Vertragserfüllungsbürgschaft

Auch Erfüllungsbürgschaft genannt

ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft
für gewerbliche Werkverträge

Ihr Auftraggeber fordert eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheit?

Mit der ERGO Bürgschaftsversicherung können Sie gewerbliche Vertragserfüllungsbürgschaften einfach und digital beantragen – in der Regel ohne Belastung Ihrer Kreditlinie bei der Hausbank.

So funktioniert es:
Für Ihr Unternehmen wird ein individueller Bürgschaftsrahmen, auch Avalrahmen genannt, eingerichtet. Aus diesem Rahmen können Sie bei Bedarf Vertragserfüllungsbürgschaften für laufende oder neue Werkverträge abrufen – schnell, digital und mit geringem Verwaltungsaufwand.

Die Kosten richten sich nach Tarif, Bonität und Höhe des Avalrahmens. Ihre Beiträge bleiben dadurch transparent und gut kalkulierbar.

Unsere Tarife finden Sie HIER im Überblick.

Hinweis für Unternehmen aus Österreich:
Auch Firmenkunden aus Österreich können eine Anfrage stellen, sofern es um gewerbliche Werkverträge und einen passenden Bürgschaftsbedarf geht.

Persönliche Beratung für Firmenkunden:
0711 / 93 55 12 16

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So funktioniert die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft
über einen Avalrahmen

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Kurzübersicht: Vertragserfüllungsbürgschaft für Werkverträge

Vertragserfüllung sichern
Für berechtigte Ansprüche aus Werkverträgen.

Einbehalt ablösen
Kann Sicherheitseinbehalte häufig ersetzen.

Typische Branchen
Bau, Ausbau, GaLaBau und Maschinenbau.

Nur Werkverträge
Keine Lieferung, Dienstleistung oder Kredite.

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft, auch Erfüllungsbürgschaft genannt, sichert den Auftraggeber ab, wenn ein Auftragnehmer seine Pflichten aus einem Werkvertrag nach § 631 ff. BGB nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Typisch ist der Einsatz bei Bauvorhaben, im Baunebengewerbe, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Der Auftraggeber erhält damit eine Sicherheit für berechtigte Ansprüche aus dem Vertrag – zum Beispiel bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, Verzögerungen oder vertraglich vereinbarten Ansprüchen rund um die Leistungserfüllung.

Wichtig: Die Bürgschaft ersetzt nicht die Leistung selbst. Der Bürge haftet nur im Rahmen der jeweiligen Bürgschaftserklärung und der vereinbarten Vertragsgrundlage.

Umfang:

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert berechtigte Ansprüche des Auftraggebers aus einem Werkvertrag ab. Je nach Vertrag und Bürgschaftserklärung kann sie Ansprüche rund um die ordnungsgemäße Ausführung, Vertragserfüllung und teilweise auch Mängelansprüche umfassen.

Sie wird deshalb häufig als übergeordnete Sicherheit verstanden, die Elemente einer Ausführungsbürgschaft und einer Gewährleistungsbürgschaft enthalten kann. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag und der genaue Wortlaut der Bürgschaft.

Vertragsparteien und Rechtsgrundlage:

Beim zugrunde liegenden Werkvertrag stehen sich Auftraggeber und Auftragnehmer gegenüber. Der Auftraggeber verlangt die Sicherheit, der Auftragnehmer stellt sie.

Die Absicherung übernimmt ein Bürge als dritter Beteiligter. Das ist meistens eine Bank oder eine Versicherung wie ERGO. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird daher entweder als klassische Bankbürgschaft oder über eine Bürgschaftsversicherung gestellt.

Schaubild zur Bürgschaft: zeigt die Beziehungen zwischen Gläubiger, Schuldner und Bürgen mit den Verträgen Leistung, Bürgschaft und Bürgschaftsvertrag

Werkverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 631 ff. BGB geregelt. Die konkrete Ausgestaltung der Vertragserfüllungsbürgschaft ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und der Bürgschaftserklärung. Bei vorformulierten Vertragsbedingungen kommt es darauf an, ob die Sicherungsabrede rechtlich wirksam vereinbart wurde.

Wofür benötigt man eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird eingesetzt, wenn ein Auftraggeber vor oder während eines Projekts eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verlangt. Das betrifft vor allem gewerbliche Werkverträge, bei denen der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung innerhalb bestimmter Fristen, Qualitäten und Vertragsbedingungen erbringen muss.

Besonders häufig kommt diese Bürgschaft bei Bauprojekten, im Baunebengewerbe, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Maschinen- und Anlagenbau vor. Für viele Auftraggeber ist sie ein wichtiger Nachweis, dass vertragliche Risiken nicht allein beim Auftraggeber liegen.

Kommt der Auftragnehmer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nach, kann der Auftraggeber berechtigte Ansprüche im Rahmen der Bürgschaft geltend machen. Die Haftung ist dabei auf die vereinbarte Bürgschaftssumme und den Inhalt der Bürgschaftserklärung begrenzt.

Vertragserfüllungsbürgschaft als Alternative zum Sicherheitseinbehalt

In vielen Werkverträgen verlangt der Auftraggeber eine Sicherheit. Diese kann zum Beispiel durch einen Einbehalt von der Auftragssumme oder durch eine Bürgschaft gestellt werden.

Ein Sicherheitseinbehalt bindet beim Auftragnehmer Liquidität, weil ein Teil der Vergütung zunächst nicht oder erst später ausgezahlt wird. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann diesen Einbehalt je nach Vereinbarung ersetzen oder ablösen.

Für Unternehmen ist das ein wichtiger Vorteil: Die Liquidität bleibt besser planbar, während der Auftraggeber dennoch eine vertraglich vereinbarte Sicherheit erhält. Über eine ERGO Bürgschaftsversicherung kann diese Sicherheit über einen Avalrahmen bereitgestellt werden.

Vorteile einer Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung kann eine Alternative zur Bankbürgschaft sein. Der benötigte Bürgschaftsrahmen wird dabei über den Versicherer eingerichtet und kann für passende gewerbliche Werkverträge genutzt werden.

Das kann besonders für Unternehmen interessant sein, die regelmäßig Bürgschaften für Projekte benötigen. Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel geschont, und Bürgschaften können nach Aktivierung des Vertrags digital über das Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Ob und in welcher Höhe ein Avalrahmen möglich ist, hängt immer von der Bonitätsprüfung, den Unternehmensdaten und dem gewünschten Bürgschaftsbedarf ab.

Wer benötigt eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird vor allem von Unternehmen benötigt, die gewerbliche Werkverträge ausführen und gegenüber ihrem Auftraggeber eine Sicherheit stellen müssen.

Typische Zielgruppen sind Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Generalunternehmer, Nachunternehmer sowie Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Auch im Garten- und Landschaftsbau sowie im Maschinen- und Anlagenbau werden Vertragserfüllungsbürgschaften häufig verlangt.

