ERGO Bürgschaftsversicherung


ERGO ist spezialisiert auf Bürgschaften für Werkverträge:
Mit Vertragserfüllungs- Gewährleistungs- und Anzahlungsbürgschaften.

Wir bieten ein Produkt mit geringen Kosten und schlanken Prozessen.

Über unsere Bürgschaftsversicherung erhalten Sie einen Avalrahmen ( = Bürgschaftsrahmen).
Innerhalb des Rahmens können Sie Bürgschaften für verschiedene Projekte abrufen.

Rahmenhöhe bis 1 Mio Euro

(Tarif “Pauschal”):
Die Kosten für einen Avalrahmen bis 1 Mio Rahmenhöhe
liegen bei jährlich 0,75 – 1,4% der Avalrahmensumme.
Der Jahresbeitrag wird vorschüssig fällig und bleibt gleich,
unabhängig davon wie viele Bürgschaften abgerufen werden.


Rahmenhöhe ab 1 Mio Euro

(Tarif “Individual”)
Bei Avalrahmen ab 1 Mio Rahmenhöhe erhalten Sie eine taggenaue nachschüssige Abrechnung
der Avale/ Bürgschaften – ohne festen vorschüssigen Jahresbeitrag.
Zu vertraglich vereinbarten Beitragssätzen zwischen 0,5-1,4%.


Experten-Beratung:
0711 / 93 55 12 16


Unser
Online-Rechner führt Sie schnell und einfach durch
die Berechnung des Beitrags und einer Anfrage zur Bürgschaftsversicherung:

So einfach funktioniert es - Die ERGO Bürgschaftsversicherung

Über unseren
Online-Rechner 
oder telefonisch
stellen Sie eine Anfrage für einen Avalrahmen.

Hierbei können Sie die benötigten Bürgschaftsarten und die gewünschte Rahmenhöhe auswählen.

Möglich sind:
 Vertragserfüllungs- 
Gewährleistungs- und
Anzahlungsbürgschaften

Je nach Rahmenhöhe gibt es verschiedene Tarife.

Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie eine Angebots-Police zur Unterschrift.

Nach Rücksendung der Angebots-Police wird Ihr Vertrag aktiviert und Sie erhalten Zugang zu unserem
Online-Bürgschaftsportal

Hier können Sie die benötigten Bürgschaften einfach & schnell abrufen.

Die Bürgschaftsurkunden erhalten Sie per Post.

Keine versteckten Kosten:

Mit dem fest vereinbarten Beitragssatz sind alle Kosten beglichen.

Die Bürgschaftsversicherung

Bei einer Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung
genannt, übernimmt ein Versicherer eine Bürgschaft für seinen Versicherungsnehmer.
Und haftet damit für die Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit
gegenüber dem Gläubiger des Versicherungsnehmers.

 

In der Regel stellt ein Versicherer einem Unternehmen einen
sogenannten Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) zur Verfügung.
Innerhalb des gewährten Rahmens kann das Unternehmen Bürgschaften
für verschiedene Projekte abrufen.

Oftmals geht es bei den benötigen Bürgschaften um Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften sowie Gewährleistungsbürgschaften bzw. Mängelansprüchebürgschaften.

Insbesondere in der Baubranche sind Bürgschaften obligatorisch und bei der Erteilung und Durchführung von Aufträgen üblich. Das beauftragte Unternehmen sichert sich mit der Bürgschaft gegenüber seinem Auftraggeber ab.

Oftmals decken Unternehmen ihren Bürgschaftsbedarf über
klassische Bankbürgschaften. Dadurch verliert das Unternehmen jedoch an Liquidität, da eine Bankbürgschaft in voller Höhe auf die Unternehmens-Kreditlinie angerechnet wird. 

Arbeitet das Unternehmen hingegen mit einer Bürgschaftsversicherung, bleibt die Kreditlinie unberührt und das Unternehmen liquide und wettbewerbsfähig.

Dabei ist die Bürgschaftsversicherung in der Regel günstiger als eine klassische Bankbürgschaft. Bereits ab 0,75% Beitragssatz können die versicherten Unternehmen die benötigten Bürgschaften erhalten.

