Gewährleistungsbürgschaft

Auch Mängelansprüchebürgschaft genannt

Gewährleistungsbürgschaft – Versicherung

Über eine Versicherung stellen wir Unternehmen & Selbstständigen einen
Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) zur Verfügung

Innerhalb des Rahmens können Sie die benötigten Gewährleistungsbürgschaften für
Werkverträge abrufen.

Rahmenhöhe bis 1 Mio. €
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der Gewährleistungsbürgschaften – ohne festen Jahresbeitrag.
Zu vertraglich vereinbarten Beitragssätzen. Diese liegen, je nach Bonität, bei 0,5 – 0,75 %.


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So einfach funktioniert's – Gewährleistungsbürgschaft über ERGO

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stellen Sie eine Anfrage für einen Avalrahmen.

Sie können die gewünschte Bürgschaftsart Gewährleistung und die benötigte Rahmenhöhe auswählen.

ERGO bietet Avalrahmen und Gewährleistungs-bürgschaften in unbegrenzter Höhe
an.

Die Kosten für eine einen Avalrahmen liegen
bei jährlich 0,75 %
der Avalrahmensumme.

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Bonitätsprüfung erhalten Sie eine Angebotspolice zur Unterschrift.

Nach Einreichung der Angebotspolice wird der Vertrag aktiv und Sie bekommen Zugang zu unserem
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Dort können Sie die Gewährleistungs-bürgschaften einfach und schnell abrufen.

Die Bürgschafts-Urkunden versenden wir per Post.

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In dem vertraglich vereinbarten Beitragssatz sind alle Kosten enthalten.

Das Wichtigste in Kürze - Gewährleistungsbürgschaft

Absicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftragsgebers nach  Leistungserbringung.

5 % Sicherheitseinbehalt kann abgelöst oder bereits im Vorfeld vermieden werden.

Sie erhalten sofort
100 % der Rechnungssumme.

Ausschließlich Bürgschaften für Werkverträge möglich.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Definition

Die Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, dient dem Auftraggeber (z. B. dem Bauherrn) zur Absicherung seiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer (z. B. dem ausführenden Bauunternehmen).

Vertragsparteien

Die Gewährleistungsbürgschaft wird dem Auftragnehmer durch eine Bank oder einen Versicherer zur Verfügung gestellt – bei der Bank über eine klassische Bankbürgschaft. Bei einem Versicherer über die Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt. Somit stellt die Versicherung oder Bank den Bürgen dar und der Auftragnehmer den Schuldner. Der Auftraggeber bildet die dritte Vertragspartei – den Gläubiger. Hieraus ergibt sich ein Dreiecksverhältnis:

Der Versicherer gewährt dabei innerhalb des Bürgschaftsvertrags einen sogenannten Avalrahmen, über welchen Gewährleistungsbürgschaften für verschiedene Projekte abgerufen werden können. Alternativ kann der Versicherer die Bürgschaft auch ohne Avalrahmen darstellen. Also als reine Einzelbürgschaft.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der Gewährleistungsbürgschaft findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

  • §§ 631 ff. BGB beinhalten allgemeine Regelungen zum Werkvertrag inklusive Sicherheitseinbehalt, Bürgschaften und natürlich Mängelansprüchen.
  • §§ 765 ff. BGB thematisieren explizit die allgemeinen Regelungen zur Bürgschaft.
  • § 13 VOB/B geht besonders auf Gewährleistung und -bürgschaft ein, die zur speziellen Regelung für Bauverträge des VOB/B gehören.

 

AGB-Klauseln, die die Gewährleistungsbürgschaft betreffen und den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen oder den -geber übermäßig sichern, sind unwirksam. Zu diesen Einschränkungen gehören beispielsweise Klauseln, die eine Bürgschaft auf erstes Anfordern oder eine übermäßig hohe Absicherung der Gewährleistungsansprüche vorsehen.

 

Gewährleistungsbürgschaft ist nicht gleich Garantie

Obwohl Gewährleistungsbürgschaften und Garantien häufig miteinander verwechselt werden, gibt es wesentliche Unterschiede.