Entscheidend ist nicht nur die Branche, sondern die Vertragsart: Die ERGO Bürgschaftsversicherung eignet sich für gewerbliche Werkverträge. Reine Dienstleistungsverträge, Warenlieferungen, Kredite, Darlehen oder allgemeine Zahlungsversprechen sind nicht Gegenstand dieser Bürgschaftslösung.

In Einzelfällen können auch technische Projektverträge relevant sein, sofern es sich rechtlich um einen gewerblichen Werkvertrag handelt.

Vertragserfüllungsbürgschaft Höhe:
Wie viel Prozent sind üblich?

Die Höhe einer Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. In der Praxis liegt die Bürgschaftssumme häufig bei etwa 10 % der Auftragssumme. Je nach Projekt, Auftraggeber und vertraglicher Vereinbarung kann die geforderte Höhe aber abweichen.

Bei Bauverträgen wird die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft meist im Vertrag, in den Vergabeunterlagen oder in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. Entscheidend ist daher immer, welche Bürgschaftssumme der Auftraggeber konkret verlangt und welche Bürgschaftsform akzeptiert wird.

Nach Abnahme des Projekts kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft je nach Vereinbarung durch eine Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft abgelöst werden. Diese liegt in der Praxis häufig bei etwa 5 % der Auftragssumme.

Vertragserfüllungsbürgschaft Kosten

Die Kosten einer Vertragserfüllungsbürgschaft hängen vor allem von der Höhe des Avalrahmens, dem gewählten Tarif, der Bonität des Unternehmens und der gewünschten Bürgschaftsart ab.

Bei der ERGO Bürgschaftsversicherung werden Vertragserfüllungsbürgschaften in der Regel über einen Avalrahmen bereitgestellt. Für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften ist im passenden Pauschal-Tarif häufig ein Beitragssatz ab 0,75 % p. a. der Avalrahmensumme möglich. Je nach Tarif, Rahmenhöhe und Bonitätsprüfung können die Kosten abweichen.

Der Beitrag wird nicht für jede einzelne Bürgschaft separat berechnet, sondern für den vereinbarten Bürgschaftsrahmen. Aus diesem Rahmen können Sie nach Aktivierung passende Vertragserfüllungsbürgschaften für Ihre gewerblichen Werkverträge abrufen.

Wer trägt die Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Kosten trägt in der Regel der Auftragnehmer, also das Unternehmen, das die Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber stellen muss.

Für den Auftragnehmer kann eine Bürgschaftsversicherung ein wichtiger Liquiditätsvorteil sein. Statt einen Sicherheitseinbehalt hinzunehmen oder die Kreditlinie bei der Hausbank zu nutzen, wird die Sicherheit über einen Avalrahmen bei ERGO bereitgestellt.

Kosten über Avalrahmen oder Einzelbürgschaft

Bei ERGO erfolgt die Bereitstellung von Vertragserfüllungsbürgschaften aktuell über einen Avalrahmen. Einzelbürgschaften ohne Rahmen werden derzeit nicht angeboten.

Der Avalrahmen eignet sich besonders für Unternehmen, die regelmäßig Bürgschaften benötigen oder mehrere Projekte absichern möchten. Die Kosten sind dadurch gut planbar, da der Beitragssatz für den vereinbarten Rahmen gilt.

Kosten pro Jahr Bezugsgröße
Avalrahmen 0,75 % p.a. Rahmensumme
Einzelbürgschaft derzeit nicht angeboten  -

Für Avalrahmen ab 1 Mio. Euro bietet ERGO individuelle Konzepte. Bei größeren Rahmen und sehr guter Bonität können die Konditionen vom Pauschal-Tarif abweichen.

Finanzvorteile der Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung kann gegenüber einer klassischen Bankbürgschaft mehrere finanzielle Vorteile bieten. Besonders wichtig ist für viele Unternehmen, dass die Kreditlinie bei der Hausbank in der Regel geschont wird.

Das kann die Liquidität verbessern und zusätzlichen finanziellen Spielraum für laufende Projekte, Materialeinkauf, Personal oder neue Aufträge schaffen. Gerade Unternehmen aus Bau, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau sowie Maschinen- und Anlagenbau profitieren davon, wenn Bürgschaften nicht vollständig über die Banklinie laufen.

Ein weiterer Vorteil ist der feste Avalrahmen. Nach Aktivierung des Vertrags können passende Vertragserfüllungsbürgschaften digital über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden. Dadurch wird die Verwaltung einfacher, schneller und besser planbar als bei vielen Einzellösungen.

Die Kosten richten sich nach Tarif, Bonität und Höhe des Avalrahmens. Im passenden ERGO Pauschal-Tarif sind Vertragserfüllungsbürgschaften häufig ab 0,75 % p. a. der Avalrahmensumme möglich.

Kurz zusammengefasst

  • Günstige Beitragssätze je nach Tarif und Bonität
  • Kosten auf Basis des vereinbarten Avalrahmens
  • In der Regel keine Belastung der Kreditlinie bei der Hausbank
  • Mehr finanzieller Spielraum für laufende und neue Projekte
  • Digitaler Abruf der Bürgschaften nach Vertragsaktivierung
  • Geeignet für gewerbliche Werkverträge und wiederkehrenden Bürgschaftsbedarf

Vertragserfüllungsbürgschaft VOB

VOB steht für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“. Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk für Bauverträge. Sie gilt nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

Für Vertragserfüllungsbürgschaften ist vor allem wichtig, welche Sicherheitsleistung im Bauvertrag vereinbart wurde. Dort kann geregelt sein, in welcher Höhe die Bürgschaft zu stellen ist, wann sie zurückzugeben ist und ob nach Abnahme eine Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft verlangt wird.

Ein häufiger Unterschied zwischen BGB- und VOB/B-Verträgen betrifft die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken:

BGB: regelmäßig 5 Jahre
VOB/B: häufig 4 Jahre, wenn wirksam vereinbart

Die Laufzeit und Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich deshalb nicht automatisch nur nach „BGB oder VOB“, sondern nach dem konkreten Bauvertrag, der Bürgschaftserklärung und den dort vereinbarten Sicherheiten.

Vertragserfüllungsbürgschaft Versicherung

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann nicht nur über eine Bank, sondern auch über eine Bürgschaftsversicherung gestellt werden. Bei ERGO erfolgt dies in der Regel über einen Avalrahmen, auch Bürgschaftsrahmen genannt.

Der Versicherer stellt dem Auftragnehmer einen geprüften Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Aus diesem Rahmen kann das Unternehmen nach Aktivierung passende Vertragserfüllungsbürgschaften für gewerbliche Werkverträge abrufen.

