Auch Bietungsgarantie genannt

 

Wichtiger Hinweis:
Bietungsbürgschaften sind bei ERGO derzeit nur im Individual-Tarif möglich. Dafür ist ein Avalrahmen ab 1 Mio. € erforderlich.

Die einzelne Bietungsbürgschaft selbst kann auch unter 1 Mio. € liegen. Entscheidend ist die Höhe des eingeräumten Bürgschaftsrahmens.

Eine Bietungsbürgschaft dient als Sicherheit für den Auftraggeber, dass der Bieter an sein Angebot gebunden bleibt und die ausgeschriebenen Konditionen einhält.

Bei ERGO kann eine Bietungsbürgschaft im Rahmen eines Individual-Avalrahmens über die Bürgschaftsversicherung dargestellt werden. Es gibt keinen vorsorglichen festen Jahresbeitrag; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzung.

Beratung für Unternehmen:
0711 / 93 55 12 16

 

Bietungsbürgschaft: Das Wichtigste in Kürze

Sicherheit für den Auftraggeber

Die Bietungsbürgschaft sichert ab, dass der Bieter an sein Angebot und die abgegebenen Konditionen gebunden bleibt.

Häufig bei Ausschreibungen

Sie wird vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen und größeren Projekten verlangt, häufig im Bauwesen oder Anlagenbau.

Nur im großen Avalrahmen

Bei ERGO ist eine Bietungsbürgschaft derzeit nur im Rahmen eines Individual-Avalrahmens ab 1 Mio. € möglich.

Kosten und Abrechnung

Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Individualrahmen und der tatsächlichen Nutzung. Die Abrechnung erfolgt in der Regel individuell und taggenau.

Was ist eine Bietungsbürgschaft?

Bietungsbürgschaft Definition

Eine Bietungsbürgschaft, auch Bietungsgarantie genannt, dient dem Auftraggeber als Sicherheit im Rahmen einer Ausschreibung.

Sie sichert ab, dass der Bieter an sein Angebot gebunden bleibt und die angebotenen Konditionen nach Zuschlagserteilung einhält.

Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen nicht nach, zieht sein Angebot zurück oder unterzeichnet den Vertrag nach Zuschlag nicht, kann dem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entstehen. Für diesen Schaden haftet der Bürge im Rahmen der vereinbarten Bürgschaftssumme.

Als Bürge kommt in der Regel eine Versicherung oder Bank infrage. Die Haftung ist auf die in der Bürgschaftsurkunde vereinbarte Bürgschaftssumme begrenzt.

Für was benötigt man eine Bietungsbürgschaft?

Eine Bietungsbürgschaft wird vor allem bei Ausschreibungen eingesetzt, wenn der Auftraggeber eine Sicherheit für die Verbindlichkeit des Angebots verlangt.

Sie soll sicherstellen, dass der Bieter nach Zuschlagserteilung zu seinem Angebot steht, den Vertrag unterzeichnet und die angebotenen Konditionen einhält.

Typische Fälle sind:

  • öffentliche Ausschreibungen
  • größere Bauprojekte
  • Infrastrukturprojekte
  • Anlagenbau
  • Projekte mit längerer Angebots- und Zuschlagsphase


Für den Auftraggeber reduziert die Bietungsbürgschaft das Risiko, dass ein Bieter nach Zuschlag zurücktritt oder den Vertrag nicht zu den angebotenen Bedingungen abschließt.

Entsteht dem Auftraggeber dadurch ein finanzieller Schaden, haftet der Bürge bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn die Ausschreibung wiederholt werden muss oder ein anderer Bieter nur zu höheren Kosten beauftragt werden kann.

Wer benötigt eine Bietungsbürgschaft?

Zielgruppe / Zielbranche

Eine Bietungsbürgschaft wird von Unternehmen benötigt, die an Ausschreibungen teilnehmen und dafür eine Sicherheit stellen müssen.

Besonders häufig kommt sie bei größeren Projekten und öffentlichen Ausschreibungen vor, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Infrastrukturprojekte
  • Maschinenbau
  • Anlagenbau
  • größere gewerbliche Werkverträge

Die Bietungsbürgschaft ist vor allem dann relevant, wenn der Auftraggeber sicherstellen möchte, dass der Bieter nach Zuschlagserteilung zu seinem Angebot steht und den Vertrag zu den angebotenen Konditionen abschließt.

Wichtig: Bei ERGO ist die Bietungsbürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif mit einem Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich. Die einzelne Bietungsbürgschaft kann dabei auch unter 1 Mio. € liegen.

Bietungsbürgschaft Höhe

Die Höhe einer Bietungsbürgschaft richtet sich nach den Vorgaben der Ausschreibung bzw. des Auftraggebers.

