In jeder Geschäftsbeziehung ist es entscheidend, den richtigen Vertrag zu wählen. Werkverträge und Dienstverträge unterscheiden sich wesentlich in ihren Pflichten und Risiken. Eine fundierte Wahl trägt zur rechtlichen Absicherung und zur erfolgreichen Umsetzung von Projekten bei. Erfahren Sie, worin sich die beiden Vertragstypen unterscheiden und wie Sie die passende Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen.

Was ist ein Werkvertrag? – Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Erbringung eines bestimmten Werkes, das einen klaren, messbaren Erfolg verspricht. Gemäß den §§ 631 ff. BGB verpflichtet der Werkvertrag den Auftragnehmer ein Ergebnis (z. B. eine Bauleistung oder die Entwicklung eines Produkts) zu liefern.

  • Ziel: Ein konkret definiertes Werk wird als Ergebnis erwartet.
  • Haftung: Der Auftragnehmer haftet für Mängel am Werk.
  • Abnahme: Die Leistung wird nach der Fertigstellung abgenommen.

Solche Verträge sind besonders im Bauwesen, in der IT-Entwicklung oder bei der Herstellung von Produkten üblich, da in diesen Branchen das Ergebnis bzw. der Erfolg das ausschlaggebende Kriterium darstellt.

Was ist ein Dienstvertrag? – Merkmale und Abgrenzung zum Werkvertrag

Im Gegensatz zum Werkvertrag verpflichtet der Dienstvertrag den Auftragnehmer nicht zu einem bestimmten Ergebnis, sondern zu einer fortlaufenden Dienstleistung. Daher wird er auch Dienstleistungsvertrag genannt. Seine Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 611 ff. Die Dienstleistung kann beispielsweise Beratung, Pflege oder ein Projektmanagement umfassen.

Ziel

Durchführung einer Tätigkeit ohne garantierten Erfolg.

Haftung

Der Dienstleister haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, jedoch nicht für ein konkretes Ergebnis.

Abnahme

Es erfolgt keine formelle Abnahme des Ergebnisses, sondern der Vertrag endet nach Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Dienstverträge werden vermehrt in den Bereichen Beratung, Recht oder auch im Projektmanagement eingesetzt. Hier ist weniger das Ergebnis, sondern die Tätigkeit selbst ausschlaggebend.

Unterschiede zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

Es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen den beiden Vertragsarten, die sich auf Pflichten, Haftung und das Risikomanagement auswirken.

Vertragliche Pflichten und Haftung: Werkvertrag vs. Dienstvertrag

Bei Werkverträgen schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Werk, das als Erfolg oder Ergebnis definiert ist. Bei Mängeln oder Nichterfüllung des Werkes haftet der Auftragnehmer für den entstandenen Schaden.

Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstleister dagegen die Durchführung einer Tätigkeit, aber kein bestimmtes Ergebnis. Bei mangelhaft erbrachter Dienstleistung haftet er nur für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Arbeit.

Abnahme und Zahlung: Unterschiede in der Umsetzung

Die Zahlung bei einem Werkvertrag erfolgt erst nach Abnahme des Werkes. Der Auftraggeber prüft dementsprechend zuvor, ob das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Zahlung ist demnach mit zu erfüllenden Anforderungen verbunden.

Der Dienstvertrag wird meist in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich) gezahlt. Die Zahlung findet unabhängig davon, ob ein konkretes Ergebnis vorliegt, statt.

Risikomanagement und Sicherheit bei der Vertragswahl

Da bei Werkverträgen ein bestimmtes Ergebnis erwartet wird, ist das Risiko des Auftraggebers bei Nichterfüllung der Anforderungen höher. In solchen Fällen stellt eine Gewährleistungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft eine Absicherung dar.

Das mit Dienstvertrag verbundene Risiko liegt in der Qualität der Dienstleistung. Eine Anzahlungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft kann jedoch auch hier sinnvoll sein, um etwaige Risiken abzusichern.

Die Ergo spezialisiert sich auf die Bürgschaftsversicherung für Werkverträge, sodass lediglich Avalrahmen im Rahmen eines solchen Vertrages zur Verfügung gestellt werden.