Für den Avalrahmen zahlt der Unternehmer einen vereinbarten Beitrag an den Versicherer. Die Kosten richten sich nach Tarif, Bonität, Rahmenhöhe und Bürgschaftsart.

Der Vorteil: Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel geschont, und benötigte Bürgschaften können digital über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Mehr Grundlagen zur ERGO Kautionsversicherung und zum Avalrahmen finden Sie in unserem Bürgschaftsversicherung Erklärvideo und auf der Übersichtsseite ERGO Kautionsversicherung.

Einzel-Vertragserfüllungsbürgschaft

Neben einem Avalrahmen gibt es am Markt auch Einzelbürgschaften für einzelne Projekte. Dabei wird die Vertragserfüllungsbürgschaft nur für einen bestimmten Auftrag gestellt, ohne dass ein dauerhafter Bürgschaftsrahmen eingerichtet wird.

Bei ERGO werden Vertragserfüllungsbürgschaften aktuell in der Regel über einen Avalrahmen bereitgestellt. Einzel-Vertragserfüllungsbürgschaften ohne Rahmen werden derzeit nicht angeboten.

Fazit: Vertragserfüllungsbürgschaft über Versicherung oder Bank

Für viele Unternehmen kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung eine sinnvolle Alternative zur klassischen Bankbürgschaft sein. Der benötigte Bürgschaftsrahmen wird dabei über den Versicherer eingerichtet.

Ein wichtiger Vorteil: Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel geschont. Dadurch kann das Unternehmen finanziellen Spielraum für laufende Projekte, Material, Personal oder neue Aufträge behalten.

Auch die Verwaltung ist oft einfacher. Nach Aktivierung des ERGO Avalrahmens können passende Vertragserfüllungsbürgschaften digital über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Ob und zu welchen Konditionen ein Avalrahmen möglich ist, hängt immer von der Bonitätsprüfung, der Rahmenhöhe, dem Tarif und den Unternehmensdaten ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft Ablauf

Der Ablauf einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist je nach Branche und Vertrag ähnlich:
Der Auftraggeber verlangt eine Sicherheit, der Auftragnehmer stellt die Bürgschaft, und nach Abschluss bzw. Abnahme kann sie je nach Vereinbarung zurückgegeben oder durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden. 

Beispiel Bau: öffentliche Ausschreibung

Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt den Bau einer Schule aus. Nach Zuschlag erhält ein Bauunternehmen den Auftrag und schließt mit dem Auftraggeber einen Werkvertrag, zum Beispiel unter Einbeziehung der VOB/B.

Typischer Ablauf:

  1. Auftragsvergabe – Zuschlag an ein geeignetes Bauunternehmen
  2. Werkvertrag – Abschluss des Bauvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
  3. Sicherheitsleistung – der Auftraggeber verlangt eine Vertragserfüllungsbürgschaft
  4. Bürgschaftsart – Stellung der Bürgschaft über eine Bank oder Bürgschaftsversicherung
  5. Bürgschaftshöhe – häufig etwa 10 % der Auftragssumme, je nach Vertrag
  6. Nach Abnahme – mögliche Ablösung durch eine Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft

Beispiel Maschinen- und Anlagenbau

Ein Unternehmen beauftragt den Bau einer Produktionsanlage oder Produktionsstraße. Der Anlagenbauer muss gegenüber dem Auftraggeber eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung stellen.

Typischer Ablauf:

  1. Auftragsvergabe – Beauftragung des passenden Anlagenbauers
  2. Werkvertrag – Abschluss des Vertrags über Bau, Lieferung und Montage der Anlage
  3. Sicherheitsleistung – der Auftraggeber verlangt eine Vertragserfüllungsbürgschaft
  4. Bürgschaftsart – Stellung der Bürgschaft über eine Bank oder Bürgschaftsversicherung
  5. Bürgschaftshöhe – häufig etwa 10 % der Auftragssumme, je nach Vereinbarung
  6. Nach Fertigstellung – mögliche Ablösung durch eine Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft

Vertragserfüllungsbürgschaft Bauträger

Der Begriff „Vertragserfüllungsbürgschaft Bauträger“ wird häufig gesucht, auch wenn in der Praxis oft Bauunternehmen, Generalunternehmer oder ausführende Auftragnehmer gemeint sind. Entscheidend ist der konkrete Werkvertrag und die Frage, wer gegenüber dem Auftraggeber eine Sicherheit stellen muss.

Bei Bauprojekten verlangt der Auftraggeber häufig eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Diese kann zum Beispiel durch einen Sicherheitseinbehalt oder durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt werden.

Ein Sicherheitseinbehalt bindet Liquidität, weil ein Teil der Auftragssumme zunächst nicht oder erst später ausgezahlt wird. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann diesen Einbehalt je nach Vereinbarung ersetzen oder ablösen. Der Auftraggeber erhält weiterhin eine Sicherheit, während der Auftragnehmer seine Liquidität besser planen kann.

Die Bürgschaft kann über eine Bank oder über eine Bürgschaftsversicherung gestellt werden. Bei einer Bürgschaftsversicherung wie ERGO wird in der Regel ein Avalrahmen eingerichtet, aus dem passende Vertragserfüllungsbürgschaften für gewerbliche Werkverträge abgerufen werden können.

Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt dabei in der Regel geschont. Gerade bei mehreren Bauprojekten oder regelmäßigem Bürgschaftsbedarf kann ein Avalrahmen deshalb eine sinnvolle Lösung sein.

Avalrahmen als Lösung bei regelmäßigem Bürgschaftsbedarf

Ein Avalrahmen eignet sich besonders für Unternehmen, die wiederholt Vertragserfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften oder andere gewerbliche Bürgschaften benötigen.

Bei ERGO sind Vertragserfüllungsbürgschaften im passenden Pauschal-Tarif häufig ab 0,75 % p. a. der Avalrahmensumme möglich. Die tatsächlichen Kosten hängen von Tarif, Bonität, Rahmenhöhe und Bürgschaftsart ab.

Für größere Avalrahmen ab 1 Mio. Euro bietet ERGO individuelle Konzepte. Ob und in welcher Höhe ein Bürgschaftsrahmen eingerichtet werden kann, entscheidet sich immer im Rahmen der Bonitätsprüfung.

Einzelbürgschaft für einzelne Projekte

Am Markt gibt es auch Einzelbürgschaften für einzelne Projekte. Dabei wird nur eine bestimmte Bürgschaft für einen konkreten Auftrag gestellt, ohne dass ein dauerhafter Avalrahmen eingerichtet wird.

Bei ERGO werden Vertragserfüllungsbürgschaften aktuell in der Regel über einen Avalrahmen bereitgestellt. Einzelbürgschaften ohne Rahmen werden derzeit nicht angeboten.