ERGO bietet Bürgschaften ausschließlich für folgende Branchen an:

Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Garten- und Landschaftsbau
Maschinen-­ und Anlagenbau


Unsere Bürgschaftsarten:

Anzahlungsbürgschaft / Vertragserfüllungsbürgschaft / Gewährleistungsbürgschaft / 
Bietungsbürgschaft / Bauhandwerkversicherung nach §650f BGB

Bürgschaftsversicherung Erklärvideo

Bürgschaftsversicherung im Vergleich zur Bankbürgschaft

Kreditlinie des Unternehmen 1 Millionen Euro

Bürgschaft

Beispiel:

Das Unternehmen muss bei seinem Auftraggeber eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft über 250.000 Euro erbringen.

750.000 Euro

Liquiditätsreserve

1.000.000 Euro

Liquiditätsreserve

verfügbar zur Finanzierung

des operativen Geschäfts

verfügbar zur Finanzierung

des operativen Geschäfts

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Bürgschaft

Bankbürgschaft

Bürgschaft über Versicherer

Bankbürgschaft

Ein einleuchtendes Beispiel: Das Unternehmen möchte einen Auftrag für ein neues Bauprojekt erhalten. Dafür wird eine Bürgschaft in Höhe von 250.000 Euro verlangt. Diese würde den Kreditrahmen bei der Bank stark einschränken. Von insgesamt
1 Millionen Euro stünden nur noch 750.000 Euro an Liquidität zur Verfügung.

Bürgschaftsversicherung

Mit einer Bürgschaftsversicherung wird der Kreditrahmen des Unternehmen nicht belastet. Bei der Bank stehen dadurch weiter 1 Millionen Euro an Liquidität zur Verfügung. 

Bürgschaftsversicherung im Vergleich zur Bankbürgschaft

Wie funktioniert eine Bürgschaftsversicherung?

1.

  • Der Auftraggeber (z.B. Bauherr) bezahlt für die Leistung des Auftragsnehmers (z.B. Bau­unternehmen).
  • Die Vereinbarte Leistung wird vom Auftragnehmers (z.B. Bauunternehmen) nicht erbracht oder ist nicht frei von Mängeln.
  • Der Auftraggeber (z.B. Bauherr) fordert Rückzahlung oder Schadenersatz.

2.

  • Der Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen) hat für einen Leistungsausfall im Vorfeld eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen. Und zahlt dafür einen Beitrag an den
    Versicherer.
  • In einem Bürgschaftsfall wird der Versicherer von seinem Versicherungsnehmer (hier Auftragnehmer) Regress fordern.

3.

  • Der Versicherer übermittelt die Bürgschaftsurkunde vor Baubeginn an den Auftraggeber (z.B. Bauherr).
  • Im tatsächlichen Leistungsausfall macht der Auftraggeber (z.B. Bauherr) seinen Bürgschaftstitel gegenüber dem Versicherer geltend.
  • Der Versicherer leistet laut der Bürgschaftsurkunde an den Auftraggeber (z.B. Bauherr)

Was kostet eine Bürgschaftsversicherung?

Die Kosten einer Bürgschaftsversicherung liegen, je nach Bürgschaftsart, zwischen 0,75 und 2,25% Beitragssatz.

Grundsätzlich gibt es verschieden Formen der Abrechnung:

  1. Avalrahmen bis 1.000.000€ 
    Hier wird ab Vertragsbeginn ein fester Beitragssatz auf den gesamten Rahmen fällig. Bei ERGO 0,75 – 1,4% der Avalrahmensumme.
    Ein Beispiel: Ein Avalrahmen mit 100.000€ kostet somit jährlich 750 -1.400€ Beitrag. Unabhängig davon wie viele Bürgschaften in Anspruch genommen werden.
  2. Avalrahmen über 1.000.000€
    Hier wird bei Vertragsbeginn erstmal kein Beitrag fällig. Erst nach Abruf einer Bürgschaft wird diese einzeln abgerechnet. Hierzu werden im Versicherungsvertrag feste Beitragssätze – pro Bürgschaft – vereinbart.
    Diese liegen bei ERGO, je nach Bürgschaftsart und Bonität des Unternehmens, ebenfalls zwischen 0,75 – 1,4%.
    Bei Avalrahmen über 1.000.000€ wird also nur der tatsächliche Bürgschaftsbedarf abgerechnet

  3. Einzelbürgschaften – ohne Avalrahmen
    Die Kosten für eine Einzelbürgschaft betragen, je nach Bürgschaftsart, zwischen 1,5 – 2,25%.