In der Praxis liegt die Bürgschaftssumme häufig bei bis zu 5 % des Auftragswerts. Die konkrete Höhe kann jedoch je nach Ausschreibung, Projekt und Bürgschaftstext abweichen.

Entscheidend ist immer, welche Sicherheit der Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren verlangt.

Praxisbeispiele zur Bietungsbürgschaft

Beispiel 1: Bietungsbürgschaft im Baugewerbe
Öffentliche Ausschreibung: Bau einer Parkanlage

Eine Stadt schreibt den Bau einer neuen Parkanlage öffentlich aus. Ein Bauunternehmen gibt ein verbindliches Angebot ab. Damit der Auftraggeber abgesichert ist, dass das Unternehmen an sein Angebot gebunden bleibt und den Auftrag bei Zuschlag annimmt, kann eine Bietungsbürgschaft verlangt werden.

Prozessschritt: Öffentliche Ausschreibung der Bauleistung durch die Stadt
Grundgeschäft: Abgabe eines verbindlichen Angebots durch das Bauunternehmen
Bedingung: Stellung einer Bürgschaft zur Absicherung der Angebotspflichten
Bürgschaftsart: Bietungsbürgschaft
Bürgschaftshöhe: in der Praxis häufig bis maximal 5 % des Auftragswerts

Beispiel 2: Bietungsbürgschaft im Maschinen- und Anlagenbau Ausschreibung: Bau einer Fertigungsstraße für einen Automobilkonzern

Ein Automobilkonzern schreibt den Bau einer neuen Fertigungsstraße aus. Ein Anlagenbauer beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren und gibt ein verbindliches Angebot ab. Zur Absicherung, dass das Angebot eingehalten wird und der Auftrag bei Zuschlag angenommen wird, kann der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft verlangen.

Prozessschritt: Ausschreibung des Vorhabens durch den Automobilkonzern
Grundgeschäft: Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Anlagenbauer
Bedingung: Stellung einer Bürgschaft zur Absicherung der Angebotspflichten
Bürgschaftsart: Bietungsbürgschaft
Bürgschaftshöhe: in der Praxis häufig bis maximal 5 % des Auftragswerts

Laufzeit der Bietungsbürgschaft

Die Laufzeit einer Bietungsbürgschaft richtet sich nach den Vorgaben der Ausschreibung und der Bindefrist des Angebots.

In der Regel bleibt die Bietungsbürgschaft so lange bestehen, bis der Auftraggeber über die Vergabe entschieden hat oder die Angebotsbindung endet.

Erhält der Bieter den Zuschlag, kann die Bietungsbürgschaft je nach Vertrag durch eine andere Sicherheit abgelöst werden, zum Beispiel durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft.

Wichtig ist die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, sobald die Bietungsbürgschaft nicht mehr benötigt wird. Erst dann kann sie beim Versicherer oder der Bank vollständig ausgebucht werden.

Bietungsbürgschaft Muster

Ein Bietungsbürgschaft Muster stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

ERGO verfügt über eigene Bürgschaftstexte, die für den Praxiseinsatz vorgesehen sind und die Anforderungen an eine Bietungsbürgschaft berücksichtigen.

Wenn der Auftraggeber einen eigenen Bürgschaftstext oder ein bestimmtes Muster vorgibt, kann dieser Text zur Prüfung eingereicht werden. Ob der gewünschte Bürgschaftstext verwendet werden kann, wird individuell geprüft.

Kosten einer Bietungsbürgschaft

Die Kosten einer Bietungsbürgschaft hängen vom Avalrahmen, der Bürgschaftssumme, der Bonität des Unternehmens und der tatsächlichen Nutzung ab.

Bei ERGO ist die Bietungsbürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif mit einem Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich.

Im Individual-Tarif gibt es keinen vorsorglichen festen Jahresbeitrag. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzung und in der Regel taggenau.

Die konkrete Beitragshöhe wird individuell vereinbart und hängt vom jeweiligen Unternehmen, dem gewünschten Avalrahmen und den benötigten Bürgschaften ab.

10. Bietungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Bietungsbürgschaft wird vor der Auftragserteilung im Rahmen einer Ausschreibung benötigt. Sie sichert ab, dass der Bieter an sein Angebot gebunden bleibt und den Vertrag nach Zuschlagserteilung zu den angebotenen Konditionen abschließt.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kommt dagegen erst nach Auftragserteilung zum Einsatz. Sie sichert die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung ab.

Beide Bürgschaften können daher im selben Projekt vorkommen, sichern aber unterschiedliche Phasen ab:

  • Bietungsbürgschaft: Sicherheit während der Ausschreibung
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherheit während der Vertragsausführung

Bei ERGO sind Bietungsbürgschaften derzeit nur im Individual-Tarif mit einem Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich. Die einzelne Bürgschaft kann dabei auch unter 1 Mio. € liegen.

Bietungsbürgschaft