Vertragserfüllungsbürgschaft Muster

Für Vertragserfüllungsbürgschaften können je nach Auftraggeber, Vertrag und Bürgschaftsanforderung unterschiedliche Bürgschaftstexte verwendet werden. Entscheidend ist immer, welchen Text der Auftraggeber akzeptiert und ob dieser durch ERGO geprüft und freigegeben werden kann.

1. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit EFB-Sich-Texten

Bei öffentlichen Auftraggebern werden häufig einheitliche Formulare für Sicherheiten bei Bauvorhaben verwendet. Für Vertragserfüllungsbürgschaften kann dabei insbesondere das Formular EFB-Sich relevant sein.

2. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit individuellem Bürgschaftstext

Wenn Ihr Auftraggeber einen eigenen Bürgschaftstext oder ein spezielles Muster vorgibt, kann dieser Text zur Prüfung eingereicht werden. Ob der gewünschte Bürgschaftstext verwendet werden kann, entscheidet sich nach Prüfung durch ERGO.

3. Vertragserfüllungsbürgschaft Muster mit ERGO-Standardtext

Alternativ können standardisierte ERGO Bürgschaftstexte verwendet werden. Diese sind für typische gewerbliche Werkverträge ausgelegt und regeln den Umfang der Bürgschaft klar und nachvollziehbar.

Hier können Sie Muster zur Vertragserfüllungsbürgschaft herunterladen:

Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft

Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft werden häufig gemeinsam genannt, sichern aber unterschiedliche Phasen eines Werkvertrags ab.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft bezieht sich vor allem auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags bis zur Abnahme. Sie kann je nach Bürgschaftstext und Vertrag auch weitere Ansprüche rund um die Leistungserfüllung absichern.

Nach Abnahme des Projekts wird die Vertragserfüllungsbürgschaft häufig zurückgegeben oder durch eine Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ersetzt. Diese sichert berechtigte Mängelansprüche während der vereinbarten Gewährleistungszeit ab.

Ob und wann eine Ablösung erfolgt, hängt immer vom Bauvertrag, der Bürgschaftserklärung und den vereinbarten Sicherheiten ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft Bau und Bauvertrag

Im Bau und bei gewerblichen Bauverträgen ist die Vertragserfüllungsbürgschaft eine häufig verwendete Sicherheit. Sie wird eingesetzt, wenn der Auftraggeber eine Absicherung für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Bauleistung verlangt.

Typisch ist der Einsatz im Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Ausbauhandwerk sowie bei Generalunternehmern und Nachunternehmern. Die konkrete Bürgschaftshöhe, Laufzeit und Rückgabe richten sich nach dem jeweiligen Bauvertrag und der Bürgschaftserklärung.

Für Auftragnehmer kann die Vertragserfüllungsbürgschaft helfen, Sicherheitseinbehalte zu vermeiden oder abzulösen. Dadurch kann die Auszahlung der Auftragssumme verbessert und die Liquidität während laufender Bauprojekte geschont werden.

Ausführungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft bezieht sich auf die Phase der Leistungsausführung bis zur Abnahme oder Übergabe des vereinbarten Werks. Sie sichert den Auftraggeber ab, wenn der Auftragnehmer seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß ausführt.

In der Praxis wird der Begriff Ausführungsbürgschaft häufig im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungsbürgschaft verwendet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann Ansprüche aus der Ausführungsphase absichern und je nach Vertrag auch weitere Pflichten rund um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erfassen.

Ob nach Abnahme eine separate Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft gestellt wird, hängt vom jeweiligen Vertrag und der Bürgschaftserklärung ab.

Erfüllungsbürgschaft:
Kurzform der Vertragserfüllungsbürgschaft

Der Begriff Erfüllungsbürgschaft wird häufig als Kurzform für Vertragserfüllungsbürgschaft verwendet. Gemeint ist in der Regel eine Bürgschaft, mit der berechtigte Ansprüche des Auftraggebers aus der Vertragserfüllung abgesichert werden.

In der Praxis sollten Sie immer prüfen, welcher konkrete Bürgschaftstext verlangt wird. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung, sondern der genaue Inhalt der Bürgschaftserklärung und des zugrunde liegenden Werkvertrags.

Fertigstellungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft

Der Begriff Fertigstellungsbürgschaft wird in der Praxis teilweise ähnlich wie Vertragserfüllungsbürgschaft verwendet. Beide Begriffe können sich auf eine Sicherheit beziehen, die den Auftraggeber gegen Risiken während der Ausführung oder Fertigstellung eines Projekts absichern soll.

Ganz gleich sind die Begriffe jedoch nicht immer. Entscheidend ist der konkrete Bürgschaftstext: Dort ist geregelt, welche Ansprüche abgesichert sind, bis zu welcher Höhe der Bürge haftet und wann die Bürgschaft zurückgegeben oder durch eine andere Sicherheit ersetzt wird.

Wenn Ihr Auftraggeber eine Fertigstellungsbürgschaft verlangt, sollte daher geprüft werden, ob eine ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft mit dem geforderten Bürgschaftstext verwendet werden kann.

Voraussetzungen für eine ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich an Unternehmen, die gewerbliche Werkverträge ausführen und dafür eine Sicherheit gegenüber ihrem Auftraggeber stellen müssen.

Grundvoraussetzungen für eine Prüfung sind in der Regel:

• Firmenkunde / Unternehmen
• gewerblicher Werkvertrag
• Unternehmenshistorie von mindestens 24 Monaten
• belastbare Unternehmenszahlen
• ausreichende Bonität
• nachvollziehbarer Bürgschaftsbedarf
• gewünschter Avalrahmen passend zur Unternehmensgröße und Auftragslage

Nicht geeignet ist die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft für:

• Privatpersonen
• private Mietkautionen
• reine Dienstleistungsverträge
• reine Warenlieferungen
• Kredite, Darlehen oder allgemeine Zahlungsversprechen
• Neugründungen
• UGs haftungsbeschränkt

Die Entscheidung erfolgt immer auf Grundlage einer vollständigen Bonitätsprüfung durch ERGO. Ein Creditreform-Scoring kann dabei eine wichtige Orientierung sein, ersetzt aber keine verbindliche Zusage.

Für welche Verträge ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft geeignet?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft eignet sich für gewerbliche Werkverträge, bei denen der Auftragnehmer gegenüber seinem Auftraggeber eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung stellen muss.

Typische Einsatzbereiche sind:

• Bauhaupt- und Baunebengewerbe
• Ausbauhandwerk und technische Gewerke
• Garten- und Landschaftsbau
• Maschinen- und Anlagenbau
• größere Projektaufträge mit Werkvertragscharakter

Nicht geeignet ist die Vertragserfüllungsbürgschaft für:

• reine Dienstleistungsverträge
• reine Warenlieferungen
• Kredite oder Darlehen
• allgemeine Zahlungsversprechen
• private Mietkautionen
• private Bauvorhaben ohne gewerblichen Werkvertrag

Entscheidend ist immer die konkrete Vertragsgrundlage. Die ERGO Bürgschaftsversicherung prüft, ob der gewünschte Bürgschaftsbedarf zu einem gewerblichen Werkvertrag passt und im Rahmen eines Avalrahmens abgebildet werden kann.