    Untenstehend erfahren Sie alles Weitere zu den Tarifen der ERGO Bürgschaftsversicherung.

Flexibel, transparent, günstig:

Avalrahmen bis 1.000.000€ Rahmenhöhe
ERGO Bürgschaftsversicherung: Tarif "Pauschal"

Bürgschaftsversicherung

Flexibilität

  • Höhe des Avalrahmen bis 1 Mio Rahmenhöhe frei wählbar
  • Maximales Einzelstück bis zu
    30 % vom Avalrahmen
  • möglich für Existenzgründer
Bürgschaftsversicherung

Transparenz

  • festgelegte Prämiensatze
  • pauschale Jahresprämie hilft bei Planung
  • keine zusätzlichen Kosten
  • Schneller Einblick und Verwaltung über unser online Bürgschaftsportal

Attraktiv

  • günstige Prämiensätze
  • Keine Sicherheiten notwendig 
  • Avalrahmen bis 250.000 Euro ohne zusätzliche Unterlagen wie Jahresabschluss, BWA etc.
Bürgschaftsversicherung


ERGO Bürgschaftsversicherung Taif "Pauschal"- drei Optionen zur Wahl

Kompakt

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


0,75 %

Mindestbeitrag: 300 Euro

Vertragserfüllungen

Gewährleistungen

 
 

Plus

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


1,1 %

Mindestbeitrag: 350 Euro

Vertragserfüllungen

Gewährleistungen

Anzahlungen

bis max. 30% des Gesamtrahmens

 

Exklusiv

Nur für Maschinenbau und Anlagenbau

Jährlicher Beitragssatz auf die Rahmenhöhe


1,4 %

Mindestbeitrag: 350 Euro

Vertragserfüllungen

Gewährleistungen

Anzahlungen

bis max. 100% des Gesamtrahmens

 

Der Individualrahmen

Avalrahmen ab 1.000.000€ Rahmenhöhe
ERGO Bürgschaftsversicherung: Tarif "Individual"

Bürgschaftsversicherung

Flexibilität

  • Höhe des Avalrahmen frei wählbar
  • Aufteilung der Bürgschaftsarten auf den individuellen Bürgschaftsbedarf
  • Höhe des maximalen Einzelstücks ist frei vereinbar
Bürgschaftsversicherung

Transparenz

  • Prämie wird nach unternehmens­individueller Bonität vereinbart
  • Abrechnung nicht über festen Jahresbeitrag, sondern nach dem tatsächlichem Abruf der Bürgschaften
  • Taggenaue Abrechnung
  • Schneller Einblick und Verwaltung über unser online Bürgschaftsportal
Bürgschaftsversicherung

Alle gängigen Bürgschaftsarten

  • Anzahlungen
  • Vertragserfüllungen
  • Gewährleistungen
  • Bietungen
  • Bürgschaften nach § 650f BGB

Vergleich der Avalrahmen: ERGO Bürgschaftsversicherung

Beide Optionen haben Vor- und Nachteile und sind auf den individuellen Bürgschaftsbedarf des Unternehmens abzustimmen.

Rufen Sie uns gerne. Unsere Experten beraten Sie zuverlässig und kompetent: 0711 / 93 55 12 16

Avalrahmen bis 1 Millionen Euro Rahmenhöhe

ERGO Tarif “Pauschal“

Im Tarif „Pauschal“ der ERGO Bürgschaftsversicherung wird zu Vertragsbeginn ein fester Jahresbeitrag vereinbart. Dieser wird, unabhängig von der Nutzung des Rahmens, jährlich vorschüssig fällig.

  • Bonitätsprüfung nur einmalig bei Abschluss der Bürgschaftsversicherung nötig
  • Planungssicherheit durch festen Bürgschaftsrahmen
  • kostengünstige Variante bei regelmäßiger Nutzung des Rahmens
  • nach erstmaliger Einrichtung des Rahmens sehr schnelle Ausstellung der Bürgschaften
  • Verwaltung und Beantragung der Bürgschaften komfortabel über das ERGO Online-Bürgschaftsportal
  • Jahresbeitrag für die Bürgschaftsversicherung wird auch komplett fällig, wenn keine Bürgschaften abgerufen werden. Oder der Rahmen nur anteilig oder zeitweise in Anspruch genommen wird.
  • maximales Einzelstück pro Bürgschaft auf 30% des Gesamtrahmens begrenzt
  • keine Bürgschaften für Bietungen und Bürgschaften nach § 650f BGB möglich

Avalrahmen ab 1 Millionen Euro Rahmenhöhe

ERGO Tarif „Individual“

Beim Tarif „Individual“ der ERGO Bürgschaftsversicherung wird bei Vertragsbeginn erstmal kein Beitrag fällig. Sondern erst bei Abrufung einzelner Bürgschaften. Im Versicherungsvertrag wird ein fester Beitragssatz vereinbart, welcher pro Bürgschaft, jährlich fällig wird.

