Bauhandwerkersicherung

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB


Wichtiger Hinweis:

Bauhandwerkersicherungsbürgschaften nach § 650f BGB sind bei ERGO derzeit nur im Individual-Tarif möglich. Dafür ist ein Avalrahmen ab 1 Mio. € erforderlich.

Die einzelne Bauhandwerkersicherungsbürgschaft selbst kann auch unter 1 Mio. € liegen. Entscheidend ist die Höhe des eingeräumten Bürgschaftsrahmens.

Eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB dient dazu, Werklohnansprüche des Auftragnehmers bei Bauverträgen abzusichern.

Bei ERGO kann die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft im Rahmen eines Individual-Avalrahmens über die Bürgschaftsversicherung dargestellt werden. Es gibt keinen vorsorglichen festen Jahresbeitrag; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzung.

Expertenberatung:
0711 / 93 55 12 16

Bauhandwerkersicherung § 650f BGB:
Das Wichtigste in Kürze

Absicherung des Werklohnanspruchs

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB dient der Absicherung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers aus einem Bauvertrag.

Relevant im Baugewerbe

Sie kommt vor allem bei Bauunternehmen, Bauträgern und Subunternehmen zum Einsatz, wenn Werklohnansprüche abgesichert werden sollen.

Abruf über Avalrahmen

Bei ERGO ist die Bauhandwerkersicherungs-bürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif über einen Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich.

Kosten und Abrechnung

Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Individualrahmen und der tatsächlichen Nutzung. Die Abrechnung erfolgt in der Regel individuell und taggenau.

Bauhandwerkersicherung Definition

Die Bauhandwerkersicherung ist eine gesetzliche Regelung zur Absicherung des Vergütungsanspruchs aus einem Bauvertrag.

Sie ist heute in § 650f BGB geregelt. Früher befand sich die Regelung zur Bauhandwerkersicherung in § 648a BGB.

Mit der Bauhandwerkersicherung kann ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheit für seine noch offene Vergütung verlangen. In der Praxis kann diese Sicherheit zum Beispiel durch eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gestellt werden.

Was ist eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?

Eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist eine Bürgschaft zur Absicherung des Vergütungsanspruchs nach § 650f BGB.

Der Auftragnehmer geht bei Bauleistungen häufig in Vorleistung. Die Zahlung des Auftraggebers erfolgt oft erst nach Baufortschritt, Abnahme oder Rechnungsstellung. Dadurch entsteht für den Auftragnehmer ein Zahlungsrisiko, zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Auftraggebers.

Mit einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann der Auftraggeber eine Sicherheit für den Werklohn stellen. Die Bürgschaft kann grundsätzlich über eine Bank oder über eine Bürgschaftsversicherung erfolgen.

In der Praxis wird die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft eher selten verlangt. Sie kann aber insbesondere zwischen Bauunternehmen, Bauträgern und Subunternehmen eine wichtige Rolle spielen, wenn größere Werklohnansprüche abgesichert werden sollen.

Wer benötige eine Bauhandwerkersicherung?

Zielgruppe / Zielbranche

Eine Bauhandwerkersicherung ist vor allem für Unternehmen relevant, die Bauleistungen erbringen und ihre Vergütungsansprüche absichern möchten.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • Bauunternehmen
  • Subunternehmen
  • Handwerksbetriebe im Baugewerbe
  • Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau
  • Bauträger in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen

In der Praxis wird eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB häufig dann relevant, wenn ein Auftragnehmer eine Sicherheit für seinen Werklohn verlangt und der Auftraggeber diese Sicherheit über eine Bürgschaft stellen möchte.

Wichtig: Bei ERGO ist die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif mit einem Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich. Die einzelne Bürgschaft kann dabei auch unter 1 Mio. € liegen.

Bauhandwerkersicherung Kosten

Die Kosten einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB hängen vom Avalrahmen, der Bürgschaftssumme, der Bonität des Unternehmens und der tatsächlichen Nutzung ab.

Bei ERGO ist die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif mit einem Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich.