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient vor allem der Absicherung von Mängelansprüchen innerhalb der festgelegten Gewährleistungsfrist, während eine Garantie häufig zusätzliche, weitergehende Leistungen umfasst. Dementsprechend sind die beiden Absicherungsformen auch mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen verknüpft.

Die Gewährleistungsbürgschaft hat drei ausschlaggebende Vorteile gegenüber der Garantie:

  • Klarheit und Verlässlichkeit: Die Bürgschaft ist anders als bei der Garantie an die tatsächliche Existenz der gesicherten Forderungen gebunden.
  • Maximale Sicherheit: Die Absicherung erfolgt demnach nur dann, wenn die Ansprüche wirklich bestehen. 
  • Minimales Risiko: Die gezielte Absicherung schützt vor einer ungewollten Übertragung des Bauzeitrisikos und sorgt für Stabilität. 

 

Es ist wichtig, den Unterschied zu verstehen, um die richtige Absicherung für das jeweilige Projekt oder den Vertrag zu wählen, und sich als Auftragnehmer keinen zusätzlichen Risiken auszusetzen.

Wofür benötigt man eine Gewährleistungsbürgschaft?

Innerhalb der vertraglichen vereinbarten Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber (z.B. der Bauherr) vom Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen), für möglicherweise auftretende Leistungsmängel, einen sogenannten Sicherheitseinbehalt von bis zu 5 % der Rechnung einbehalten. 

Gewährleistungsbürgschaft als Alternative zum Sicherheitseinbehalt

Bei einer Gewährleistungsfrist nach VOB bleiben somit 5 % der Auftragsrechnung für 4 Jahre geblockt und werden nicht an den Auftragnehmer ausbezahlt. Durch den Sicherheitseinbehalt werden betroffene Unternehmen oftmals in beträchtliche Liquiditätsprobleme gebracht. Aber woran liegt das genau?

  • Das in den Sicherheitseinbehalten gebundene Kapital kann nicht für andere Projekte verwendet werden.
  • Durch eine hohe Anzahl von Aufträgen addieren sich diese Sicherheitseinbehalte somit zu nicht unerheblichen Summen.

 

Diesen geschäftsbehindernden Vorgang kann der Auftragnehmer umgehen, indem er einen Bürgen einsetzt. Der Bürge, meist eine Versicherung oder eine Bank, verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) zur Erfüllung der Gewährleistung.
Es könnte beispielsweise nach einigen Jahren dazu kommen, dass ein Bauunternehmen insolvent geht. Somit müsste der Bürge der Zahlungsverpflichtung aus der Gewährleistung nachkommen.

Bürgschafts-Urkunde – Vorteil für Auftragnehmer und -geber

Dies wird in einer Bürgschafts-Urkunde zwischen den beteiligten Parteien geregelt. Mit Aushändigen der Bürgschafts-Urkunde und der damit gewährten Gewährleistungsbürgschaft wird der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet. Dadurch bleibt der Auftragnehmer liquide und wettbewerbsfähig für andere Aufträge.

Zusammenfassung: Wesentliche Vorteile einer Gewährleistungsbürgschaft

Wer als Auftragnehmer auf eine Gewährleistungsbürgschaft verzichtet, riskiert nicht nur wirtschaftliche Nachteile, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Projektgeschäft.

Durch eine Gewährleistungsbürgschaft ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Volle Liquidität trotz Gewährleistungspflicht: Der Sicherheitseinbehalt von bis zu 5 % entfällt, sodass der Auftragnehmer sofort 100 % der Rechnungssumme erhält 
  • Höhere Flexibilität und Handlungsspielraum: Das freigewordene Kapital kann direkt für neue Projekte eingesetzt werden.
  • Absicherung bei Mängelansprüchen: Der Bürge übernimmt im Ernstfall die Gewährleistungspflicht. Das stärkt das Vertrauen der Auftraggeber, da es sein finanzielles Risiko bei unerwarteten Mängeln reduziert.
  • Schutz vor Insolvenz und Inflation: Die Bürgschaft garantiert die Auszahlung der vollen Rechnungssumme, sogar wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig wird. Da das Geld nicht über Jahre gebunden ist, verliert es darüber hinaus keinen Wert.