  • nur Kosten für den tatsächlichem Bürgschaftsbedarf
  • geringe Beitragssätze und taggenaue Abrechnung der Bürgschaften
  • dadurch kostengünstige Absicherung. Besonders bei kurzlaufenden Bürgschaften
  • Planungssicherheit durch festen Bürgschaftsrahmen
  • nach erstmaliger Einrichtung des Rahmens sehr schnelle Bearbeitung der Bürgschaften
  • Verwaltung und Beantragung der Bürgschaften komfortabel über das ERGO Online-Bürgschaftsportal
  • erst ab 1 Millionen Rahmenhöhe möglich
  • sehr gute Bonität und hohe Umsätze notwendig

Was kostet eine Bürgschaftsversicherung bei ERGO?

Und wie wird diese abgerechnet?

Avalrahmen bis 1.000.000€ Rahmenhöhe

ERGO Tarif “Pauschal”

Bei dieser Variante der Bürgschaftsversicherung wird ab Vertragsbeginn ein fester Beitragssatz, auf den gesamten Rahmen, jährlich und vorschüssig fällig. Dieser liegt bei 0,75 – 1,4% der Avalrahmensumme. Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich nach dem gewähltem Leistungspaket. Also welche Bürgschaftsarten benötigt werden sind.

Beispiel:
Ein Avalrahmen im Tarif „Pauschal“ mit 100.000€ Rahmenhöhe, für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, hat einen Beitragssatz von 0,75%.
Die Bürgschaftsversicherung kostet somit jährlich 750€. Und dies unabhängig davon, wie viele Bürgschaften tatsächlich in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

Avalrahmen über 1.000.000€ Rahmenhöhe

ERGO Tarif “Individual”

Bei der Bürgschaftsversicherung Tarif „Individual“ wird zu Vertragsbeginn für den Kunden erstmal kein Beitrag fällig. Erst nach Abruf einer Bürgschaft wird diese einzeln abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt

Hierzu werden in einem Rahmenvertrag feste jährliche Beitragssätze vereinbart. Diese liegen, je nach Bürgschaftsart und Bonität des Unternehmens, zwischen 0,5 – 1,4%.

Bei Avalrahmen über 1.000.000€ wird somit nur der tatsächliche Bürgschaftsbedarf abgerechnet. Und dies zu sehr günstigen Beitragssätzen.

Die Kosten der abgerufenen Bürgschaften werden jährlich vorschüssig fällig. Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde wird taggenau abgerechnet. 

Aus den oben genannten Gründen ergeben sich beim Tarif „Individual“ oftmals Kostenvorteile gegenüber den anderen Formen der Bürgschaftsversicherung. Und bildet somit den günstigsten Zugang zu Bürgschaften bei ERGO.

Ablauf: Von der Anfrage bis zur Bürgschaft

  • Kunde reicht Anfrage bei Versicherer ein
  • Anfrage Beinhaltet:
    • Stammdaten, Informationen zur wirtschaftlichen Lage, Bürgschafts-
      bedarf
  • Weitere einzureichende Dokumente (ab 500 T€ Rahmenhöhe):
    • Jahresabschluss, BWA laufendes Geschäftsjahr
  • Versicherer prüft und beurteilt die Bonität des Kunden
  • Beurteilung Bonität hängt u.a. ab von:
    • Analyse Unternehms­zahlen
    • Externe Wirtschafts­auskünfte
  • Bei positiver Bonität versendet Versicherer eine Angebotspolice
  • Beitragskonditionen auf Grundlage der Anfragedaten und Bonitätsprüfung
  • Kunde reicht unterschriebene Angebotspolice beim Versicherer ein
  • Bürgschafts-versicherung ist rechtswirksam zustande gekommen
  • Dem Kunde steht jetzt der vereinbarte Avalrahmen oder die beantragte Einzelbürgschaft zur Verfügung
  • Kunde kann nun pro Projekt und Auftrag einzelne Bürgschaften/Avale abrufen
  • Dazu verwendet er bei einem Avalrhamen das online Bürgschaftsportal der ERGO oder bei Einzelbürgschaften das entsprechende PDF Antragsformular
  • Abrufe sind bis zur vereinbarten Rahmenhöhe möglich
    bzw. die vereinbarte Einzelbürgschaft