Welche Unterlagen werden für eine Vertragserfüllungsbürgschaft benötigt?

Für die erste Prüfung einer ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft werden zunächst die wichtigsten Unternehmensdaten und Angaben zum gewünschten Avalrahmen benötigt.

Im Online-Rechner werden unter anderem abgefragt:

• Branche des Unternehmens
• Jahresumsatz
• Gründungsjahr
• gewünschte Höhe des Avalrahmens
• benötigte Bürgschaftsart
• Kontaktdaten des Unternehmens

Je nach Höhe des gewünschten Avalrahmens und Bonität können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel:

• aktueller Jahresabschluss
• betriebswirtschaftliche Auswertung
• Summen- und Saldenliste
• Angaben zu laufenden Projekten oder Bürgschaftsbedarf

Ob ein Avalrahmen eingerichtet werden kann, entscheidet ERGO immer nach vollständiger Bonitätsprüfung. Bei kleineren Rahmen kann die Prüfung häufig schlanker erfolgen, bei größeren Rahmen werden in der Regel mehr Unterlagen benötigt.

Vertragserfüllungsbürgschaft online beantragen

Die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft kann über den Online-Rechner angefragt werden. Dabei wird zunächst kein einzelnes Projekt verbindlich zugesagt, sondern ein passender Avalrahmen für Ihr Unternehmen geprüft.

So läuft die Online-Anfrage ab:

• Online-Rechner öffnen
• Branche, Umsatz und Gründungsjahr eintragen
• gewünschtes Bürgschaftslimit angeben
• passenden Tarif für die benötigte Bürgschaftsart auswählen
• Beitrag berechnen lassen
• Anfrage digital absenden
• Bonitätsprüfung durch ERGO abwarten
• bei positiver Prüfung Angebots-Police unterschreiben
• nach Aktivierung Bürgschaften im Online-Portal abrufen

Nach Aktivierung des Avalrahmens können passende Vertragserfüllungsbürgschaften für gewerbliche Werkverträge digital über das Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Wichtig: Die Einrichtung eines Avalrahmens und der spätere Abruf einzelner Bürgschaften stehen immer unter dem Vorbehalt der Prüfung und der vereinbarten Vertragsbedingungen.

Vertragserfüllungsbürgschaft für Österreich: Erfüllungsgarantie, Bankgarantie und Sicherstellung

Auch Unternehmen aus Österreich können eine Vertragserfüllungsbürgschaft über die ERGO Bürgschaftsversicherung anfragen, wenn ein passender gewerblicher Bürgschaftsbedarf besteht.

In Österreich werden für vergleichbare Sicherheiten häufig Begriffe wie Erfüllungsgarantie, Bankgarantie, Versicherungsgarantie oder Sicherstellung verwendet. Im Bauwesen spielen außerdem Haftrücklass und Deckungsrücklass eine wichtige Rolle.

Relevant kann eine solche Sicherheit vor allem sein bei:

• gewerblichen Werkverträgen
• Bau- und Ausbauprojekten
• Maschinen- und Anlagenbau
• Projektaufträgen mit Ausführung, Fertigstellung und Abnahme
• Ablösung oder Vermeidung von Haftrücklass oder Deckungsrücklass
• Sicherstellungen nach vertraglichen Vorgaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit ÖNORM B 2110

Nicht geeignet sind dagegen:

• private Mietkautionen
• reine Dienstleistungsverträge
• reine Warenlieferungen
• Kredite oder Darlehen
• allgemeine Zahlungsversprechen
• Neugründungen oder Unternehmen ohne belastbare Zahlen

Auch bei österreichischen Firmenkunden erfolgt immer eine individuelle Prüfung. Entscheidend sind Unternehmensdaten, Bonität, gewünschter Avalrahmen, Bürgschaftsart und die konkrete Vertragsgrundlage.

Über den Online-Rechner können österreichische Unternehmen eine erste Anfrage stellen und prüfen lassen, ob ein ERGO Avalrahmen für Vertragserfüllungsbürgschaften beziehungsweise vergleichbare Sicherheiten im Rahmen gewerblicher Werkverträge möglich ist.

Vertragserfüllungsbürgschaft

FAQ- Häufige Fragen zu Ablauf, Kosten, Höhe und Einsatz einer Vertragserfüllungsbürgschaft.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann entweder über eine Bank oder über eine Bürgschaftsversicherung gestellt werden.

Bei einer Bankbürgschaft stellt die Bank die Sicherheit für den Auftraggeber. Das kann die Kreditlinie des Unternehmens belasten und den finanziellen Spielraum für laufende Projekte einschränken.

Bei einer Bürgschaftsversicherung stellt ein Versicherer, zum Beispiel ERGO, die Vertragserfüllungsbürgschaft über einen Avalrahmen bereit. Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt dadurch in der Regel geschont.

Gerade bei Bauprojekten, gewerblichen Werkverträgen oder regelmäßigem Bürgschaftsbedarf kann eine Bürgschaftsversicherung daher eine sinnvolle Alternative zur klassischen Bankbürgschaft sein.

Ein Avalrahmen lohnt sich besonders, wenn ein Unternehmen regelmäßig Vertragserfüllungsbürgschaften für gewerbliche Werkverträge benötigt.

Typische Fälle sind:

• mehrere Bauvorhaben oder Projekte pro Jahr
• wiederkehrende Anforderungen von Auftraggebern an Vertragserfüllungsbürgschaften
• regelmäßiger Bedarf an Sicherheiten für Bau-, Handwerks-, Garten- und Landschaftsbau- oder Maschinenbauprojekte
• Ablösung oder Vermeidung von Sicherheitseinbehalten

Nach Aktivierung des ERGO Avalrahmens können passende Vertragserfüllungsbürgschaften innerhalb des vereinbarten Rahmens digital über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Die ERGO Bürgschaftsversicherung eignet sich für gewerbliche Werkverträge, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Garten- und Landschaftsbau sowie Maschinen- und Anlagenbau. Reine Dienstleistungsverträge, Warenlieferungen, Kredite oder private Mietkautionen sind nicht Gegenstand dieser Bürgschaftslösung.

