Bei öffentlichrechtlichen Auftraggebern und deren Bauprojekten gibt es in der Regel eine Ausschreibung. Baufirmen können ein Gebot mit festen Angebotskonditionen für den Auftrag abgeben. Da von Angebotsabgabe bis Auftragserteilung Monate oder sogar Jahre vergehen können, verlangt die zuständige Behörde im Anschluss an das Gebot oftmals eine Bietungsbürgschaft. Dies dient der Sicherstellung, dass sich der Bieter, nach Erhalt des Auftragszuschlags, an die abgegebenen Angebotskonditionen hält.
Auch dient die Bietungsbürgschaft dem Auftraggeber als Bonitätsnachweis. Nur mit ausreichender Bonität erhält der Auftragnehmer (Bieter) einen entsprechende Bietungsbürgschaft bei einer Bank oder einem Versicherer.
Der Auftraggeber sichert sich mit der Bietungsbürgschaft nicht nur ab, dass der Vertrag zu den gebotenen Konditionen unterschrieben und eingehalten wird. Auch geht es um die Absicherung von Konventional- und Vertragsstrafen, welche der Auftragnehmer, im Falle einer Insolvenz, nicht mehr leisten kann.
Wenn nach Ausfall des Bieters die Ausschreibung neu ausgeschrieben werden muss, fallen außerdem weitere Kosten für den Auftraggeber an. Auch diese Kosten sind über die Bietungsbürgschaft abgesichert.