 

Viele Auftraggeber verlangen heutzutage eine Gewährleistungsbürgschaft. Mit einer entsprechenden Versicherung erfüllen Sie diese Anforderung und verbessern Ihre Wettbewerbsposition deutlich.

Auftraggeber bleiben demnach liquide, vertrauenswürdig und flexibel, während die Auftragnehmer verlässlich abgesichert sind. Genau die Eigenschaften, die heute über Aufträge und langfristigen Erfolg entscheiden.

Wer benötigt eine Gewährleistungsbürgschaft?

Zielgruppe/Zielbranche

Gewährleistungsbürgschaften werden von Bauunternehmen, Handwerksbetrieben, Bauträgern und Generalunternehmern, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau genutzt.

Die Gewährleistungsbürgschaft wird in großen Teilen des Bauhaupt- und Baunebengewerbe benötigt und ist fester Bestandteil im täglichen Geschäft dieser Unternehmen.

Viele Betriebe in der Baubranche sind auf Gewährleistungsbürgschaften angewiesen, um Sicherheitseinbehalte abzulösen und damit liquide zu bleiben. Auch wird die Gewährleistungsbürgschaft von einigen Auftragnehmern verpflichtend gefordert, wenn es darum geht, einen Auftrag zu vergeben.

Höhe der Gewährleistungsbürgschaft

Die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft beträgt maximal 5 % des Auftragswerts. Dabei bezieht sich die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft auf den Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche. Da dieser auf 5 % der Auftragssumme begrenzt ist, stellt dies auch die maximale Höhe für eine Gewährleistungsbürgschaft dar.

Die Gewährleistungsbürgschaft Höhe wird somit im BGB und in der VOB indirekt geregelt. 

Kosten der Gewährleistungsbürgschaft

Die Kosten einer Gewährleistungsbürgschaft variieren je nach Art der Absicherung. Auftragnehmer haben darüber hinaus die Wahl zwischen einem Avalrahmen für mehrere Projekte oder einer Einzelbürgschaft für einen konkreten Auftrag. Beide Modelle bringen unterschiedliche Konditionen mit sich.

Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft liegen bei durchschnittlich 1 % der Bürgschaftssumme

Kostenvorteil einer Gewährleistungsbürgschaft Versicherung

Es muss stets zwischen den Kosten für eine entsprechende Bürgschaftsversicherung und denen einer Bankbürgschaft differenziert werden.

Bürgschaftsversicherung Bankbürgschaft
Kosten-/ Beitragssätze 0,75 – 2 %/td> Bis zu 5 %

Die klassische Bankbürgschaft ist meist deutlich teurer. Die Beitragssätze unterscheiden sich je nach Bonität und der gewählten Bank. Daher greifen immer mehr Unternehmen auf die Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung zurück.

Finanzvorteil des Avalrahmens bei ERGO

Bei ERGO erhält das versicherte Unternehmen einen Avalrahmen (= Bürgschaftsrahmen) für Gewährleistungsbürgschaften unter 1 Million bereits für 0,75 % der Rahmensumme.

Bei Avalrahmen über 1 Million Rahmenhöhe sinken die Kostensätze nochmals und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Gewährleistungsbürgschaft Kosten.

Neben den geringeren Gewährleistungsbürgschaft Kosten bietet die Bürgschaftsversicherung weitere Vorteile gegenüber der klassischen Bankbürgschaft, wie eine Nichtbelastung der Kreditlinie.

Berechnen Sie hier Ihren individuellen Beitrag zur Gewährleistungsbürgschaft mit unserer ERGO Kautionsversicherung Avalrahmenanfrage.

Gewährleistungsbürgschaft Versicherung

Eine Gewährleistungsbürgschaft Versicherung hat das gleiche Prinzip wie eine Bürgschafts- oder Kautionsversicherung. Der Versicherer stellt dem Auftragnehmer einen Avalrahmen
(= Bürgschaftsrahmen) zur Verfügung. Innerhalb dieses Avalrahmen kann der Auftragnehmer mehrere Avale (= Bürgschaften) in Anspruch nehmen. Der Versicherer wird zum Bürgen. Falls Sie bis hierhin Fragen haben, schauen Sie sich gerne unser Bürgschaftsversicherung Erklärvideo an.

