Vertragserfüllungsbürgschaft

Auch Erfüllungsbürgschaft genannt

Vertragserfüllungsbürgschaft – Versicherung

Über eine Bürgschaftsversicherung stellen wir Gewerbetreibenden einen
Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) zur Verfügung.

Über den vereinbarten Avalrahmen können die
benötigten Vertragserfüllungsbürgschaften für Werkverträge abgerufen werden.

 

Rahmenhöhe bis 1 Mio. €
Die Kosten für einen Avalrahmen liegen bei jährlich 0,75 % der Avalrahmen-Summe.
Unabhängig davon, wie viel Vertragserfüllungsbürgschaften Sie pro Jahr in Anspruch nehmen.

Rahmenhöhe ab 1 Mio. € 
Bei Avalrahmen ab 1 Mio. Rahmenhöhe erhalten Sie eine taggenaue Abrechnung
der Vertragserfüllungsbürgschaften – ohne festen Jahresbeitrag.
Zu vertraglich vereinbarten Beitragssätzen. Diese liegen, je nach Bonität, bei 0,5 – 0,75 %.

 


Beratung & telefonische Anfrage:
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oder

Anfragen über unseren
Online-Rechner

So einfach funktioniert’s: Vertragserfüllungsbürgschaft über ERGO

Über unseren
Online-Rechner 
oder telefonisch
stellen Sie eine Anfrage für einen Avalrahmen.

Hierbei können Sie die benötigte Bürgschaftsart Vertragserfüllung und die gewünschte Rahmenhöhe auswählen.

ERGO bietet Avalrahmen und Vertragserfüllungs-bürgschaften in unbegrenzter Höhe
an.

Die Kosten füreinen Avalrahmen liegen
bei jährlich 0,75 %
der Avalrahmensumme.

Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie eine Angebots-Police zur Unterschrift.

Nach Rücksendung der Angebots-Police wird Ihr Vertrag aktiviert und Sie erhalten Zugang zu unserem
Online-Bürgschaftsportal

Hier können Sie die benötigten Vertragserfüllungs-bürgschaften abrufen.

Die Bürgschaftsurkunden erhalten Sie per Post.

Keine versteckten Kosten:

Mit dem fest vereinbarten Beitragssatz sind alle Kosten beglichen.

Kurzübersicht: Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631 ff. BGB

Kombination der Ausführungsbürgschaft &
 Gewährleistungsbürgschaft

Sicherheitseinbehalte
 können abgelöst werden

Versicherbare Branchen:

Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Maschinen- und Anlagebau

Landschafts- und Gartenbau 

Bürgschaften nur für Werkverträge. Nicht für Warenlieferungs-, Dienstleistungs- oder Kreditverträge

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Definition:

Die Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631 ff. BGB, auch Erfüllungsbürgschaft genannt, dient als Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers (z. B. ausführendes Bauunternehmen) gegenüber dem Auftraggeber (z. B. Bauherr) aus einem geschlossenen Vertrag.

Hierbei geht es um die Ausführung des Auftrags bis zur Abnahme und Stellung der Schlussrechnung, der Gewährleistungsansprüche bis zum Ende der Gewährleistungszeit, Überzahlungen, Schadensersatz und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen.

Umfang:

Vertragserfüllungsbürgschaft = Gewährleistungsbürgschaft + Ausführungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt eine Kombination der Gewährleistungsbürgschaft und der Ausführungsbürgschaft dar.

Vertragsparteien und Rechtsgrundlage:

Durch den geschlossenen Vertrag bilden Auftraggeber und -nehmer die erste und zweite Vertragspartei. Die Absicherung übernimmt ein Bürge als dritte Vertragspartei. Meistens eine Bank oder eine Versicherung. Dabei wird die Vertragserfüllungsbürgschaft dann entweder über eine klassische Bankbürgschaft gestellt oder erfolgt über eine Bürgschaftsversicherung.

Geregelt wird die Vertragserfüllungsbürgschaft in § 631 ff. BGB. Eine Regelung innerhalb der AGB ist seit 2003 nicht mehr zulässig.

Wofür benötigt man eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber (zum Beispiel den Bauherren) rechtlich und finanziell gegenüber dem Auftragnehmer (zum Beispiel dem Bauunternehmen) ab. Dabei beginnt diese Absicherung mit Vertragsbeginn des Werkvertrags bis zur Verjährung des Gewährleistungsanspruchs.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird vom Auftraggeber oftmals verpflichtend vom Auftragnehmer gefordert. In vielen Fällen kommt es nur mit der Bürgschaft zur Auftragsvergabe.

