Bauhandwerkersicherung
§ 650f BGB

Bürgschaft

!! Aktuelle Meldung !!
 Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB sind erst ab 
Avalrahmen mit mindestens 1 Mio € Rahmenhöhe möglich.

 

Eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB erhalten Sie bereits 
ab 1% der Bürgschaftssumme.

Mit taggenauer Abrechnung der Bürgschaft.

Wichtig:
Die Bauhandwerksicherung § 650f BGB bieten wir nur für Unternehmen an,
 welche einen Avalrahmen über mindestens 1 Millionen Euro haben.

Expertenberatung:
0711 / 93 55 12 16

Das Wichtigste in Kürze -
Bauhandwerkersicherung § 650f BGB & Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Gesetzliche Regelung zur Absicherung des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag.

Bei Baufirmen 
untereinander und bei Bauträgern in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen übliche Bürgschaft

Bauhanderwerksicherung
§ 650f BGB wird über Avalrahmen
( = Bürgschaftsrahmen)
abgerufen

Die Kosten für eine Bauhandwerkersicherungs-bürgschaft 
nach § 650f BGB liegen
bei 1% der Bürgschaftsumme

Bauhandwerkersicherung Definition

Die Bauhandwerkersicherung ist eine gesetzliche Regelung über die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen und des Werklohnanspruches aus einem Werkvertrag.

Die Bauhandwerkersicherung ist in § 650f BGB geregelt (früher § 648a BGB).

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Bei der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 650f BGB geht es darum die Werklohnforderung des Auftragnehmers abzusichern. 

Der Auftragnehmer geht in Vorleistung und eine Zahlung des Auftraggebers ist nicht gesichert, da diese erst nach Erstellung des Werks fällig wird. Der Auftraggeber könnte beispielsweise Zahlungsschwierigkeiten haben oder insolvent werden.

Der Auftragnehmer kann daher als Sicherheit eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB verlangen. Diese sichert den Werklohn für den Auftragnehmer ab. Dies erfolgt entweder über eine klassische Bankbürgschaft oder eine Bürgschaftsversicherung.

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist eine Bürgschaft welche relativ selten verlangt wird. Zwischen Baufirmen untereinander oder in der Zusammenarbeit mit Subunternehmern, ist die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft in der Baubranche aber ein durchaus gängiges Instrument zur Absicherung des Werklohns.

Wer benötige eine Bauhandwerkersicherung?

Zielgruppe / Zielbranche

Unternehmen, die andere Unternehmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen. Dies können Baufirmen untereinander sein. Häufig auch Bauträger in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen.

Bauhandwerkersicherung Kosten

Die Kosten für eine Bürgschaft nach § 650f BGB Bauhandwerkersicherung liegen bei jährlich 2 – 5%
der Bürgschaftssumme. Maßgeblich für den Kostensatz ist die Bonität des Unternehmens und der 
Tarif des Bürgschaftsanbieter. Die Bauhandwerkersicherung Kosten über eine Bank sind in der Regel 
teurer als bei einer Bürgschaftsversicherung.

Bei ERGO liegen die Kosten der Bürgschaft nach Bauhandwerkersicherung § 650f BGB bei 1%
der Bürgschaftssumme. 

Außerdem bieten wir eine taggenaue und unterjährige Abrechnung der Bürgschaft,
was in vielen Fällen zu deutlich geringeren 
Bauhandwerkersicherung Kosten führt.

Ein Beispiel:
Der abzusichernde Werklohn beträgt 10.000€.
Jährliche Kosten 1% der Bürgschaftssumme = 100€ jährliche Kosten

Wird die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft beispielsweise nur für 6 Monate benötigt, wird diese 
taggenau und unterjährig rückwirkend abgerechnet. In diesem Beispiel reduzieren sich die Bürgschaftskosten
durch die taggenaue Abrechnung auf die Hälfte der vorschüssig entrichteten 100€. Also auf nur noch 50€.
Der effektive Kostensatz reduziert sich für den Versicherungsnehmer damit auf 0,5% der Bürgschaftssumme.

Höhe der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bürgschaftshöhe der Bauhandwerkersicherung liegt bei maximal 100% des Auftragswerts.
Die Höhe der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft bezieht sich dabei auf den abzusichernden Werklohn.

Beispiel zur Bauhandwerkersicherung

Beispiel Bauträger - Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

 Ausschreibung der Stadt Stuttgart: Bau einer Schwimmhalle

1. Prozessschritt: Zweite Bauphase – Vergabe des Ausbaus an diverse Gewerke
2. Grundgeschäft – Abschluss der Werkverträge mit Gewerken an Subunternehmer
3. Bedingung – Abgabe diverser Bürgschaften an verschiedene Subunternehmer
4. Bürgschaftsart – Bauhandwerkersicherung Bürgschaft nach §650f BGB
5. Bürgschaftshöhe – maximal 100 % des Auftragswerts

Bauhandwerkersicherung Muster & Vorlage

ERGO hat hauseigene Muster und Vorlagen für die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.
Sollten Ihnen bereits eigene Muster & Vorlagen vorliegen, prüfen wir diese gerne für Sie.

Ein Bauhandwerkersicherung Muster und eine Bauhandwerkersicherung Vorlage stellen wir
Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

§ 648a BGB Bauhandwerkersicherung

Die Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB ist nicht mehr aktuell. Und wurde mit der Neuordnung des
Bauvertragsrecht zum 31.12.2017 durch die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ersetzt.
Dabei gibt es im Paragraph 650f BGB keine relevanten Änderungen zum ehemals gültigen § 648a BGB.

Sonstiges zur Bauhandwerkersicherung

Spezielle Bürgschaft für Werkunternehmer, insbesondere Subunternehmer. Im Gegensatz zu den anderen Bürgschaftsarten ist bei dieser Bürgschaftsart (Bauhandwerkersicherungsbürgschaft) der Auftragnehmer der Begünstigte.

Bauhandwerkersicherung