Einzel- Gewährleistungsbürgschaft

Alternativ kann die Versicherung die Bürgschaft auch über eine Einzel-Gewährleistungsbürgschaft ausstellen. Ohne, dass dem versicherten Unternehmen dabei ein fester Bürgschaftsrahmen eingerichtet wird.

Versicherungsprämie

Der Versicherer erhält für die Bereitstellung der Gewährleistungsbürgschaft eine Versicherungsprämie. Diese berechnet sich prozentual entweder nach der Bürgschaftssumme oder dem gewährten Bürgschaftsrahmen der Versicherung. Alle Informationen zur ERGO Bürgschaftsversicherung und der Gewährleistungsbürgschaft Versicherung der ERGO finden Sie zusammengefasst unter der ERGO Kautionsversicherung.

Gewährleistungsbürgschaft Ablauf

Ablauf einer Gewährleistungsbürgschaft am Beispiel Bauträger:

Öffentlich-rechtliche Ausschreibung der Stadt München: Bau einer Sporthalle

Ablauf:

  1. Abnahme – Fertigstellung der Sporthalle
  2. Grundgeschäft – Abnahme durch Stadt; Beginn der Gewährleistung
  3. Bedingung für Anzahlung – Abgabe der Bürgschaft an die Stadt für eventuelle Gewährleistungsansprüche
  4. Bürgschaftsart – Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank oder Versicherer
  5. Bürgschaftshöhe – maximal 5 % des Auftragswerts

Ablauf einer Gewährleistungsbürgschaft am Beispiel Maschinen- und Anlagenbau:

Ein Konzern schreibt ein Projekt aus: Bau einer Produktionsmaschine

Ablauf:

  1. Fertigstellung der Produktionsmaschine – Übergabe der Maschine
  2. Grundgeschäft – Abnahme durch Automobilkonzern; Beginn der Gewährleistung
  3. Bedingung – Abgabe der Bürgschaft an den Konzern für evtl. Gewährleistungsansprüche
  4. Bürgschaftsart – Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank oder Versicherer
  5. Bürgschaftshöhe – maximal 5 % des Auftragswerts

Sicherheiten für eine Gewährleistungsbürgschaft

In der Regel werden keine Sicherheiten für eine Gewährleistungsbürgschaft benötigt. In einigen Fällen kann allerdings eine Sicherheit erforderlich sein. Dies wird dann meist mit einem Bankguthaben abgesichert.

Gewährleistungsbürgschaft Muster

Grundsätzlich bietet ERGO drei Möglichkeiten für Muster von Gewährleistungsbürgschaften:

1. Gewährleistungsbürgschaft Muster mit EFB-Sich Texten

Standard Formular bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern.

  • EFBSich 2: Gewährleistungen

 

2. Gewährleistungsbürgschaft Muster mit eigenen Bürgschaftstexten

Individuelle Bürgschaftstexte und vorhandene Gewährleistungsbürgschaft Muster von Kunden können verwendet werden.

3. Gewährleistungsbürgschaft Muster mit ERGO-Standardtexten

Von ERGO standardmäßig verwendete Gewährleistungsbürgschaft Muster:

Download von ERGO Gewährleistungsbürgschaft Mustern:

Gewährleistungsbürgschaft VOB/Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB

Die Gewährleistungsbürgschaft VOB, auch Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB genannt, dient dem Auftraggeber zur Sicherstellung etwaiger Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

Was ist die VOB?

Die VOB ist ein Regelwerk, welches vom Deutschen Vergabe- und Verordnungsausschuss speziell für Bauleistungen erstellt wurde. Die VOB stellt somit kein Gesetz dar. VOB ist die Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsverordnung”.

Das Regelwerk ist in drei Teile untergliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C. Im Teil B VOB/B sind die AGBs im Sinne des BGB Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Auch ist die Vergabe von Aufträgen geregelt und die Gewährleistungsbürgschaft VOB.

Wann wird die VOB angewandt und was ist der Unterschied zum BGB?

