Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, verlangen Vermieter von gewerblichen Immobilien in der Regel hohe Gewerbe Mietkautionen von ihren Mietern. Um sich beispielsweise vor einem Zahlungsausfall des Mietzins abzusichern. Oder dem Risiko, dass der Mieter die gewerblichen Räumlichkeiten in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand verlässt.
Üblicherweise wird die Gewerbe Mietkaution über eine Barkaution oder eine Bankbürgschaft geregelt. Beides bindet im Unternehmen des Mieters aber wichtige Liquidität.
Wird die Gewerbe Mietkaution über eine Barkaution realisiert, fehlen direkte Mittel aus dem Betrieb. Und eine Bankbürgschaft wird auf die Kreditlinie bei der Bank angerechnet. Und blockiert damit Investitionen und Ausgaben für andere Projekte.
Über einen Versicherer lässt sich die Gewerbe Mietkaution deutlich vorteilhafter darstellen. Der Versicherer steht als Bürge zur Verfügung und gewährleistet somit eine hohe Sicherheit für den Vermieter. Dafür nimmt er einen jährlichen Beitrag vom Mieter. Dieser liegt zwischen 4 – 8 % der Kautionssumme. Die Barmittel bleiben somit im Betrieb und die Kreditlinie für andere Ausgaben offen.
Die Gewerbliche Mietkaution ist bei Vermietern von Gewerbe Immobilien gern gesehen. Zum einen stellt der Versicherer einen erstklassigen Bürgen und damit hohe Sicherheit dar. Und im Gegensatz zu einer Barkaution fällt für den Vermieter keinerlei Verwaltungsaufwand für die Kaution an.