Ein Avalrahmen ist besonders sinnvoll, wenn ein Unternehmen regelmäßig Vertragserfüllungsbürgschaften für gewerbliche Werkverträge stellen muss. Statt jede Bürgschaft einzeln neu zu beantragen, wird ein Bürgschaftsrahmen eingerichtet, aus dem passende Bürgschaften nach Aktivierung abgerufen werden können.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Planbarkeit: Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Avalrahmen, Tarif und der Bonität.
  • Liquidität: Sicherheitseinbehalte können je nach Vertrag häufig vermieden oder abgelöst werden.
  • Kreditlinie: Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel geschont.
  • Flexibilität: Vertragserfüllungsbürgschaften können innerhalb des Rahmens für passende Projekte abgerufen werden.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Bei wiederkehrendem Bürgschaftsbedarf muss nicht jedes Projekt komplett neu finanziert oder abgesichert werden.

Ein Avalrahmen eignet sich daher besonders für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbauer sowie Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, die regelmäßig Vertragserfüllungsbürgschaften für Werkverträge benötigen.

Ja, eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann auch für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, wenn regelmäßig gewerbliche Werkverträge ausgeführt werden und Auftraggeber eine Sicherheit verlangen.

Besonders relevant ist sie für:

• Bauunternehmen
• Handwerksbetriebe
• Garten- und Landschaftsbauer
• Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau
• Nachunternehmer und kleinere Fachbetriebe mit wiederkehrendem Bürgschaftsbedarf

Durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft können Sicherheitseinbehalte je nach Vereinbarung vermieden oder abgelöst werden. Das kann die Liquidität verbessern und hilft, finanzielle Mittel für laufende Projekte, Material oder Personal verfügbar zu halten.

Wichtig ist: Auch kleinere Unternehmen müssen die Annahmevoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine ausreichende Bonität, belastbare Unternehmenszahlen und in der Regel eine Unternehmenshistorie von mindestens 24 Monaten.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht in einem einzelnen Paragrafen abschließend geregelt. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Werkvertragsrecht, Bürgschaftsrecht und den vertraglich vereinbarten Sicherheiten.

Wichtige Grundlagen sind:

• §§ 631 ff. BGB: Regelungen zum Werkvertrag und zu den Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer

• §§ 633 ff. BGB: Regelungen zu Mängelansprüchen und den Rechten des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung

• §§ 765 ff. BGB: Allgemeine gesetzliche Regelungen zur Bürgschaft

• § 17 VOB/B: Regelungen zu Sicherheitsleistungen, wenn die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen wurde

Bei Bauverträgen wird die Vertragserfüllungsbürgschaft häufig im Vertrag, in den besonderen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt. Dort steht zum Beispiel, in welcher Höhe die Bürgschaft gestellt werden muss, welcher Bürgschaftstext akzeptiert wird und wann die Bürgschaft zurückgegeben oder durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt wird.

Wichtig: Die VOB/B ist kein Gesetz. Sie gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Bei öffentlichen Bauaufträgen spielt die VOB regelmäßig eine wichtige Rolle, bei privaten Bauverträgen gilt sie nur bei entsprechender vertraglicher Einbeziehung.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist in der Regel an den zugrunde liegenden Werkvertrag und die dort gesicherten Ansprüche gebunden. Der Bürge haftet nur im Rahmen der Bürgschaftserklärung und grundsätzlich nur, wenn ein berechtigter Anspruch des Auftraggebers besteht.

Eine Garantie kann dagegen als eigenständiges Zahlungsversprechen ausgestaltet sein. Je nach Garantieform kann der Garant stärker unabhängig vom zugrunde liegenden Vertrag zur Zahlung verpflichtet sein.

Für Unternehmen ist deshalb wichtig:

• Nicht jede Sicherheit ist automatisch eine Bürgschaft.

• Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Bürgschafts- oder Garantieerklärung.

• Auftraggeber geben häufig konkrete Muster oder Formulierungen vor.

• ERGO prüft, ob der gewünschte Bürgschaftstext im Rahmen der Bürgschaftsversicherung verwendet werden kann.

Wenn Ihr Auftraggeber eine Garantie statt einer Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt, sollte der geforderte Text vorab geprüft werden.

Als Alternative zur Vertragserfüllungsbürgschaft kommen je nach Vertrag und Auftraggeber auch andere Sicherheiten in Betracht.

Typische Alternativen sind:

• Sicherheitseinbehalt: Der Auftraggeber behält einen Teil der Auftragssumme ein. Das kann die Liquidität des Auftragnehmers belasten.
• Hinterlegung: Eine Geldsumme wird als Sicherheit hinterlegt, zum Beispiel auf einem Sperrkonto oder in anderer vereinbarter Form.
• Bankbürgschaft: Die Bürgschaft wird über eine Bank gestellt. Dabei kann die Kreditlinie des Unternehmens belastet werden.
• Garantie: Eine Garantie kann als eigenständiges Zahlungsversprechen ausgestaltet sein.
• Letter of Credit: Ein bankgestütztes Zahlungsinstrument, das vor allem im internationalen Geschäft verwendet wird.

Welche Sicherheit akzeptiert wird, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, den Vorgaben des Auftraggebers und der rechtlichen Ausgestaltung.

Die verschiedenen Instrumente zur Sicherung der Vertragserfüllung bringen jeweils Vor- und Nachteile mit sich.

SicherungsformVorteileNachteile
Sicherheitseinbehalt
  • Einfache Umsetzung; Auftraggeber behält einen Teil der Auftragssumme als Sicherheit ein
  • Liquiditätsnachteil für den Auftragnehmer; mögliche Diskussionen bei Freigabe oder Rückzahlung
Hinterlegung
  • Klare Trennung der Sicherheit; hohe Sicherheit für den Auftraggeber
  • Kapital wird gebunden; zusätzlicher Verwaltungsaufwand
Letter of Credit
  • Vor allem im internationalen Geschäft etabliert; hohe Zahlungssicherheit
  • Komplexe Abwicklung; häufig höhere Kosten und formale Dokumentenanforderungen
Bankbürgschaft
  • Anerkannte Form der Sicherheit; häufig von Auftraggebern akzeptiert
  • Kann die Kreditlinie bei der Hausbank belasten; Kosten und Prüfaufwand möglich

Welche Sicherheit im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt vom Vertrag, den Vorgaben des Auftraggebers und der rechtlichen Ausgestaltung ab.

Für viele Unternehmen ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung interessant, weil sie eine anerkannte Sicherheit für den Auftraggeber bietet und gleichzeitig die Liquidität des Auftragnehmers schont. Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt in der Regel geschont, wenn die Bürgschaft über einen Versicherer wie ERGO und einen Avalrahmen bereitgestellt wird.

Wichtig:
Der Auftragnehmer kann die Sicherheitsform nicht immer frei wählen. Maßgeblich ist, was im Vertrag vereinbart wurde und welche Sicherheit der Auftraggeber akzeptiert.

Wird ein Projekt vorzeitig beendet, endet die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht automatisch. Entscheidend ist, was im Vertrag und in der Bürgschaftserklärung zur Rückgabe oder Beendigung der Bürgschaft geregelt ist.