Damit die Gewährleistungsbürgschaft VOB bzw. Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB zur Anwendung kommt, muss dies im Bauvertrag vereinbart werden.

Der wichtigste Unterschied zwischen dem BGB und der VOB liegt in der Dauer der Gewährleistungszeit und damit auch der Dauer der Gewährleistungsbürgschaft VOB.

  • 5 Jahre nach BGB 
  • 4 Jahre nach VOB

 

Die Laufzeit einer Gewährleistungsbürgschaft ist klar definiert und orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen, die für Bauprojekte in Deutschland gelten.

Gewährleistungsbürgschaften im Ausland

Mit einer Gewährleistungsbürgschaft sichern Sie sich gegen eventuelle Mängelansprüche ab und profitieren von einer flexiblen Handhabung der Verjährungsfristen. In verschiedenen Ländern, wie etwa Österreich, der Schweiz oder Frankreich, gibt es jedoch auch unterschiedliche Regelungen und Anforderungen für Gewährleistungsbürgschaften.

Beachten Sie hierbei: Diese internationalen Unterschiede können für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, von Bedeutung sein, da sie sicherstellen müssen, dass ihre Bürgschaften auch im Ausland den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es empfiehlt sich, stets die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten, um bei internationalen Projekten keine rechtlichen Risiken einzugehen.

Gewährleistungsbürgschaft „auf erstes Anfordern“

Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass der Bürge auch in Anspruch genommen werden kann, wenn kein nachgewiesener Sicherungsfall vorliegt. 

Der Bürge muss ohne Nachweis eines Sicherungsfalls in Vorleistung gehen und hat erst über einen Rückforderungsprozess die Möglichkeit, seine Zahlung zurückzuerhalten. Damit stellt die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ein hohes und unbeliebtes Risiko für Versicherer und Banken dar und wird entsprechend selten angeboten oder nur auf Nachfrage gewährt.

Vor einigen Jahren hat der BGH zudem festgestellt, dass eine Vertragsklausel „Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern“ unwirksam ist und eine unangemessene Benachteiligung darstellt.

Gewährleistungsbürgschaft brutto oder netto

In den meisten Fällen wird die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft vom Brutto berechnet.

Wird die Rechnung nur in Netto ausgewiesen, erfolgt auch die Gewährleistungsbürgschaft lediglich in der Nettohöhe. Auch wenn der Versicherungsnehmer explizit wünscht, ist es möglich die Gewährleistungsbürgschaft nur über den Nettobetrag auszustellen. Dies kommt in der Praxis allerdings äußerst selten vor.

Üblich ist die Gewährleistungsbürgschaft über 5 % des Bruttobetrags der Auftragsrechnung.

Gewährleistungsbürgschaft bei Bauträgern und Handwerkern

Die Gewährleistungsbürgschaft ist für Bauträger und Handwerker ein existenzieller Bestandteil und ständiger Begleiter in der Arbeit mit ihren Kunden. Durch die Gewährleistungsbürgschaft können Bauträger und Handwerker Sicherheitseinbehalte von Auftragsrechnungen vermeiden und ablösen. Die Bau- und Handwerksbetriebe bleiben somit liquide und können die freiwerdenden Mittel für weitere Projekte nutzen.

Bei ERGO gibt es spezielle Tarife für Gewährleistungsbürgschaft Bauträger und Gewährleistungsbürgschaft Handwerker. Bereits für 0,75 % Kosten der Bürgschaftssumme erhalten Bauträger und Handwerker einer Gewährleistungsbürgschaft für ihre Bauprojekte. Erfahren Sie hierzu alles über die Bauhandwerkersicherung § 650f BGB und die dazugehörige Bürgschaft.

Gewährleistungsbürgschaft ist gleich Mängelansprüchebürgschaft

Mängelansprüchebürgschaft ist ein Synonym für Gewährleistungsbürgschaft. Auch bei der Mängelansprüchebürgschaft geht es darum, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, während des Zeitraums der Gewährleistung, durch eine Bürgschaft abzusichern. Somit entspricht die Mängelansprüchebürgschaft inhaltlich 1:1 der Gewährleistungsbürgschaft.