Vertragserfüllungsbürgschaft als Alternative zum Sicherheitseinbehalt

Auch hat der Auftraggeber das Recht einen sogenannten Sicherheitseinbehalt von 5 bis 10 % der Auftragsrechnung einzubehalten. Dies dient seinem Schutz vor Insolvenz des Auftragnehmers. Dadurch verliert der Auftragnehmer allerdings über Jahre an Liquidität, da ein Teil seiner Auftragssumme erst nach der Gewährleistungszeit ausbezahlt wird. Der Auftragnehmer hat also das Interesse diesen Sicherheitseinbehalt zu vermeiden.

Dabei kommt die Vertragserfüllungsbürgschaft ins Spiel. Durch einen solventen Bürgen kann eine sofortige Ablösung des Sicherheitseinbehalt erfolgen und dieser muss vollständig an den Auftragnehmer ausbezahlt werden. Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers kommt der Bürge für einen möglichen Schaden beim Auftraggeber auf. Dies gilt maximal bis zur verbürgten Summe.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist also im Interesse des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Daher ist diese Form der Bürgschaft bei vielen Bauprojekten obligatorisch.

Alternative Sicherheitsinstrumente und Vorteile der Vertragserfüllungsbürgschaft

Neben den traditionellen Sicherheiten können auch moderne Instrumente wie Garantieerklärungen oder die Beteiligung von Drittparteien als Sicherheit dienen. Zudem sollte die Wahl des geeigneten Sicherungsmechanismus immer an die spezifischen Risiken des Projekts und die beteiligten Parteien angepasst werden.

Neben der klassischen Vertragserfüllungsbürgschaft gibt es noch zahlreiche andere alternative Sicherungsinstrumente wie Sicherungseinbehalte, Garantien, Hinterlegungen oder Letters of Credits. Diese bieten weitere Möglichkeiten, Ihre Liquidität zu schützen und dabei Ihre Sicherheit zu steigern. Jedes dieser Instrumente hat spezifische Vorzüge, um Ihre Projekte erfolgreich und risikoarm abzusichern, kann aber auch Nachteile mit sich bringen.

Die Akzessorietät der Vertragserfüllungsbürgschaft sorgt für verschiedene Vorteile:

  • Klarheit und Verlässlichkeit. Die Bürgschaft ist an die tatsächliche Existenz der gesicherten Forderungen gebunden.
  • Maximale Sicherheit. Die Absicherung erfolgt nur dann, wenn die Ansprüche wirklich bestehen. 
  • Bei minimalem Risiko. Die gezielte Absicherung schützt vor einer ungewollten Übertragung des Bauzeitrisikos und sorgt für Stabilität. 

 

Der Liquiditätsvorteil, der aufgrund der nicht belasteten Kreditlinie des Auftragnehmers entsteht, kommt diesem zusätzlich immer zugute.

Wer benötigt eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Zielgruppe/Zielbranche

Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird in weiten Teilen des Bauhaupt- und Nebengewerbes benötigt. Bauunternehmer, Generalunter- und -übernehmer sind ebenso auf Vertragserfüllungsbürgschaften angewiesen wie Handwerksbetriebe.

Im Maschinen- und Anlagenbau ist die Vertragserfüllungsbürgschaft ebenfalls ein gängiges Finanzinstrument.

Auch der Garten- und Landschaftsbauer greift oftmals auf Vertragserfüllungsbürgschaften zurück, um Sicherheitseinbehalte auszulösen und sich Aufträge zu sichern. Sogar in der IT können Vertragserfüllungsbürgschaften zum Einsatz kommen.

Vertragserfüllungsbürgschaft Höhe

Die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft liegt in der Regel bei 10 % des Auftragswerts. Kann aber, davon abweichend, im Bauvertrag individuell geregelt werden. 
In einigen Fällen liegt die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft bei bis zu 25 % und mehr.

Nach Bauabnahme und Ende der Ausführungsbürgschaft bleibt eine Bürgschaft in Höhe von 5 % für die Gewährleistungszeit bestehen.

