Absicherung des Werklohnanspruchs
Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB dient der Absicherung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers aus einem Bauvertrag.
Relevant im Baugewerbe
Sie kommt vor allem bei Bauunternehmen, Bauträgern und Subunternehmen zum Einsatz, wenn Werklohnansprüche abgesichert werden sollen.
Abruf über Avalrahmen
Bei ERGO ist die Bauhandwerkersicherungs-bürgschaft derzeit nur im Individual-Tarif über einen Avalrahmen ab 1 Mio. € möglich.
Kosten und Abrechnung
Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Individualrahmen und der tatsächlichen Nutzung. Die Abrechnung erfolgt in der Regel individuell und taggenau.