Der Bürge haftet nur für berechtigte Ansprüche des Auftraggebers im Rahmen der vereinbarten Bürgschaftssumme. Ob solche Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Projektverlauf, dem Grund des Abbruchs und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

In der Praxis sollte der Auftragnehmer die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde klären, sobald keine Sicherungsansprüche mehr bestehen oder eine andere Sicherheit vereinbart wurde.

Ja, eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann einen Sicherheitseinbehalt häufig ersetzen oder ablösen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist und der Auftraggeber die Bürgschaft als Sicherheit akzeptiert.

Bei einem Sicherheitseinbehalt behält der Auftraggeber einen Teil der Auftragssumme zurück. Das kann die Liquidität des Auftragnehmers belasten, weil dieser Betrag zunächst nicht vollständig ausgezahlt wird.

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft erhält der Auftraggeber stattdessen eine Sicherheit durch einen Bürgen, zum Beispiel über eine Bank oder eine Bürgschaftsversicherung wie ERGO. Der Auftragnehmer kann dadurch seine Liquidität besser planen und die Auszahlung der Auftragssumme verbessern.

Wichtig ist immer die konkrete vertragliche Vereinbarung. Nicht jeder Sicherheitseinbehalt kann automatisch durch eine Bürgschaft ersetzt werden.

Die Laufzeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und der Bürgschaftserklärung.

In der Praxis läuft eine Vertragserfüllungsbürgschaft häufig bis zur Abnahme der vereinbarten Leistung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Sicherheit nicht mehr benötigt. Danach kann sie je nach Vereinbarung zurückgegeben oder durch eine Gewährleistungsbürgschaft beziehungsweise Mängelansprüchebürgschaft ersetzt werden.

Wichtig ist: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft endet nicht automatisch nur dadurch, dass das Projekt fertiggestellt wurde. Entscheidend ist regelmäßig die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder eine eindeutige vertragliche Regelung zur Beendigung.

Der Auftragnehmer sollte deshalb nach Abnahme aktiv klären, wann die Bürgschaft zurückgegeben oder durch eine andere Sicherheit ersetzt werden kann.

Wann wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgegeben?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird in der Regel zurückgegeben, wenn der Sicherungszweck erfüllt ist und der Auftraggeber keine Sicherheit für die Vertragserfüllung mehr benötigt.

Typische Zeitpunkte können sein:

• nach Abnahme der vereinbarten Leistung
• nach vollständiger Vertragserfüllung
• nach Stellung einer vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft
• nach Ablauf der im Vertrag geregelten Sicherungsfrist
• wenn der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde freiwillig zurückgibt

Wichtig ist: Die Bürgschaft endet in der Praxis meist nicht automatisch. Für die Ausbuchung ist regelmäßig die Rückgabe der originalen Bürgschaftsurkunde erforderlich.

Der Auftragnehmer sollte deshalb nach Abnahme oder Projektabschluss aktiv beim Auftraggeber klären, wann die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden kann.

Nach Abnahme der vereinbarten Leistung wird die Vertragserfüllungsbürgschaft häufig nicht mehr in voller Höhe benötigt. Je nach Vertrag kann sie dann zurückgegeben oder durch eine Gewährleistungsbürgschaft beziehungsweise Mängelansprüchebürgschaft ersetzt werden.

Typischer Ablauf nach Abnahme:

• Der Auftraggeber prüft, ob die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
• Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann zurückgegeben werden, wenn keine weiteren Sicherungsansprüche bestehen.
• Falls vereinbart, wird stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft gestellt.
• Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dann berechtigte Mängelansprüche während der Gewährleistungszeit ab.

Wichtig ist immer die konkrete Vereinbarung im Werkvertrag und der Wortlaut der Bürgschaftserklärung. Eine automatische Rückgabe erfolgt nicht in jedem Fall.

Ja, die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft kann über den Online-Rechner angefragt werden. Dabei wird zunächst ein Avalrahmen für Ihr Unternehmen geprüft, aus dem später passende Vertragserfüllungsbürgschaften abgerufen werden können.

Der Ablauf im Online-Rechner:

• Branche, Umsatz und Gründungsjahr eintragen
• gewünschtes Bürgschaftslimit angeben
• passenden Tarif für die benötigte Bürgschaftsart auswählen
• Beitrag berechnen lassen
• Anfrage digital absenden
• Bonitätsprüfung durch ERGO abwarten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Angebots-Police. Nach Rücksendung und Aktivierung des Vertrags können Vertragserfüllungsbürgschaften für passende gewerbliche Werkverträge über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Wichtig: Die Online-Anfrage ist noch keine automatische Zusage. Die Entscheidung erfolgt immer vorbehaltlich Bonitätsprüfung und Annahme durch ERGO.

Eine ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft können Unternehmen beantragen, die gewerbliche Werkverträge ausführen und gegenüber ihrem Auftraggeber eine Sicherheit stellen müssen.

Geeignet ist die Bürgschaftslösung insbesondere für:

• Bauunternehmen
• Handwerksbetriebe
• Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe
• Garten- und Landschaftsbauer
• Maschinen- und Anlagenbauer
• Generalunternehmer und Nachunternehmer
• Unternehmen mit regelmäßigem Bürgschaftsbedarf

Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen bereits mindestens 24 Monate besteht und belastbare Unternehmenszahlen vorliegen. Außerdem muss der Bürgschaftsbedarf zu einem gewerblichen Werkvertrag passen.

Ob ein Avalrahmen eingerichtet werden kann, entscheidet ERGO immer nach vollständiger Bonitätsprüfung.

Die ERGO Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich an Firmenkunden mit gewerblichen Werkverträgen. Nicht jede Anfrage passt daher zu dieser Bürgschaftslösung.

Nicht geeignet sind insbesondere:

• Privatpersonen
• private Mietkautionen
• Neugründungen
• UGs haftungsbeschränkt
• Unternehmen ohne belastbare Zahlen
• Unternehmen mit weniger als 24 Monaten Unternehmenshistorie
• reine Dienstleistungsverträge
• reine Warenlieferungen
• Kredite oder Darlehen
• allgemeine Zahlungsversprechen
• private Bauvorhaben ohne gewerblichen Werkvertrag

Auch bei passenden Branchen erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Entscheidend sind unter anderem Bonität, Unternehmensdaten, gewünschter Avalrahmen, Bürgschaftsart und die konkrete Vertragsgrundlage.

Ja, vor Einrichtung eines ERGO Avalrahmens wird immer eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Erst nach positiver Prüfung kann entschieden werden, ob und in welcher Höhe ein Bürgschaftsrahmen eingerichtet werden kann.

