Eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft bleibt so lange gültig, bis es zum ordnungsgemäßen Rücktritt kommt oder die Ansprüche vollständig abgewickelt sind. Die Bürgschaft bleibt also auch nach der regulären Gewährleistungsfrist aktiv und der Bürge, in der Regel eine Versicherung, haftet weiterhin bis zur
- Erfüllung der Hauptschuld.
- Kündigung durch den Bürgen (vertragsabhängig).
- Rückgabe.
- Enthaftung.
- Erreichte Verjährungsfrist für Mängel.
Die unbefristete Bürgschaftsurkunde kann nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist durch Kontaktaufnahme des Auftragnehmers vom Auftraggeber zurückgefordert werden. Sobald die Urkunde wieder bei der Versicherung eingegangen ist, wird die Summe wieder ausgebucht und für neue Aufträge freigegeben werden.