Nein. Anzahlungsbürgschaften werden nicht nur in der Baubranche genutzt.
Sie kommen überall dort infrage, wo Unternehmen im Rahmen eines gewerblichen Werkvertrags eine Anzahlung oder Vorauszahlung erhalten und der Auftraggeber dafür eine Sicherheit verlangt.
Typische Branchen sind zum Beispiel:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Maschinenbau
- Anlagenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Metallbau
- Handwerksbetriebe mit größeren Werkverträgen
Besonders relevant sind Anzahlungsbürgschaften bei Projekten mit hohen Materialkosten, Sonderanfertigungen oder Einzelstücken, die nicht einfach anderweitig verkauft werden können.
Wichtig: Die ERGO Bürgschaftsversicherung konzentriert sich auf gewerbliche Werkverträge. Für reine Dienstleistungen oder private Projekte ist eine Anzahlungsbürgschaft in der Regel nicht vorgesehen.