Vertragserfüllungsbürgschaft Kosten

Die Kosten einer Vertragserfüllungsbürgschaft liegen zwischen 0,75 – 5 % der Bürgschaftssumme. Entscheidend für die Höhe sind unter anderem die Bürgschaftssumme, die Bonität des Unternehmens und die Wahl des Bürgschaftsanbieters. So unterscheiden sich die Kosten für Vertragserfüllungsbürgschaften bei Versicherern und Banken teilweise erheblich.

Auch ist dringend auf versteckte Kosten zu achten. Einige Anbieter, Versicherer sowie Banken, erheben neben den vereinbarten Kostensätzen noch weitere Gebühren. Beispielsweise für die Ausstellung von Bürgschaften oder andern wiederkehrenden Verwaltungstätigkeiten. Dies macht die Kosten für Vertragserfüllungsbürgschaften teuer und undurchsichtig. Um unsere Kunden zu schützen, gibt es bei der ERGO den fest vereinbarten Beitragssatz, der alle Kosten begleicht, sodass Sie nicht überrascht werden.

Wer trägt die Kosten und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

In der Regel trägt der Auftragnehmer (z. B. ausführendes Bauunternehmen) die Vertragserfüllungskosten der Bürgschaft.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann dabei über eine Bankbürgschaft oder über eine Bürgschaftsversicherung in Form eines Avalrahmens bereitgestellt werden.

In den letzten Jahren hat sich die Bürgschaftslösung der Versicherer, also die Bürgschaftsversicherung, immer weiter durchgesetzt. Hier liegen die Kosten in der Regel deutlich unter den Kosten einer klassischen Bankbürgschaft. Bereits ab 0,75 % bis maximal 1,5 % Prämiensatz sind bei einem Versicherer vollständige Lösungen zu erhalten.

Kostenvorteil des Avalrahmens

Das Unternehmen hat die Wahl zwischen einem festen Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) und einer Einzelbürgschaft ohne Avalrahmen.

Kosten pro Jahr Bezugsgröße
Avalrahmen 0,75 % Rahmensumme
Einzelbürgschaft 1,5 % Bürgschaftssumme jährlich

Die Einzelbürgschaft ist vorschüssig zu zahlen. Dabei wird sie, nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, taggenau und unterjährig abgerechnet und es erfolgt gegebenenfalls eine teilweise Rückerstattung der Kosten für die Vertragserfüllungsbürgschaft. 

Derzeit bietet ERGO keine Einzelbürgschaften an.

Für Avalrahmen ab 1 Million Euro Rahmenhöhe gibt es individuelle Konzepte und, bei sehr guter Bonität, noch kostengünstigere Konditionen.

Finanzvorteile der Vertragserfüllungsbürgschaft

Neben den geringen Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung bietet diese Variante weitere entscheidende finanzielle Vorteile gegenüber der Bankbürgschaft. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Bürgschaft über einen Versicherer die Kreditlinie bei der Bank nicht belastet und das Unternehmen somit liquide bleibt.

Auch sind die Beantragung und Verwaltung der Bürgschaften oftmals deutlich einfacher und unkomplizierter als bei einer Bank. Was zu Zeit- und Kosteneinsparungen in der Verwaltung führt. Für viele Unternehmen ist dies noch entscheidender als der günstige Beitragssatz für die Bürgschaft.

Bei ERGO kostet eine Vertragserfüllungsbürgschaft lediglich 0,75 – 1,5 % der Bürgschaftssumme.

Kurz und knapp im Überblick:

  • Geringere Kosten – Beitrag schon ab 0,75 % statt 1,5 % wie bei Banken
  • Keine Belastung der Kreditlinie – die Liquidität wird geschont
  • Mehr finanzielle Flexibilität – bessere Bonität und Handlungsspielraum für andere Investitionen
  • Einfache Beantragung – weniger Bürokratie als bei der Bank
  • Weniger Verwaltungsaufwand – spart Zeit und interne Kosten

 

Es bleibt festzuhalten, dass es in den meisten Fällen keinen kostengünstigeren Weg zu einer Vertragserfüllungsbürgschaft gibt als über einen Avalrahmen eines Versicherers.

Berechnen Sie hier Ihre individuellen Vertragserfüllungsbürgschaft Kosten mit unserer ERGO Kautionsversicherung Avalrahmenanfrage.