Warum ERGO – Zusammenfassung

ERGO –
Bürge mit TOP Bonität

Sehr günstige Konditionen

Flexible Vertragsgestaltung

Schnelle und professionelle Bearbeitung aller Vorgänge

100% transparent –
keine versteckten Kosten

Spezialist für Werkvertrags-Bürgschaften.

Fester Ansprechpartner
für jeden Vertrag

Expertenberatung

FAQ

Häufige Fragen

Nein, ERGO bietet Bürgschaften ausschließlich für gewerbliche Kunden an.

Nein, bei ERGO sind ausschließlich Bürgschaften für Werkverträge möglich.

Ausschließlich für folgende Branchen:

  • komplettes Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten-­ und Landschaftsbau
  • Maschinen-­ und Anlagenbau

In der Regel 2-3 Arbeitstage.
In einigen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 7 Tagen in Anspruch nehmen.

Für die Antragsprüfung benötigen wir eine vollständig ausgefüllte Vordeklaration. Hier werden grundsätzliche Daten abgefragt wie z.B. Name des Unternehmens, Gründungsdatum, Jahresumsatz, Branche). Die Vordeklaration können Sie uns hier online übermitteln.

Erst ab 500.000 Euro Avalrahmenhöhe und Einzelbürgschaften ist zusätzlich ein Jahresabschluss (nicht älter als 18 Monate) notwendig. Für Avalrahamen und Einzelbürgschaften ab 1 Millionen Euro, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) Ihres Unternehmens.

Nach Abschluss der Bürgschaftsversicherung und Einrichtung des Avalrahmen, können Sie jederzeit einzelne Bürgschaften/Avale abrufen. Am einfachsten über unser Online-Portal. Nach Beantragung einer Bürgschaft senden wir Ihnen die Bürgschaftsurkunde innerhalb weniger Werktage per Post zu. Auf Wunsch senden wir diese auch gerne direkt zum Gläubiger.

Bei Einzelbürgschaften, ohne die Einrichtung eines Avalrahmens, erfolgt die Beantragung der Bürgschaft per PDF Antrag. Diesen lassen wir Ihnen umgehend nach Vertragsabschluss zukommen. Wenige Tage nach Rücksendung des PDF Antrag, erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde per Post.

Ja, der Abschluss einer Bürgschaftsversicherung ist bei ERGO auch für Existenzgründer möglich. Hierfür stellen wir Avalrahmen mit maximal 50.000€ Rahmenhöhe zur Verfügung.

Als Existenzgründer gilt jedes Unternehmen, welches in den letzten 24 Monaten gegründet wurde.

In der Regel zeichnen wir Verträge bis zu einem Creditreform Scoring von 300 Punkten.

Oftmals ist es auch bei mittlerer Bonität möglich eine Bürgschaftsversicherung abzuschließen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir finden die richtige Lösung für Sie.

Gewöhnli

Im Regelfall sind keine Sicherheiten erforderlich. In Einzelfällen kann aus Bonitätsgründen die Stellung einer Sicherheit gefordert werden.
Diese erfolgt in Form einer Bankbürgschaft oder der Abtretung eines Sparguthaben.

Wir bieten ausschließlich folgende Bürgschaftsarten an:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft
  • Bauhandwerkersicherung
 

Folgende Bürgschaften sich nicht möglich:

  • Bürgschaften für Dienstleistungsverträge
  • Bürgschaften für Kredite und Finanzierungen

Bürgschaftsversicherung von A bis Z

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

A

Anzahlungsbürgschaft

Damit Aufträge durchgeführt werden können, ist es oftmals notwendig, dass der Auftragsgeber dem Auftragnehmer eine Anzahlung leistet. Dies stellt für den Auftraggeber ein Risiko dar. Geht der Auftragnehmer beispielsweise insolvent, so verliert er seine Anzahlung unter Umständen vollständig. 
Um dieses Risiko abzusichern, fordert er in der Regel eine Bürgschaft auf die Anzahlung.

