Die Gewährleistungsbürgschaft VOB, auch Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB genannt, dient dem Auftraggeber zur Sicherstellung etwaiger Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
Die VOB ist ein Regelwerk, welches vom Deutschen Vergabe- und Verordnungsausschuss speziell für Bauleistungen erstellt wurde. Die VOB stellt somit kein Gesetz dar. VOB ist die Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsverordnung”.
Das Regelwerk ist in drei Teile untergliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C. Im Teil B VOB/B sind die AGBs im Sinne des BGB Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Auch ist die Vergabe von Aufträgen geregelt und die Gewährleistungsbürgschaft VOB.
Damit die Gewährleistungsbürgschaft VOB bzw. Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB zur Anwendung kommt, muss dies im Bauvertrag vereinbart werden. Der wichtigste Unterschied zwischen dem BGB und der VOB liegt in der Dauer der Gewährleistungszeit und damit auch der Dauer der Gewährleistungsbürgschaft VOB. Das BGB sieht für die Gewährleistungsfrist eine Dauer von 5 Jahren vor. Die VOB hingegen nur eine Dauer von 4 Jahren. Die Laufzeit einer Gewährleistungsbürgschaft ist klar definiert und orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen, die für Bauprojekte in Deutschland gelten. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft sichern Sie sich gegen eventuelle Mängelansprüche ab und profitieren von einer flexiblen Handhabung der Verjährungsfristen. In verschiedenen Ländern, wie etwa Österreich, der Schweiz oder Frankreich, gibt es jedoch auch unterschiedliche Regelungen und Anforderungen für Gewährleistungsbürgschaften. Diese internationalen Unterschiede können für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, von Bedeutung sein, da sie sicherstellen müssen, dass ihre Bürgschaften auch im Ausland den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es empfiehlt sich, stets die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten, um bei internationalen Projekten keine rechtlichen Risiken einzugehen.