Vertragserfüllungsbürgschaft VOB

VOB ist die Abkürzung für die „Vergabe- und Vertragsordnungen” für Bauleistungen. Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk. Die VOB kommt nur zur Anwendung, wenn dies im Bauvertrag explizit vereinbart wird.

BGB und VOB unterscheiden sich in einigen Punkten. Zu erwähnen ist hier besonders die Dauer der Gewährleistungszeit.

  • 5 Jahre nach BGB 
  • 4 Jahre nach VOB

 

Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft VOB wird somit die Dauer einer Bürgschaft auf Grundlage der VOB (Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen) geregelt, sodass sie sich um ein Jahr verkürzt.

Vertragserfüllungsbürgschaft Versicherung

Ein Versicherer stellt dem Auftragnehmer (z. B. einem Bauunternehmen) eine Vertragserfüllungsbürgschaft Versicherung, in Form einer Bürgschaftsversicherung, zur Verfügung. Auch Avalrahmen oder Kautionsversicherung genannt. Innerhalb des Avalrahmens kann der Unternehmer mehrere einzelne Avale (Bürgschaften) in Anspruch nehmen. Hierfür bezahlt der Unternehmer dem Versicherer eine Versicherungsprämie. Damit besteht eine Bürgschafts- oder Kautionsversicherung. In diesem Zusammenhang kann man auch von einer Vertragserfüllungsbürgschaft Versicherung sprechen. Falls Sie bis hierhin Fragen haben, schauen Sie sich gerne unser Bürgschaftsversicherung Erklärvideo an oder lesen Sie alle zusammengefassten Informationen zur ERGO Kautionsversicherung.

 

Einzel-Vertragserfüllungsbürgschaft

Alternativ kann ein Unternehmen eine Versicherung auch nur für ein einzelnes Projekt abschließen. Also ohne die Einrichtung eines festen Avalrahmens. Somit besteht dann eine Einzel-Vertragserfüllungsbürgschaft Versicherung.

Fazit: Vertragserfüllungsbürgschaft per Versicherung oder Bankbürgschaft

Für viele Unternehmer ist es attraktiver die oftmals notwendigen Vertragserfüllungsbürgschaften über eine Versicherung abzuwickeln als über eine klassische Bankbürgschaft. Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft über einen Versicherer bleibt die Liquidität des Unternehmens erhalten, da die Bürgschaft nicht auf die Kreditlinie angerechnet wird. Die Erfüllungsbürgschaft über eine Versicherung in Anspruch zu nehmen, hat außerdem den Vorteil, dass die Versicherungskonditionen in der Regel günstiger sind als die Konditionen bei einer Bankbürgschaft.

Vertragserfüllungsbürgschaft Ablauf

Vertragserfüllungsbürgschaft-Ablauf am Beispiel Bauträger:

Öffentliche Ausschreibung: Bau einer Schule

Ablauf:

  1. Auftragsvergabe – Vergabe an den qualifiziertesten und geeignetsten Anbieter
  2. Grundgeschäft – Abschluss Werkvertrag zwischen Bauträger und Stadt nach VOB
  3. Bedingung – Abgabe einer Bürgschaft an die Stadt zur Erfüllung des Vertrags
  4. Bürgschaftsart – Vertragserfüllungsbürgschaft durch einen Versicherer oder Bank
  5. Bürgschaftshöhe – maximal 10 % des Auftragswerts
  6. Bauabnahme – in der Regel Ablösung durch die Gewährleistungsbürgschaft über 5 %

Vertragserfüllungsbürgschaft-Ablauf am Beispiel Maschinen- und Anlagenbau:

Automobilbauer schreibt Vorhaben aus: Bau einer Produktionsstraße

Ablauf:

  1. Prozessschritt Auftragsvergabe – Vergabe an den qualifiziertesten und geeignetsten Anbieter
  2. Grundgeschäft – Abschluss des Werkvertrags zwischen Unternehmen und Automobilkonzern
  3. Bedingung – Abgabe der Bürgschaft an Automobilkonzern zur Erfüllung des Vertrags
  4. Bürgschaftsart – Vertragserfüllungsbürgschaft durch einen Versicherer oder Bank
  5. Bürgschaftshöhe – maximal 10 % des Auftragswerts
  6. Fertigungsende – in der Regel Ablösung durch eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 %

Vertragserfüllungsbürgschaft Bauträger

Oftmals werden vom Auftraggeber eines Bauträgers 10 % der Auftragssumme als sogenannter Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung einbehalten, und somit vorerst nicht an den Bauträger ausbezahlt. Hierbei soll der Auftraggeber gegen Insolvenz des Auftragnehmers geschützt werden. Insbesondere in Hinblick auf Ausführung und Gewährleistung der beauftragten Arbeiten. 