Auslastung

Über unser Online-Portal können Sie jederzeit die aktuelle Auslastung des eingeräumten Avalrahmen einsehen. Die freie Bürgschaftssumme ist hier taggenau hinterlegt.

Aval

Ein Aval ist eine Bürgschaft. Eine Einzelbürgschaft innerhalb des eingeräumten Avalrahmen.

Avalantrag

Antrag auf ein Aval (Bürgschaft). Dies kann über das Online-Portal oder einen Papierformular erfolgen.

Avalart

Bei der Avalart handelt es sich um die Bürgschaftsart. Die gängigsten Avalarten sind die Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungs- bürgschaft und die Anzahlungs-bürgschaft.

Avalrahmen

Der Avalrahmen wird häufig auch Bürgschaftsrahmen genannt. Der Avalrahmen wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherer eingeräumt. Dabei ähnelt er einer Kreditlinie. Innerhalb des vereinbarten Rahmens kann der Versicherungsnehmer Avale/Bürgschaften abrufen.

Avalsumme

Die Avalsumme ist der maximale Betrag für den sich der Bürge für ein einezlenen Aval/Bürgschaft gegenüber dem Gläubiger verpflichtet.

Avaltext

Der Avaltext ist Grundlage für die Haftung des Avalgebers gegenüber dem Gläubiger. Beschrieben werden das zu verbürgende Risiko, alle Beteiligten sowie die Avalsumme. Also der Höchstbetrag für welchen gehaftet wird. Außerdem wird das zugrunde liegende Recht genannt.

B

Bietungsbürgschaft

Bei öffentlichrechtlichen Auftraggebern und deren Bauprojekten gibt es in der Regel eine Ausschreibung. Baufirmen können ein Gebot mit festen Angebotskonditionen für den Auftrag abgeben. Der öffentlichrechtliche Auftraggeber verlangt im Anschluss eine Bürgschaft um sicherzustellen, dass sich der Bieter nach Erhalt des Zuschlags für den Auftrag an die angegebenen Angebotskonditionen hält.

Bonität

Der Begriff Bonität stammt vom lateinischen Wort “bonitas” = „Vortrefflichkeit“. Es geht um die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Wie Zuverlässig ist eine Person in Bezug auf Ihre Finanzen.

Bonitätsprüfung

Bei einer Bonitätsprüfung für eine Bürgschaft wird eine Bank oder ein Versicherer den Antragssteller immer möglichst umfassend überprüfen. Die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse werden geprüft.

Dies kann durch eine Prüfung bei Wirtschaftsdiensten wie Schufa und Creditreform erfolgen oder durch die Offenlegung von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

Bürge

Ein Bürge verpflichtet sich für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger. Kommt der Dritte seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht nach, muss der Bürge einspringen und die (meist finanzielle) Verpflichtung erfüllen.

Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge (meist Bank oder Versicherer) zur Erfüllung einer Verbindlichkeit seines Vertragspartners gegenüber einem Dritten.

Bürgschaft = Aval

Bürgschaftsversicherung

Bei der Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, stellt ein Versicherer einem Unternehmen einen sogenannten Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) zur Verfügung. Innerhalb des gewährten Rahmens kann das Unternehmen Bürgschaften für
verschiedene Projekte abrufen.

 

C

D

E

EFB-Sich Texte

Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauvorhaben. Kommt meist bei öffentlichrechtlichen Auftraggebern zu Anwendung:

  • EFB­Sich 1: Vertragserfüllungen
  • FB­Sich 2: Gewährleistungen
  • EFB­Sich 3: Anzahlungen

ERGO-Standard Texte

Standardisierte Texte zur Beschreibung von Avalen. Diese haben sich über die Jahre bewährt und regeln die Haftung in bekanntem Maße.

F

G

Gesamtlimit

Gesamtlimit des Avalrahmens. Stellt die maximal verfügbare Avalsumme in Euro dar.

H

I

Insolvenz

Fehlende Liquidität und die damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit führt in vielen Fällen zur Insolvenz.

J

Jahresprämie

Die Jahresprämie ist der vereinbarte Betrag welchen der Versicherungsnehmer jährlich – für die Bereitstellung des Avalrahmens – an den Versicherer bezahlen muss.

