Üblicherweise bezahlt der Auftragnehmer die Anzahlungsbürgschaft Kosten. In einigen Fällen kommt es auch dazu, dass die Kosten der Anzahlungsbürgschaft vom Auftraggeber übernommen werden.
Die Anzahlungsbürgschaft kann über eine Bankbürgschaft oder über eine Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung erfolgen. Dabei stellt der Versicherer dem Unternehmer einen Avalrahmen (=Bürgschaftsrahmen) oder eine Einzelbürgschaft zur Verfügung.
Die Anzahlungsbürgschaft Kosten einer Bürgschaftsversicherung liegen durchschnittlich bei jährlich rund 1,5% der Bürgschaftssumme. Die jährlichen Kosten schwanken je nach Versicherer von 1,1 – 2,5%. Einige Versicherungsprodukte bieten eine taggenaue Abrechnung der Anzahlungsbürgschaften. Dies bringt in den meisten Fällen eine erhebliche Kostenersparnis. Da Anzahlungsbürgschaften oftmals nur eine kurze Laufzeit haben. Eine unterjährige und taggenaue Abrechnung bringt somit deutliche Kostenvorteile für das versicherte Unternehmen.
Ein Beispiel:
Eine Einzel Anzahlungsbürgschaft über 100.000€ zu 2,25% jährlichen Prämiensatz und taggenauer Abrechnung kostet somit 2.250€ pro Jahr. Diese Kosten werden dem versicherten Unternehmen zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Endet die Anzahlungsbürgschaft aber vor Ablauf des Jahres, gibt es eine taggenaue Abrechnung für die Bürgschaft und eine Teilrückzahlung des Beitrags. Wird die Bürgschaftsurkunde beispielsweise nach 6 Monaten zurückgegeben, werden damit auch die Hälfte der bereits angefallenen Kosten erstattet. Die Gesamtkosten für die Anzahlungsbürgschaft reduzieren sich somit auf 1.125€ und einem sehr geringen Beitragssatz von 1.125%.
Banken erheben teilweise bis zu 5% der Bürgschaftssumme für Anzahlungsbürgschaft Kosten. Meist sind die Anzahlungsbürgschaft Kosten auch abhängig von der Bonität des Unternehmens, welche die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
Bei ERGO kostet eine Anzahlungsbürgschaft lediglich 1,1 – 1,4%. Und bei Einzelbürgschaften und Avalrahmen erhalten Sie die kostengünstige taggenaue Abbrechnung.
Derzeit bietet ERGO keine Einzelbürgschaften an.
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