Folgende Problematik kann sich für den Bauunternehmer ergeben:

Die nicht ausbezahlten Rechnungsbestandteile (Sicherheitseinbehalte) binden über mehrere Jahre Liquidität und behindern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig.

Als Lösungsansatz kann der Bauträger, um dies zu verhindern, eine Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bank oder einen Versicherer arrangieren. Die Bank oder der Versicherer stehen als Bürge für das Bauunternehmen ein. Somit können Sicherheitseinbehalte abgelöst werden, und der Bauträger erhält die restlichen 10 % der Auftragssumme ausbezahlt.

Ein weiteres Plus der Bürgschaftsversicherung ist, dass die Kreditlinie bei der Bank nicht belastet wird und der Bauträger dadurch für weitere Projekte liquide und handlungsfähig bleibt.

ERGO bietet einen speziellen Vertragserfüllungsbürgschaft Bauträger Tarif mit günstigen Konditionen und flexibler Vertragsgestaltung. Erfahren Sie hierzu alles über die Bauhandwerkersicherung § 650f BGB und die dazugehörige Bürgschaft.

Der Avalrahmen als Lösungsoption für einen hohen Bürgschaftsbedarf

Mit einer Bürgschaftsversicherung (in Form eines Avalrahmens) bieten Versicherer der Baubranche eine kostengünstige und flexible Möglichkeit, deren Bürgschaftsbedarf zum Thema Vertragserfüllungen vollständig zu decken. 

Und dies bereits ab einem Beitragssatz von jährlich 0,75 % auf die Rahmensumme. Damit sind die Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft für den Bauträger deutlich geringer als bei herkömmlichen Bankbürgschaften. Diese können bis zu 5 % der Bürgschaftssumme betragen.

Die Einzelbürgschaft als Lösungsoption für ein einzelnes Projekt

Alternativ zum Avalrahmen kann der Bauträger auch eine Einzelbürgschaft bei einem Versicherer abschließen. Diese kostet 1,5 % der Bürgschaftssumme.

Vertragserfüllungsbürgschaft Muster

Grundsätzlich bieten wir drei Möglichkeiten für die Gestaltung von Mustern
unserer Vertragserfüllungsbürgschaften:

1. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit EFB-Sich Texten

Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauvorhaben. Kommt meist bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern zur Anwendung:

  • EFB Sich 1: Vertragserfüllungen

 

2. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit eigenen Bürgschaftstexten

Wünscht Ihr Kunde einen speziellen Bürgschaftstext oder hat bereits ein eigenes Muster zur Vertragserfüllungsbürgschaft, so können wir diese
Wünsche, nach einer Prüfung, gerne berücksichtigen.

3. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit ERGO-Standardtexten

Standardisierte Texte zur Beschreibung von Bürgschaften. Diese haben sich über die Jahre bewährt und regeln die Haftung in bekanntem Maße.

Hier können Sie die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft Muster downloaden:

 

Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft setzt sich aus der Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft zusammen. Nach Abnahme der erbrachten Leistung endet die Ausführungsbürgschaft und geht in die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft über. Je nach Vertragskonstrukt werden hier die Gewährleistungsansprüche nach BGB oder VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) abgesichert.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft beinhaltet somit immer auch die Gewährleistungsbürgschaft.

Vertragserfüllungsbürgschaft Bau und Bauvertrag

In der Baubranche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft ein gängiges Mittel, um einen Vertragsbestandteil eines Bauvertrags durch einen Bürgen abzusichern. Dabei kommt die Vertragserfüllungsbürgschaft im kompletten Bauhaupt- und Nebengewerbe zum Einsatz und gilt als obligatorisch bei Bauverträgen. Um Sicherheitseinbehalte zu vermeiden und somit eine sofortige Komplettauszahlung der im Bauvertrag festgelegten Auftragssumme zu gewährleisten.