K

L

M

Mängelansprüchebürgschaft

Innerhalb der vertraglichen vereinbarten Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber (z.B. Bauherr)  vom Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen) für möglicherweise auftretende Leistungsmängel einen sogenannten Sicherheitseinbehalt von maximal 5% der Rechnung einbehalten. 

Dies bindet beim Auftragnehmer über einen langen Zeitraum finanzielle Mittel, welche er in der Regel für andere Projekte benötigt. Diesen geschäftsbehinderten Vorgang kann der Auftragnehmer umgehen, indem er einen Bürgen einsetzt. Der Bürge – meist eine Versicherung oder eine Bank – verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) zur Erfüllung der Gewährleistung.
Es könnte beispielsweise nach einigen Jahren dazu kommen, dass ein Bauunternehmen insolvent geht. Somit müsste der Bürge der Zahlungsverpflichtung nachkommen.
Dies wird in einer Bürgschaftsurkunde geregelt. Mit aushändigen der Bürgschaftsurkunde und der damit gewährten Mängelansprüchebürgschaft wird der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet. Dadurch bleibt der Auftragnehmer liquide und wettbewerbsfähig.

Maximales Einzelstück

Das maximale Einzelstück nennt die Höhe in Euro, welche innerhalb eines Avalrahmens maximal pro Einzelaval (Einzelbürgschaft) abgerufen werden kann.

N

O

Obligo

Im hier vorliegenden Zusammenhang ist unter “Obligo” die Haftung auf Verbindlichkeiten zu verstehen.

P

Q

R

Rückgabe

Bei Rückgabe der Bürgschaft erfolgt die Entlastung des Avalrahmens. Der Rahmen kann nun wieder für neue Avale genutzt werden.

S

Sicherheiten

Ein Vermögenswert welcher den Gläubiger gegen das Risikos eines Zahlungsausfall absichern soll.

In der Bürgschaftsversicherung erfolgt dies in der Regel durch eine Bankbürgschaft oder Abtretung eines Bankguthaben. Dabei wird die Höhe der Sicherheit individuell in der Versicherungspolice festgehalten.

Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Einbehalt von einem Teil der Auftragssumme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zahlt also nicht 100% an den Auftragnehmer aus. Sondern behält einen Teil der Rechnung ein. Dieser schützt sich mit dem Einbehalt beispielsweise durch eine Insolvenz des Auftraggebers.

Üblich ist ein Sicherheitseinbehalt von 10% für Vertragserfüllungen und 55 für Gewährleistungen.

T

U

V

Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631ff. BGB

Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers (z.B. ausführendes Bauunternehmen) gegenüber dem Auftraggeber (z.B. Bauherr) aus dem geschlossenen Vertrag (Ausführung, Gewährleistungsansprüche, Überzahlungen, Schadensersatz usw.)

VOB

VOB ist die Abkürzung für “Vergabe und Vertragsverordnung”. Die VOB ist ein Regelwerk welches vom Deutschen Vergabe- und Verordnungsausschuss speziell für Bauleistungen erstellt wurde. Die VOB stellt somit kein Gesetzt dar.

Das Regelwerk ist in drei Teile untergliedert. VOB/A, VOB/B und VOB/C.  Im Teil B VOB/B sind die AGBS allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Damit die VOB zur Anwendung kommt, muss dieses im Bauvertrag vereinbart werden. 
Dier entscheidende Unterschied zwischen VOB und BGB liegt in der Dauer der Gewährleistungsfrist. Hier sind das BGB 5 Jahre und die VOB nur 4 Jahre vor.

Vordeklaration

In der Bürgschaftsversicherung stellt die Vordeklaration den Antrag/Anfrage dar. Hier werden maßgebliche Daten abgefragt und an den Versicherer übermittelt. Falsche Angaben stellen eine Obliegenheitsverletzung (Vertragsverletzung) dar und können im schlimmsten Fall zum Erlöschen des Versicherungsschutz und somit zum Erlöschen der der Bürgschaften führen.

W

X

Y

Z

Zahlung auf erstes Anfordern

“Zahlung auf erstes Anfordern” oder ” Zahlung auf erste Anforderung” ist eine Regelung in der Bürgschaftsurkunde. Diese stellt klar, dass der Bürge die Zahlung unmittelbar nach Aufforderung leisten muss. Wenn der Bürge der Ansicht ist, dass die Anforderung zu unrecht erfolgte, muss er über einen Rückforderungsprozess das Geld einklagen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.