätsprüfung prüft der Versicherer die wirtschaftliche Situation des antragstellenden Unternehmens.

Dabei können unter anderem Unternehmenszahlen, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten sowie externe Wirtschaftsauskünfte wie Creditreform berücksichtigt werden.

 

Die Bonitätsprüfung ist Grundlage dafür, ob ein Avalrahmen eingerichtet werden kann und zu welchen Konditionen eine Bürgschaftsversicherung möglich ist.

Bürge

Der Bürge ist die Partei, die gegenüber dem Gläubiger für eine bestimmte Verpflichtung einsteht.

 

Bei einer Bürgschaftsversicherung ist der Bürge in der Regel der Versicherer. Wird der Bürge berechtigt aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, kann er anschließend Rückgriff beim Versicherungsnehmer nehmen.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit für den Gläubiger. Der Bürge verpflichtet sich, im Rahmen der Bürgschaft für eine bestimmte Verbindlichkeit oder einen bestimmten Anspruch einzustehen.

Im gewerblichen Bereich werden Bürgschaften häufig eingesetzt, um Sicherheiten aus Werkverträgen zu stellen, zum Beispiel für Vertragserfüllung, Gewährleistung oder Anzahlungen.

 

Bürgschaft und Aval werden häufig synonym verwendet.

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, ist eine Alternative zur klassischen Bankbürgschaft.

Dabei stellt ein Versicherer einem Unternehmen einen Avalrahmen, also einen Bürgschaftsrahmen, zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens kann das Unternehmen Bürgschaften für verschiedene Projekte abrufen.

Der Vorteil: Die Kreditlinie bei der Hausbank wird in der Regel nicht zusätzlich belastet, während Auftraggeber die vertraglich geforderte Sicherheit erhalten.

 

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EFB-Sich Texte

Einheitliche Formulare für Sicherheiten bei Bauvorhaben. Sie kommen häufig bei öffentlichen Auftraggebern und standardisierten Bauausschreibungen zum Einsatz.

EFB-Sich 1: Vertragserfüllungsbürgschaften
EFB-Sich 2: Gewährleistungsbürgschaften
EFB-Sich 3: Anzahlungsbürgschaften

ERGO-Standard Texte

Standardisierte Bürgschaftstexte von ERGO zur Beschreibung und Ausstellung von Avalen. Diese Texte haben sich in der Praxis bewährt und regeln den Umfang der Haftung klar und nachvollziehbar.

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Gesamtlimit

Gesamtlimit bezeichnet die maximale Höhe des eingeräumten Avalrahmens.

Es gibt an, bis zu welcher Gesamtsumme ein Unternehmen Bürgschaften aus dem Avalrahmen abrufen kann. Bereits ausgestellte Bürgschaften werden auf das Gesamtlimit angerechnet und reduzieren den verfügbaren freien Rahmen.

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I

Insolvenz

Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder überschuldet ist.

Im Zusammenhang mit Bürgschaften ist eine Insolvenz besonders relevant, weil Auftraggeber sich gegen bestimmte Risiken absichern möchten. Bestehen berechtigte Ansprüche aus einer Bürgschaft, kann der Auftraggeber den Bürgen im Rahmen der Bürgschaft in Anspruch nehmen.

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Jahresprämie

Die Jahresprämie ist der jährliche Beitrag, den der Versicherungsnehmer für die Bereitstellung des Avalrahmens an den Versicherer zahlt.

Beim Tarif „Pauschal“ wird die Jahresprämie auf Grundlage der vereinbarten Avalrahmensumme berechnet und unabhängig davon fällig, wie viele Bürgschaften innerhalb des Rahmens tatsächlich abgerufen werden.

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Mängelansprüchebürgschaft

Eine Mängelansprüchebürgschaft wird häufig auch Gewährleistungsbürgschaft genannt.

Sie sichert mögliche Mängelansprüche des Auftraggebers nach Abnahme der Leistung ab. Häufig wird sie eingesetzt, um einen vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt abzulösen.

Ohne Bürgschaft behält der Auftraggeber oft einen Teil der Schlussrechnung ein, zum Beispiel bis zu 5 % der Auftragssumme. Dadurch bleibt beim Auftragnehmer Kapital über längere Zeit gebunden.

Mit einer Mängelansprüchebürgschaft kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ersetzen. Der Auftraggeber erhält weiterhin eine Sicherheit für berechtigte Mängelansprüche, während der Auftragnehmer seine Schlusszahlung vollständig erhalten kann.

Die Details werden in der Bürgschaftsurkunde geregelt. Der Bürge, meist eine Versicherung oder Bank, haftet im Rahmen der Bürgschaft für die vereinbarten Ansprüche.

Maximales Einzelstück

Das maximale Einzelstück bezeichnet die höchste Bürgschaftssumme, die innerhalb eines Avalrahmens für eine einzelne Bürgschaft abgerufen werden kann.

Beispiel: Bei einem Avalrahmen von 100.000 Euro und einem maximalen Einzelstück von 30 % kann eine einzelne Bürgschaft bis zu 30.000 Euro betragen.