Ausführungsbürgschaft: Ein Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft setzt sich aus der Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft zusammen. Nach Abnahme der erbrachten Leistung endet die Ausführungsbürgschaft und geht in die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft über. Je nach Vertragskonstrukt werden hier die Gewährleistungsansprüche nach BGB oder VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) abgesichert.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft beinhaltet somit immer auch die Gewährleistungsbürgschaft.

Die Ausführungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Durch die Ausführungsbürgschaft werden die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber seinem Auftragnehmer abgesichert. Es geht um die Einhaltung der vereinbarten Ausführung bis zur Übergabe des Gewerks. Die Ausführungsbürgschaft erfolgt innerhalb der Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Versicherung oder eine Bank.

Erfüllungsbürgschaft: Vertragserfüllungsbürgschaft – nur kürzer

Erfüllungsbürgschaft ist die sprachliche Abkürzung von Vertragserfüllungsbürgschaft. Wenn von einer Erfüllungsbürgschaft die Rede ist, wird damit die oben ausführlich beschriebene Vertragserfüllungsbürgschaft und deren Inhalte gemeint.

Fertigstellungsbürgschaft ist gleich Vertragserfüllungsbürgschaft

Fertigstellungsbürgschaft ist ebenfalls ein anderer Begriff für die oben ausführlich beschriebene Vertragserfüllungsbürgschaft. Wie die Erfüllungsbürgschaft ist somit auch die Fertigstellungsbürgschaft eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Vertragserfüllungsbürgschaft.

Vertragserfüllungsbürgschaft

FAQ

Wissenswertes zur Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann über zwei verschiedene Möglichkeiten bereitgestellt werden:

  • Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank gestellt und belastet somit die Kreditlinie, was das Risiko einer Einschränkung der Liquidität erhöht. 
  • Eine Bürgschaftsversicherung hingegen wird von einem Versicherer gestellt und hat keinen Einfluss auf die Kreditlinie.

 

Die Bürgschaftsversicherung schafft finanziellen Spielraum für neue Projekte und gleichzeitig eine Absicherung für den Auftragnehmer.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form eines Avalrahmens (auch Bürgschaftsrahmen genannt) ist besonders vorteilhaft, wenn regelmäßig Vertragserfüllungsbürgschaften benötigt werden. Typische Situationen, in denen ein Avalrahmen sinnvoll ist, umfassen:

  • Mehrere Bauvorhaben im Jahr
  • Häufige Inanspruchnahme von Bürgschaften für verschiedene Projekte
  • Ihr Unternehmen ist auf Vertragserfüllungsbürgschaften angewiesen
  • Neben der typischen Baubranche werden Vertragserfüllungsbürgschaften auch in anderen Branchen zur Sicherstellung der (Werk-)Vertragserfüllung genutzt.

 

Demnach können sowohl einfache Bauunternehmer, Generalunter- und -übernehmer, Handwerksbetriebe als auch andere Branchen durch einen Bürgschaftsrahmen profitieren.

Beachten Sie: ERGO konzentriert sich ausschließlich auf Bürgschaften im Rahmen sogenannter Werkverträge. Für Dienstleistungen werden keine Bürgschaften ausgestellt.

Die ERGO Branchenspezialisierung umfasst Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Maschinen- und Anlagenbau sowie Garten- und Landschaftsbau.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft mit Avalrahmen bietet zahlreiche Vorteile für den Auftragnehmer, wodurch sie zu einer attraktiven Wahl wird.

  • Planbarkeit und Flexibilität: Er arrangiert eine schnelle und unkomplizierte Bereitstellung von Bürgschaften.
  • Kostenersparnis: In vielen Fällen sind die Kosten für einen Avalrahmen günstiger als die Gebühren für Einzelbürgschaften oder klassische Bankbürgschaften.
  • Erhöhte Liquidität: Da die Vertragserfüllungsbürgschaft den Sicherheitseinbehalt ersetzt, wirkt sich das positiv auf die Liquidität aus
  • Schnelle Verfügbarkeit: Mit einem Avalrahmen können jederzeit benötigte Bürgschaften abgerufen werden, ohne jedes Mal den Antragsprozess wiederholen zu müssen.

 

Ein Avalrahmen eröffnet somit das Potenzial, die eigene Finanz- und Zeitplanung zu optimieren und Projekte effizienter umzusetzen.

Ja, gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist sie eine attraktive Alternative zum klassischen Sicherheitseinbehalt. Durch die Ablösung gebundener Beträge wird Liquidität frei, was die Wettbewerbsfähigkeit steigert.