FAQ

Wissenswertes zur Gewährleistungsbürgschaft

Während beide Bürgschaften den Inhalt einer Gewährleistungsbürgschaft umfassen, vereint die Vertragserfüllungsbürgschaft weitere Aspekte.

  • Gewährleistungsbürgschaften sichern den Auftraggeber gegen Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist ab.
  • Vertragserfüllungsbürgschaften decken die Erfüllung des gesamten Vertrags ab, insbesondere die termingerechte und vollständige Leistung. Sie setzen sich aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft zusammen.

 

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist also eine umfassendere Absicherung, während die Gewährleistungsbürgschaft speziell und ausschließlich für Mängelansprüche nach Fertigstellung dient.

Die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft werden vom Auftragnehmer getragen, also dem Unternehmen, das die Bürgschaft für den Auftraggeber bereitstellt.

Unbefristete Gewährleistungsbürgschaften schützen den Auftraggeber auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gegen Mängelansprüche.

  • Erhöhte Liquidität: 
    Da der Sicherheitseinbehalt durch die Bürgschaft abgelöst wird, profitiert der Auftragnehmer von einer erhöhten Liquidität und hat mehr Handlungsspielraum.
  • Mehr Flexibilität und Sicherheit
    Unbefristete Gewährleistungsbürgschaften haben keine festgelegte Laufzeit, was mehr Handlungsspielraum für Auftraggeber schafft.
  • Absicherung nach der Gewährleistungsfrist
    Auch nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist bleibt die Bürgschaft aktiv, sodass weiterhin die Option besteht Ansprüche geltend zu machen.

 

Sie werden häufig in Projekten genutzt, bei denen unvorhersehbare Mängelansprüche auftreten können. Als Auftragnehmer müssen ebenfalls Faktoren wie die Kosten oder verbundene Risiken bedacht werden.

Eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft bleibt so lange gültig, bis es zum ordnungsgemäßen Rücktritt kommt oder die Ansprüche vollständig abgewickelt sind. Die Bürgschaft bleibt also auch nach der regulären Gewährleistungsfrist aktiv und der Bürge, in der Regel eine Versicherung, haftet weiterhin bis zur

  • Erfüllung der Hauptschuld.
  • Kündigung durch den Bürgen (vertragsabhängig).
  • Rückgabe.
  • Enthaftung.
  • Erreichte Verjährungsfrist für Mängel.

 

Die unbefristete Bürgschaftsurkunde kann nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist durch Kontaktaufnahme des Auftragnehmers vom Auftraggeber zurückgefordert werden. Sobald die Urkunde wieder bei der Versicherung eingegangen ist, wird die Summe wieder ausgebucht und für neue Aufträge freigegeben werden.

Unternehmen, die über deutsche Grenzen hinaus tätig sind, sollten die nationalen Vorschriften und Praktiken der jeweiligen Länder bezüglich Gewährleistungsbürgschaften beachten, insbesondere bei internationalen Lieferverträgen oder Bauprojekten.

Gesetzesgrundlage Gewährleistungsfrist
Deutschland
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
5 Jahre
4 Jahre
Österreich
ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch)
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
3 Jahre
4 Jahre
Schweiz OR (Obligationenrecht) 5 Jahre
Frankreich
Code Civil (Bürgerliches Gesetzbuch)
Code des Marchés Publics (für öffentliche Aufträge)
10 Jahre
durch Auftragsunterlagen festgelegt und meist sehr kurz

Die Dauer der Gewährleistungsbürgschaft für Bauwerke (nach Abnahme) orientiert sich an der gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfrist und kann je nach Land unterschiedlich ausfallen. Alle Länder haben für bewegliche Sachen eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Wenn eine Bürgschaftsurkunde verloren geht, ist in der Regel eine Enthaftungserklärung durch den Auftraggeber erforderlich. Eine solche Erklärung bestätigt, dass die Bürgschaft nicht mehr genutzt wird und beendet das Bürgschaftsverhältnis. Anschließend kann eine neue Bürgschaft veranlasst werden.

Bei einigen Versicherern oder Banken ist eine Beantragung einer Ersatzurkunde möglich, ohne das bestehende Bürgschaftsverhältnis zu beenden.