N

O

Obligo

Obligo bezeichnet im Zusammenhang mit Bürgschaften die aktuell bestehende Haftung aus ausgestellten Bürgschaften.

Das Obligo zeigt also, welcher Teil des Avalrahmens bereits durch laufende Bürgschaften belegt ist. Sobald eine Bürgschaft ausgebucht wird, reduziert sich das Obligo und der entsprechende Betrag steht wieder für neue Bürgschaften zur Verfügung.

P

Q

R

Rückgabe

Rückgabe bedeutet, dass eine Bürgschaftsurkunde nach Erledigung des Sicherungszwecks wieder an den Versicherer zurückgegeben wird.

Nach Rückgabe der Originalurkunde kann die Bürgschaft aus dem Avalrahmen ausgebucht werden. Die entsprechende Bürgschaftssumme wird dadurch wieder frei und kann für neue Avale bzw. Bürgschaften genutzt werden.

S

Sicherheiten

Sicherheiten sind Vermögenswerte oder Verpflichtungen, die ein Risiko für den Gläubiger oder Versicherer reduzieren sollen.

Bei der Bürgschaftsversicherung sind im Regelfall keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich. In Einzelfällen kann der Versicherer im Rahmen der Bonitätsprüfung jedoch zusätzliche Sicherheiten verlangen, zum Beispiel eine Bankbürgschaft oder die Abtretung eines Bankguthabens.

Ob und in welcher Höhe Sicherheiten erforderlich sind, wird individuell im Rahmen der Antrags- und Bonitätsprüfung entschieden.

Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Auftragssumme, den der Auftraggeber zunächst einbehält.

Der Auftraggeber zahlt also nicht die vollständige Schlussrechnung aus, sondern behält einen vereinbarten Betrag als Sicherheit für mögliche Ansprüche ein, zum Beispiel wegen nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung oder später auftretender Mängel.

In der Praxis sind je nach Vertrag zum Beispiel bis zu 10 % für Vertragserfüllung und bis zu 5 % für Gewährleistung üblich.

Durch eine passende Bürgschaft kann der Sicherheitseinbehalt häufig abgelöst werden. Der Auftragnehmer erhält dadurch seine Schlusszahlung vollständig, während der Auftraggeber weiterhin eine Sicherheit erhält.

T

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Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631ff. BGB

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Erfüllung eines Werkvertrags ab.

Sie schützt den Auftraggeber für den Fall, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Dazu können je nach Vertrag zum Beispiel die Ausführung der vereinbarten Leistung, Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus dem Werkvertrag gehören.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird häufig im Baugewerbe, Handwerk sowie im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt.

VOB

VOB ist die Abkürzung für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.

Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen und wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitet. Sie ist kein Gesetz, kann aber im Bauvertrag wirksam vereinbart werden.

Die VOB besteht aus drei Teilen:

VOB/A – Regelungen zur Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C – Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Für Bürgschaften ist vor allem die VOB/B relevant, da sie unter anderem Regelungen zu Vertragserfüllung, Mängelansprüchen, Sicherheiten und Gewährleistungsfristen enthält.

Ein wichtiger Unterschied zwischen BGB und VOB/B liegt häufig in der Gewährleistungsfrist: Nach BGB beträgt diese bei Bauwerken regelmäßig 5 Jahre, nach VOB/B häufig 4 Jahre, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde.

Vordeklaration

Die Vordeklaration ist die Anfrage bzw. der Antrag für eine Bürgschaftsversicherung.

Darin werden wichtige Angaben zum Unternehmen, zur wirtschaftlichen Situation, zur Branche, zum gewünschten Avalrahmen und zu den benötigten Bürgschaftsarten abgefragt.

Die Angaben in der Vordeklaration bilden eine Grundlage für die Antrags- und Bonitätsprüfung durch den Versicherer. Deshalb sollten alle Angaben vollständig und korrekt gemacht werden.

Falsche oder unvollständige Angaben können zu Rückfragen, Verzögerungen oder im Einzelfall zu Problemen im Versicherungsverhältnis führen.

 

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Zahlung auf erstes Anfordern

„Zahlung auf erstes Anfordern“ ist eine besondere Regelung in einer Bürgschaftsurkunde.

Sie bedeutet, dass der Bürge bei einer formgerechten Inanspruchnahme grundsätzlich zunächst leisten muss, ohne die Berechtigung der Forderung im Detail vorab zu prüfen. Einwendungen werden in solchen Fällen häufig erst nach der Zahlung in einem möglichen Rückforderungsverfahren geklärt.

Diese Klausel kann für den Auftraggeber eine besonders starke Sicherheit darstellen, ist für den Auftragnehmer jedoch mit einem höheren Risiko verbunden.

Ob und in welchem Umfang eine Zahlung auf erstes Anfordern vereinbart ist, ergibt sich immer aus dem konkreten Bürgschaftstext und den zugrunde liegenden Bedingungen.