Die allgemeine vertragsrechtliche Grundlage wird in §§ 631 bis 640 BGB gebildet.

  • § 631 BGB regelt die vertragstypischen Pflichten beim Werkvertrag
  • § 632 BGB beinhaltet die Vergütung und thematisiert den Sicherheitseinbehalt
  • § 632a BGB greift explizit die Bürgschaft durch eine Bank oder Versicherung auf
  • §§ 633 ff. BGB widmet sich inhaltlich dem Thema Mängel und damit verbundenen Rechten und Fristen.

 

Die spezielle Bürgschaftsform für Bauleistungen wird in § 17 VOB geregelt.

  • Sicherheitsleistungen im Bauvertrag und wie diese geleistet werden
  • Voraussetzungen für Banken und Versicherungen, um als Bürge infrage zu kommen

 

Das VOB ist bei öffentlichen Bauaufträgen verpflichtend und gilt auch bei privaten Bauverträgen, wenn es freiwillig vereinbart wurde.

Eine Garantie ist ein Zahlungsversprechen eines Dritten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, welches als Garant für die Verpflichtung des Schuldners eintritt. Das Zahlungsversprechen greift beispielsweise bei Vertragsbruch.

Der entscheidende Unterschied zwischen einer Garantie und einer Bürgschaft ist, dass sich Letztere nur auf die Erfüllung des Vertrags, also auf die Hauptforderung, bezieht und nicht selbstständige Ansprüche stellt. Durch solche entsteht ein Risiko für den Auftraggeber.

In § 17 VOB werden neben der Bürgschaft noch zwei weitere Sicherheiten genannt.

  • Einbehalt: Eine prozentuale Geldsumme von ca. 5-10 % wird durch den Auftraggeber einbehalten, was auch als Sicherheitseinbehalt bekannt ist.
  • Hinterlegung: Durch den Arbeitnehmer wird eine bestimmte Geldsumme auf einem Treuhandkonto oder bei der Bank als Sicherheitsleistungen hinterlegt.

 

Darüber hinaus gibt es noch weitere Absicherungsmethoden.

  • Garantie
  • Letter of Credit: Von einer Bank wird ein Dokument ausgestellt, in welchem sie dem Auftragnehmer garantiert, dass er bei Erfüllung der Bedingungen den vereinbarten Betrag erhält.

 

 

Die verschiedenen Instrumente zur Sicherung der Vertragserfüllung bringen jeweils Vor- und Nachteile mit sich.

Sicherungsform Vorteile Nachteile
Einbehalt
  • Keine Drittbeteiligung
  • Einfach Handhabung und direkter Zugriff im Streitfall
  • Liquiditätsnachteil für Auftragnehmer
  • Konfliktpotenzial bei Freigabe und Verwaltungsaufwand
Hinterlegung
  • Sehr sicher für beide Seiten
  • Klare Trennung und rechtliche Absicherung
  • Bindet Liquidität
  • Keine Erträge aus Kapital und bürokratischer Aufwand
Letter of Credit
  • Hohe Sicherheit für Verkäufer
  • International standardisiert
  • Vertragstreu gebunden
  • Teuer (Gebühren, ggf. Zinsen)
  • Dokumentenkomplexität
  • Langwierig in der Abwicklung
Garantie
  • Schnelle Durchsetzbarkeit
  • Unabhängig vom Hauptvertrag
  • Geringes Prozessrisiko
  • Kosten und Belastung der Kreditlinie
  • Risiko missbräuchlicher Inanspruchnahme
Der Auftragnehmer hat das Recht sich für eine Art der Sicherheit zu entscheiden und kann diese auch durch eine andere ersetzen. Die Wahl des passenden Sicherungsmittels hängt somit von Vertragsart und Liquiditätsinteresse ab und beruht darauf, welches Risiko der Auftragnehmer eingehen möchte.

Da Vertragserfüllungsbürgschaften die Liquidität nicht einschränken und kostengünstig sind, haben beide Parteien einen hohen Schutz und ein geringes Risiko.

Wird ein Projekt vorzeitig beendet, haftet der Bürge nur für tatsächlich entstandene berechtigte Ansprüche im Rahmen der Bürgschaftssumme. Die Bürgschaft endet nicht automatisch, sondern bleibt bis zur vertraglich geregelten Frist bestehen.