Unterschiede im Überblick

Kriterium Werkvertrag Dienstvertrag
Vertragliche Pflichten
  • geschuldetes Ergebnis durch den Auftragnehmer
  • geschuldete Tätigkeit durch den Dienstleister
Haftung
  • Haftung bei Mängeln
  • Haftung für Ausführung
Abnahme und Zahlung
  • Zahlung nach Abnahme
  • Prüfung durch Arbeitgeber
  • Regelmäßige Zahlung
  • Kein Ergebnis erforderlich
Risikomanagement und Sicherheit
  • Höheres Risiko für Auftraggeber
  • Absicherung durch Bürgschaften
  • Risiko bei Qualität der Dienstleistung
  • Absicherung durch Bürgschaften

Werkverträge und Dienstverträge in der Praxis

In der Praxis wird klar zwischen Werkverträgen und Dienstverträgen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen und Haftungsregelungen unterschieden. Die Unterschiede beeinflussen die Risiken, die Absicherungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten, weshalb eine klare Unterscheidung notwendig ist, um rechtliche Klarheit und faire Bedingungen für beide Parteien zu gewährleisten.

Praxisbeispiel: Dienstvertrag im Projektmanagement

Ein Unternehmen beauftragt einen Projektmanager auf Basis eines Dienstvertrages. Der Projektmanager schuldet die Leitung und Organisation des Projektes, jedoch kein konkretes Ergebnis. Die Vergütung erfolgt monatlich, und es gibt keine Abnahme des Projektergebnisses.

Praxisbeispiel: Werkvertrag im Bauwesen

Ein Bauunternehmen wird für den Bau eines Gebäudes auf Grundlage eines Werkvertrages engagiert. Das Unternehmen schuldet ein fertiges Gebäude, das den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Zahlung erfolgt erst nach Abnahme des Gebäudes.

Dienstvertrag vs. Werkvertrag: Welcher Vertrag ist für mein Unternehmen der richtige?

Unternehmen sollten den Werkvertrag wählen, wenn ein bestimmtes Ergebnis gefordert wird, wie z. B. die Fertigstellung eines Produkts oder eines Projekts. Häufig setzt der Kunde dieses Ergebnis für einen Vertragsabschluss voraus, was den zuvor genannten Vertrag zwingend erforderlich macht.

Ein Dienstvertrag ist sinnvoll, wenn die Erbringung einer fortlaufenden Dienstleistung ohne eine genaue Erfolgsdefinition gefordert wird. Vorteilhaft für den Dienstleister ist hier, dass das Unternehmen nicht für die erfolgreiche Leistungserbringung haftet, sondern nur für die Erbringung der Tätigkeit. Somit ist das Risiko geringer. In der Praxis heißt das:

Werkvertrag

Ideal für Projekte mit einem klar definierten Endergebnis (z. B. Bauprojekt, Softwareentwicklung).

Dienstvertrag

Optimal, wenn die Tätigkeit im Vordergrund steht, jedoch ohne konkrete Erfolgsgarantie (z. B. Beratung, Projektmanagement).

Die Wahl zwischen des Vertrages hängt somit von der Art der geforderten Leistung ab. Während ersterer klare Ergebnisse garantiert, bietet der Dienstvertrag Flexibilität bei der Ausführung von Tätigkeiten.

Unternehmen sollten beide Vertragsarten anhand Ihrer Bedürfnisse als auch der Kundenbedürfnisse und der Projektanforderungen sorgfältig abwägen. Ein Unternehmen kann sich bei Werkverträgen darüber hinaus beispielsweise im Rahmen einer ERGO Kautionsversicherung absichern.

Häufige Fragen zu Werkverträgen

Einen Werkvertrag darf grundsätzlich jeder abschließen, der die rechtliche Fähigkeit besitzt, Verträge zu schließen. Dazu zählen sowohl natürliche Personen (z. B. Einzelpersonen oder Unternehmer) als auch juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Organisationen).

Für Unternehmer und Unternehmen ist der Abschluss eines Werkvertrags besonders relevant, da er eine vertragliche Verpflichtung zur Erstellung eines bestimmten Werkes oder Ergebnisses enthält.

Ja, Werkverträge können auch mündlich abgeschlossen werden, da das BGB keine Schriftform vorschreibt. Allerdings kann es bei Streitigkeiten schwierig sein, den Inhalt eines mündlichen Vertrags nachzuweisen. Daher ist es besonders bei größeren Projekten ratsam, den Vertrag schriftlich zu fixieren. Dasselbe gilt auch bei Dienstverträgen.

Nein, ein Werkvertrag ist kein Arbeitsverhältnis, da er auf der selbstständigen Erbringung eines bestimmten Werkes oder Ergebnisses basiert, ohne dass der Auftragnehmer in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. Der Werkunternehmer arbeitet unabhängig und trägt selbstständig die Verantwortung für das Ergebnis, während ein Arbeitsverhältnis die kontinuierliche Arbeit unter Anleitung des Arbeitgebers umfasst.

Ein Dienstvertrag kann ein Arbeitsvertrag sein, wenn es sich um keinen freien Dienstvertrag zwischen Selbständigen und Auftraggebern handelt.