Geprüft werden je nach Rahmenhöhe und Unternehmenssituation unter anderem:

• Unternehmensdaten
• Branche und Geschäftsmodell
• Jahresumsatz
• Unternehmensalter
• gewünschter Avalrahmen
• bisherige Unternehmensentwicklung
• verfügbare Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen
• Bonitätsinformationen, zum Beispiel über Creditreform

Ein gutes Creditreform-Scoring kann eine wichtige Orientierung sein. Es ist aber keine automatische Zusage für einen Avalrahmen.

Die endgültige Entscheidung trifft ERGO immer auf Grundlage der vollständigen Prüfung aller relevanten Unterlagen und Informationen.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Anzahlungsbürgschaft sichern unterschiedliche Risiken ab.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft schützt den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Sie bezieht sich also auf die Erfüllung des Werkvertrags.

Die Anzahlungsbürgschaft schützt dagegen eine geleistete Vorauszahlung oder Anzahlung des Auftraggebers. Sie wird eingesetzt, wenn der Auftraggeber vorab Geld zahlt und dafür eine Sicherheit verlangt, falls die vereinbarte Leistung später nicht oder nicht vollständig erbracht wird.

Kurz gesagt:

• Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags
• Anzahlungsbürgschaft: Sicherheit für eine geleistete Anzahlung oder Vorauszahlung

Beide Bürgschaftsarten können im Rahmen eines ERGO Avalrahmens relevant sein. Welche Bürgschaft benötigt wird, hängt vom Vertrag, der Zahlungsvereinbarung und den Anforderungen des Auftraggebers ab.

Ja, eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann auch im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt werden, wenn ein gewerblicher Werkvertrag vorliegt und der Auftraggeber eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verlangt.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

• Bau oder Lieferung einer Produktionsanlage mit Montageverpflichtung
• Herstellung einer Maschine nach individuellen Vorgaben
• größere technische Projektaufträge mit Werkvertragscharakter
• Anlagenbauprojekte mit Abnahme durch den Auftraggeber
• Projektverträge mit vereinbarter Ausführung, Fertigstellung und Abnahme

Nicht jeder Vertrag im Maschinenbau ist automatisch geeignet. Reine Warenlieferungen, reine Dienstleistungen oder allgemeine Zahlungsversprechen sind nicht Gegenstand dieser Bürgschaftslösung.

Entscheidend ist immer die konkrete Vertragsgrundlage. ERGO prüft, ob der gewünschte Bürgschaftsbedarf zu einem gewerblichen Werkvertrag passt und im Rahmen eines Avalrahmens abgebildet werden kann.

Die passende Höhe des Avalrahmens hängt davon ab, wie viele Vertragserfüllungsbürgschaften Ihr Unternehmen voraussichtlich benötigt und welche Bürgschaftssummen Ihre Auftraggeber verlangen.

In der Praxis sollten Sie dabei berücksichtigen:

• aktuelle und geplante Projekte
• typische Auftragssummen
• geforderte Bürgschaftshöhen, häufig etwa 10 % der Auftragssumme
• bereits bestehende oder laufende Bürgschaften
• möglichen Bedarf an Gewährleistungsbürgschaften
• ausreichenden Spielraum für neue Aufträge

Beispiel: Wenn mehrere Projekte parallel laufen und Auftraggeber jeweils Vertragserfüllungsbürgschaften verlangen, sollte der Avalrahmen nicht zu knapp gewählt werden. Sonst kann es passieren, dass für neue Bürgschaften kein ausreichender freier Rahmen mehr verfügbar ist.

Welche Höhe sinnvoll und möglich ist, hängt immer von Unternehmensgröße, Bonität, Rahmenbedarf und der Prüfung durch ERGO ab.

Ja, über einen aktivierten Avalrahmen können mehrere Vertragserfüllungsbürgschaften abgerufen werden, solange ausreichend freier Bürgschaftsrahmen vorhanden ist und die jeweilige Bürgschaft zur vereinbarten Vertragsgrundlage passt.

Der Avalrahmen funktioniert wie ein nutzbarer Bürgschaftsrahmen für Ihr Unternehmen. Jede abgerufene Bürgschaft belegt einen Teil dieses Rahmens. Wird eine Bürgschaft später zurückgegeben und ausgebucht, steht der entsprechende Betrag in der Regel wieder für neue Bürgschaften zur Verfügung.

Das ist besonders praktisch für Unternehmen mit regelmäßigem Bürgschaftsbedarf, zum Beispiel bei:

• mehreren Bauprojekten parallel
• wiederkehrenden Aufträgen mit Vertragserfüllungsbürgschaft
• laufendem Bedarf an Gewährleistungsbürgschaften
• Projektgeschäft im Maschinen- und Anlagenbau
• Bürgschaftsanforderungen verschiedener Auftraggeber

Wichtig: Der Abruf einzelner Bürgschaften erfolgt immer im Rahmen des aktivierten Avalrahmens und der vereinbarten Bedingungen.

Viele Auftraggeber geben eigene Bürgschaftsmuster oder konkrete Formulierungen vor. Das ist besonders bei größeren Bauprojekten, öffentlichen Auftraggebern oder industriellen Auftraggebern üblich.

Ein eigener Bürgschaftstext kann grundsätzlich zur Prüfung eingereicht werden. Entscheidend ist, ob der Text zur gewünschten Bürgschaftsart passt und von ERGO im Rahmen der Bürgschaftsversicherung akzeptiert werden kann.

Wichtig bei eigenen Bürgschaftstexten:

• Der Text muss zur Vertragserfüllungsbürgschaft passen.
• Die Bürgschaftssumme muss mit dem Avalrahmen vereinbar sein.
• Der Bürgschaftstext darf keine unzulässigen oder nicht versicherbaren Verpflichtungen enthalten.
• ERGO prüft den gewünschten Text vor Ausstellung der Bürgschaft.
• Erst nach Freigabe kann die Bürgschaft mit diesem Text erstellt werden.

Wenn Ihr Auftraggeber ein eigenes Muster verlangt, sollte dieses möglichst früh zur Prüfung eingereicht werden. So lässt sich vorab klären, ob die gewünschte Vertragserfüllungsbürgschaft über den ERGO Avalrahmen ausgestellt werden kann.

Die Bearbeitungszeit hängt davon ab, ob alle Angaben vollständig vorliegen und wie umfangreich die Bonitätsprüfung ist.

Für die erste Anfrage werden im Online-Rechner nur wenige Eckdaten benötigt, zum Beispiel:

• Branche
• Umsatz
• Gründungsjahr
• gewünschter Avalrahmen
• benötigte Bürgschaftsart
• Kontaktdaten des Unternehmens

Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Angebots-Police. Nach Rücksendung und Aktivierung des Vertrags können passende Vertragserfüllungsbürgschaften über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Wichtig: Eine verbindliche Zusage ist erst nach vollständiger Prüfung und Annahme durch ERGO möglich.