Im Individual-Tarif gibt es keinen vorsorglichen festen Jahresbeitrag. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzung und in der Regel taggenau.

Die konkrete Beitragshöhe wird individuell vereinbart und hängt vom jeweiligen Unternehmen, dem gewünschten Avalrahmen und den benötigten Bürgschaften ab.

Ein Vorteil der taggenauen Abrechnung: Wird die Bürgschaft nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt, fallen Kosten grundsätzlich nur für die tatsächliche Laufzeit der Bürgschaft an.

Höhe der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Höhe der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft richtet sich nach dem abzusichernden Vergütungsanspruch bzw. Werklohn.

Nach § 650f BGB kann die Sicherheit grundsätzlich für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangt werden. Maßgeblich ist also nicht pauschal der gesamte Auftragswert, sondern der konkret abzusichernde Werklohnanspruch.

In der Praxis kann die Bürgschaftshöhe je nach Projekt, Vertragsstand, bereits geleisteten Zahlungen und offenem Vergütungsanspruch unterschiedlich ausfallen.

Entscheidend ist immer, welche Sicherheit nach Vertrag und gesetzlicher Grundlage tatsächlich verlangt werden kann.

Beispiel zur Bauhandwerkersicherung

Beispiel: Bauträger und Subunternehmen

Ein Bauträger beauftragt im Rahmen eines größeren Bauprojekts verschiedene Subunternehmen mit einzelnen Gewerken, zum Beispiel Rohbau, Ausbau, Elektroarbeiten oder Außenanlagen.

Der Subunternehmer erbringt seine Bauleistung und geht damit wirtschaftlich in Vorleistung. Um seinen Vergütungsanspruch abzusichern, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen.

Der Bauträger kann diese Sicherheit zum Beispiel durch eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft stellen.

Ablauf im Beispiel:

  1. Bauprojekt
    Ein Bauträger errichtet ein größeres Bauvorhaben.
  2. Werkvertrag
    Für einzelne Gewerke werden Werkverträge mit Subunternehmen geschlossen.
  3. Sicherungsverlangen
    Ein Subunternehmen verlangt eine Sicherheit für seinen Werklohn nach § 650f BGB.
  4. Bürgschaftsart
    Der Bauträger stellt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft über eine Bank oder Bürgschaftsversicherung.
  5. Bürgschaftshöhe
    Die Bürgschaftshöhe richtet sich nach dem abzusichernden Werklohnanspruch.

Bauhandwerkersicherung Muster & Vorlage

ERGO verfügt über eigene Muster und Bürgschaftstexte für die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB.

Wenn Ihnen bereits ein eigenes Muster oder eine Vorlage des Auftragnehmers vorliegt, kann der gewünschte Bürgschaftstext zur Prüfung eingereicht werden.

Ein Bauhandwerkersicherung Muster bzw. eine Bauhandwerkersicherung Vorlage stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

§ 648a BGB Bauhandwerkersicherung

Die Bauhandwerkersicherung war früher in § 648a BGB geregelt.

Mit der Reform des Bauvertragsrechts wurde die Regelung neu eingeordnet und befindet sich heute in § 650f BGB.

Wenn in älteren Verträgen, Vorlagen oder Unterlagen noch von der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB gesprochen wird, ist damit in der Regel die heutige Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB gemeint.

Für aktuelle Bürgschaften und Vertragsunterlagen sollte daher die Bezeichnung Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verwendet werden.

Sonstiges zur Bauhandwerkersicherung

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft unterscheidet sich von vielen anderen Bürgschaftsarten. 

Bei Bürgschaften wie der Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft oder Anzahlungsbürgschaft ist in der Regel der Auftraggeber der Begünstigte.

Bei der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist dagegen der Auftragnehmer bzw. Werkunternehmer der Begünstigte. Er verlangt die Sicherheit, um seinen Vergütungsanspruch abzusichern.

Damit ist die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft vor allem für Subunternehmen und Werkunternehmer relevant, die bei größeren Bauprojekten in Vorleistung gehen und ihren Werklohn absichern möchten.

Bauhandwerkersicherung